habe vor kurzem einen autounfall gehabt mai 07.als das auto aus der werkstadt kam, war alles ok. doch jetzt platzt hinten was von der lackierung ab. habe angst, das noch mehr fusch gemacht wurden ist und würde gern eine andere werkstatt aufsuchen um das nachsehen zu lassen, wer kommt für diese kosten auf und wer, wenn ich es dort auch reparieren lasse.

Ein Tipp: Fahr zu einem Gutachter, schildere ihm deine Lage und wenn du Glück hast, wird er kein komplettes gerichtsfestes Gutachten anfertigen, sondern nur bestimmte Parameter prüfen (z. B. Lackdicke an verschiedenen Stellen); er ist ja wie die TÜVs und die DEKRA-Intertek Dienstleister. Dann gehst du damit zu deiner Werkstatt, legst dies "Not-Gutachten" vor und verlangst Nachbesserung. Wenn sie sich weigern, drohst du damit, die Unterlagen an einen Schiedsmann des KFZ-Gewerbes weiterzugeben. Das ist dann immer noch kein gerichtliches Verfahren, aber du kommst wegen der Schwarzarbeit, die ja die Werkstatt viel mehr fürchten muss, auch nicht "in Teufels Küche".

Du mußt deiner Werkstatt die Chance zur Nachbesserung geben. Als auf jeden Fall erst einmal dort reklamieren!!!!
waren in den letzten wochen schon mehrmals da, weil wir immer kleine kleinigkeiten gefunden haben die noch nicht in ordnung waren. habe jetzt angst, das noch mehr kaputt ist, als wir wirklich sehen können, da der rest mit dem auge sichtbar war. jetzt habe ich gesehen, das dort wo erst lakiert wurde, etwa kleinfinger groß der lack an der stoßstange abgeplatzt ist
emjay am 11. September 2007 20:13 Da wäre es sehr hilfreich, eine Rechtsschutzversicherung zu haben. Ist diese vorhanden, dann tue dir selbst einen Gefallen und übergebe die Sache deinem Anwalt. Es muß dann sicherlich ein Gutachten gemacht werden und die Sache wird sich mit Sicherheit in die Länge ziehen. Viel Glück!
nein habe leider keine. das auto gehört meinem vater. ich bin aber gefahren. läuft das dann über seine rechtschützversicherung?was meinst du???
emjay am 11. September 2007 20:19 Weiß ich leider auch nicht zu 100%. Im Zweifelsfall einfach mal die Versicherung anrufen:

Eventuell mal bei der z.B. DEKRA anrufen ob man bei denen ein Gutachten machen lassen kann , wo festgestellt wird ob der Unfallschaden fachgerecht behoben wurde . Musst Du zwar erst selbst bezahlen , aber wenn gepfuscht wurde , wirst Du Dir das Geld bestimmt wieder holen können (Anwalt) .

Aus dem, was ich gelesen habe, schließe ich, daß der Unfall jedenfalls nicht durch Fremdverschulden verursacht wurde und Du die Reparatur selbst bezahlt hast.
Nun gibt es Werkstätten verschiedener Qualität und Du wirst Dir nicht gerade die erste Adresse ausgesucht haben. Des weiteren nehme ich an, daß Du eine Art Notreparatur in Auftrag gegeben hast; so daß also nur das nötigste zu machen war.
Sollte meine Annahme zutreffen, sieht es schlecht aus.
Solltest du jedoch eine Markenwerkstatt beauftragt haben, eine Reparatur lege artis durchzuführen, solltest Du dem Rat von turbojoergi folgen und einen Gutachter beauftagen. (Ich schließe aus Deinen Kommentaren, daß Du der Werkstatt bereits Gelegenheit zur Nachbesserung gegeben hast.) Die Gutachtenkosten kannst Du in der Tat bei der Werkstatt einklagen, wenn Pfusch festgestellt wurde.
Die Kosten eines eventuellen Rechtstreites mußt Du natürlich vorlegen. Ob die Rechtschutzversicherung Deines Vaters die Kosten übernehmen wird, hängt davon ab, ob nach den Versicherungsbedingungen auch der berechtigte Fahrer versichert ist. Das ist jedoch nicht immer der Fall. Hier schafft ein Blick in die Vertragsbedingungen oder ein Anruf bei der Versicherung Klarheit.
also, er ist ein autohändler und hat 2 geschäfte gebraucht und neuwagen. in der einen hat er eine werkstatt. und nein, keine notreperatur, weil ich damit im graben gelandet bin und vorne alle hin war. bestimmt 6 mal waren wir schon zur nachbesserungen da
kiramarie am 11. September 2007 21:26 Wenn dein Vater eine Familienrechtsschutz abgeschlossen hat, müsstest du sofern du unter 25 bist, noch mit drin versichert sein. Ist auf jeden Fall bei uns so.
ok danke, aber ich denke er hat, da meine kleinere schwester 19 bei ihm noch wohnt

Da du berechtigter Fahrer warst hat dein Papa die Möglichkeit , seine Verkehrsrechtsschutzversicherung in Anspruch zu nehmen. Dazu kurzer Small-Talk mit einem Anwalt für Verkehrsrecht und die Sachlage schildern. Dieser holt sich dann die Deckungszusage des Versicherers und kann dann loslegen, bis alle Mängel am PKW qualitätsgerecht beseitigt worden sind.
Problem ist, das es unsere vertrauenswerkstatt war, wo wir das auto auch gekauft haben für teures geld. und haben uns nie eine rechnung geben lassen , da alles immer auf vertrauensbasis gemacht und immer eingehalten wurde. muss ich mir jetzt eine geben lassen oder macht das die versicherung auch ohne?
emjay am 11. September 2007 20:35 Vertrauensbasis ist hier klar Schwarzarbeit. Du hast in diesem Falle keine Chance. Es sei denn, du willst das Risiko eingehen, selbst Ärger zu bekommen.
echt? er hat aber immer nach gefragt ob ich ne rechnung möcht die würde mich dann aber immer extra kosten , da sollten es 80 euro mehr sein.da ist doch was faul, oder wie sehe ich das
andreas48 am 11. September 2007 20:42 leider sind das die vermeintlichen Schnäppchen, die auch ab und zu sehr teuer werden könnten..also bevor der Rechtshammer kommt erstmal eine sachliche Aussprache und dann auch klar und deutlich die Meinung sagen
davon das das schwarzarbeit ist, wusste ich nichts, hätte ich auch nie gedacht. danke für eure antworten
Ähm ja, wenn du aber nicht ganz blind durch die Welt gehst, hättest du es wissen müssen. Damit schützt deine Unwissenheit auch nicht vor Strafe.
hast du recht.........alles mies gelaufen.kann ich die noch nachträglich nachfordern?