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Autounfall - der Schuldige hat keine KFZ-Versicherung

Frage von lorenlai lorenlai

Hallo zusammen,

weisst jemand, wer für meinen Autoschäden nun haftet ? Es gab einen Autounfall am 13.02.2012 (Auffahrunfall auf der Autobahn) und der Schuldige gab auch sofort zu, dass er schuld war (auch gegebüber der Polizei). Er sagte auch noch gleich, dass er keine KFZ-Versicherung (Haftpflicht) hat. Er hat auch kein Geld, keine Arbeit, etc. Ein Anruf bei der Zentrale sagte man uns, dass seine Versicherung (AXA) ihn zum 01.01.2012 gekündigt hat, weil er die Beiträge nicht gezahlt hat. Die Polizeit sagte mir gegenüber, dass sein Auto noch angemeldet ist, also sie haben bei der Zulassungsstelle gefragt, und dort war es ncoh nicht abgemeldet.

Seine Versicherung AXA hat zwar ihn zum 01.01.2012 gekündigt, aber anscheinden es versäumt hat den Bescheid an die Zulassungsstelle zu schicken. Ich frage mich, ob es sein kann, dass die Versicherung hier einen Fehler gemacht hat ? Oder die Zulassungsstelle hat zwar diesen Bescheid erhalten, aber irgendwie nicht weiter verarbeitet ?

a) wenn die Versicherung es versäumt hat diesen Bescheid an die Zulassungsstele zu schicken, dann muß sie doch weiterhin diesen Schaden haften, oder ? Auch wenn er nicht mehr bei Axa Kunde ist.

b) sollte bei der Zulassungsstelle so ein Schreiben erhalten haben, aber bisher noch nicht ausgeführt hatte, wer haftet dann für meinen Autoschäden ?

Bei dem Schuldige gibt es sicherlich nicht viel zu holen, wenn man ihn anzeigt und auch vor das Gericht der prozess gewinnt.

Vielen Dank.

Grüße

Loren

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Antworten (8)

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    Antwort von ginatilan ginatilan

    Die Nachhaftung tritt nach Beendigung des eigentlichen Kfz-Haftpflichtversicherungsvertrages ein. So sind – zumindest in Deutschland – alle Haftpflichtversicherer verpflichtet, im Falle einer Vertragsbeendigung bis zu einem Monat darüber hinaus im gesetzlichen Umfang zu haften (§ 3

    PflVG in Verbindung mit § 117

    VVG).

    Nach dieser Nachhaftung können Entschädigungsleistungen nur noch gegenüber dem Versicherungsnehmer bzw. Fahrzeughalter, unter bestimmten Voraussetzungen (zum Beispiel bei Fahrerflucht) jedoch auch über die Verkehrsopferhilfe, geltend gemacht werden.

    http://de.wikipedia.org/wiki/Kfz-Haftpflichtversicherung#Nachhaftung

  • 2
    Antwort von ginatilan ginatilan

    Der Kfz-Versicherungsvertrag endet automatisch, sobald ein Fahrzeug bei der Zulassungsstelle abgemeldet wird – zum Beispiel, weil das Auto verkauft oder verschrottet wurde bzw. die Assekuranz den Vertrag aufgrund von Beitragsrückständen gekündigt hat. Dennoch besteht über die sogenannte Nachhaftung für einen weiteren Monat Versicherungsschutz gemäß den gesetzlichen Vorgaben.** Das heißt, die Versicherung kommt im Rahmen der Nachhaftung noch einen Monat nach Beendigung des Vertragsverhältnisses für mögliche Schäden auf. Das gilt ausschließlich für den Bereich der Kfz-Haftpflichtversicherung.** Im Anschluss an die Nachhaftung kann nur noch der Halter bzw. Versicherungsnehmer haftbar gemacht werden. Die Grundlage für die Nachhaftung bilden die Paragrafen 117 des Versicherungsvertragsgesetzes und 3 des Pflichtversicherungsgesetzes.

    http://www.kfzversicherungen.org/kfzlexikon/N/nachhaftung.html

  • 2
    Antwort von fraggle16 fraggle16

    belies dich mal hier, und such dir einen Anwalt:

    http://www.verkehrsopferhilfe.de/entschaedigungsfonds/praktische-tipps.html

  • 2
    Antwort von carmen1976 carmen1976

    geh zum Anwalt und lass dich beraten.

  • 1
    Antwort von lorenlai lorenlai

    Hallo zusammen,

    erstmal vielen Dank für die vielen Antworten. Das mit der "Nachhaftungszeit von 1 Monat" käme hier nicht in mehr Frage, weil der Schuldige zum 01.01.2012 gekündigt worden ist und der Unfall mitte Februar 2012 passierte.

    Weil das Auto aber irgendwie noch "angmeldet" ist, bleibt hier die Frage a) wenn seine "Ex-Versicherung" es "versäumt" hat den Eingangsbescheid 29c an die Zulassungsstelle zu schicken, muss seine Ex-Versicherung dennoch weiterhin haften ?

    b) Wenn die Zulassungsstellebehörde verpennt hat, das Auto still zu legen bzw. noch nicht dazu gekommen ist, dieser Auftrag zu bearbeiten, wer haftet hier ? Zulassungsstelle ?

    Mittlerweile habe ich schon einen Rechtsanwalt eingeschaltet. Schauen wir mal wie es weiter geht.

    Grüße und Danke euch.

    Loren

    Kommentar von ereste eresteereste

    Viel Erfolg!

  • 1
    Antwort von ereste ereste

    Wie bist du denn selbst versichert (ganz unabhängig von der Schuldfrage) - Kasko? Ich würde so oder so sagen: berate dich am besten erstmal mit deiner eigenen KfZ-Versicherung. Ob du dann einen Anwalt brauchst oder was als nächstes am besten ist, kannst du danach besser erkennen und entscheiden.

  • 1
    Antwort von Mondlachen Mondlachen

    Hier würde ich einen Anwalt einschalten. Der hat mehr Möglichkeiten als der Geschädigte den ganzen Wirrwar zu entwuseln. Außerdem muss die Versicherung auf ein Anwaltsschreiben in einem gewissen Zeitraum reagieren. Alleine kommst du hier nicht sehr viel weiter. Ich spreche da aus Erfahrung.

  • 0
    Antwort von DerHans DerHans

    Wenn die AXA versäumt hat, das Fahrzeug stilllegen zu lassen, ist sie auch noch weiter in der Haftung. Sie kann sich dann natürlich das Geld von ihrem VN zurück holen. Für dich als dem Geschädigten, dürfte daraus kein Nachteil entstehen.

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