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Autoüberführung ohne Kennzeichen ?

gefragt von surley am 03.12.2008 um 13:54 Uhr

Halli Hallo ! Ich möchte am We ein neues Auto aus 160 km Entfernung abholen.Es ist aber noch nicht zugelasse. und rote Nummern konnte ich nicht auftreiben.Schein und brief habe ich auch nicht.Jetzt sagte eine freundin ich dürfe mit Versichertenkarten ( Deckungskarten )und Pappkennzeichen auf denen das alte Kennzeichen steht die Überführung vornehmen.brauch also keine neuen kennzeichen.Stimmt das ?hoffe jemand kann mir helfen zeit drängt.vielen,vielen Dank.steffi


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Guppy194
beantwortet von Guppy194 am 3. Dezember 2008 14:02
2x
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Wie überführe ich ein nicht versichertes Fahrzeug?

Hierzu gibt es Kurzzeitkennzeichen. Dieses erhalten Sie bei Ihrer Zulassungsstelle vor Ort. Es ist für 5 Tage gültig und verliert dannach automatisch seine Gültigkeit, ohne das Sie eine Abmeldung vornehmen müssen. Sie können das Kurzzeitkennzeichen von zu Hause, also Ihrer eigenen Zulassungsstelle mitbringen. Sie benötigen für die Zulassungsstelle folgende Unterlagen:

1.) Deckungskarte

2.) Pass mit Meldebestätigung oder Personalausweis, bei Firmen Gewerbeanmeldung bzw. Handelsregisterauszug

3.)ggfl. eine formlose Vollmacht, falls eine andere Person für Sie zur Zulassungsstelle fährt

Fahren Sie dann zum Standort des Autos und montieren Sie das Kurzzeitkennzeichen. Mit dem Kurzzeitkennzeichen dürfen Sie lediglich folgende Fahrten unternehmen:

1.) Überführung vom Kaufort zum Wohnort
2.) Überprüfungsfahrten z.B. TÜV oder Dekra
3.) Probefahrt

Kommentar von Bcf6e75a29c3953e1179a338ced26cf3small29soli am 3. Dezember 2008 14:05

DH, super recherchiert!

Kommentar von F76b930239b9abf238bd403d2bc4d03dsmallGuppy194 am 3. Dezember 2008 14:10

noch als Ergänzung § 16 Fahrzeugzulassungsverordnung

Prüfungsfahrten, Probefahrten, Überführungsfahrten

(1) Fahrzeuge dürfen, wenn sie nicht zugelassen sind, auch ohne eine EG-Typgenehmigung, nationale Typgenehmigung oder Einzelgenehmigung, zu Prüfungs-, Probe- oder Überführungsfahrten in Betrieb gesetzt werden, wenn sie ein Kurzzeitkennzeichen oder ein Kennzeichen mit roter Beschriftung auf weißem rot gerandetem Grund (rotes Kennzeichen) führen. § 31 Abs. 2 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung bleibt unberührt.

(2) Auf Antrag hat eine Zulassungsbehörde bei Bedarf für Zwecke nach Absatz 1 ein Kurzzeitkennzeichen zuzuteilen und einen Fahrzeugschein für Fahrzeuge mit Kurzzeitkennzeichen nach dem Muster in Anlage 9 auszugeben. Der Empfänger hat die geforderten Angaben zum Fahrzeug vor Antritt der ersten Fahrt vollständig und in dauerhafter Schrift in den Fahrzeugschein einzutragen. Der Fahrzeugschein ist bei jeder Fahrt mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen. Das Kurzzeitkennzeichen besteht aus einem Unterscheidungszeichen und einer Erkennungsnummer jeweils nach § 8 Abs. 1, jedoch besteht die Erkennungsnummer nur aus Ziffern und beginnt mit "03" oder "04". Das Kurzzeitkennzeichen enthält außerdem ein Ablaufdatum, das längstens auf fünf Tage ab der Zuteilung zu bemessen ist. Das Kurzzeitkennzeichen darf nur an einem Fahrzeug verwendet werden. Nach Ablauf der Gültigkeit des Kurzzeitkennzeichens darf ein Fahrzeug auf öffentlichen Straßen nicht mehr in Betrieb gesetzt werden. Der Halter darf im Falle des Satzes 7 die Inbetriebnahme eines Fahrzeugs nicht anordnen oder zulassen.


grisu05
beantwortet von grisu05 am 3. Dezember 2008 13:56
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Ruf da lieber mal bei der Kfz-Zulassungsstelle in Eurem Landratsamt an. Ich kann mir nicht vorstellen, daß das durchgeht.


Mariposa68
beantwortet von Mariposa68 am 3. Dezember 2008 13:55
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Ne, ich glaube bei 160 km sind die roten Kennzeichen Pflicht.


Maultier
beantwortet von Maultier am 3. Dezember 2008 13:57
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Es gibt doch diese Kurzzeitkennzeichen. Gibts bei der Zulassungsstelle.
Oder lass Dir im Vorfeld den Brief zusenden und dann kannst Du das Auto direkt anmelden.
LG b.


elysa2
beantwortet von elysa2 am 3. Dezember 2008 13:57
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also ich würde das nicht riskieren-- ich habe einmal ein gebrauchtwagen auf einem autohausgelände vor-zurück und im kreis gefahren-- die polizei kam -- für mich gab es 6 punkte in flensburg und 1200 DM geldstrafe -der grund -das führen eines fahrzeuges ohne amtl.zugel. kennzeichen ;)



z95959599
beantwortet von z95959599 am 3. Dezember 2008 13:58
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Völliger Quatsch! Du brauchst in jedem Fall Überführungskennzeichen vom Straßenverkehrsamt! Sonnst hält dich sofort die Polizei an und dann kostet das richtig!


anonym
beantwortet von newcomer am 3. Dezember 2008 13:58
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lade dieses Auto auf einen Anhänger. Glaube nicht, dass dies erlaubt ist.


anonym
beantwortet von spunkspu am 3. Dezember 2008 14:02
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Kurzzeitkennzeichen 5 Tage, einfach beim örtlichen Landratsamt wo das Fahrzeug geholt wird kaufen, daheim anmelden, fertig.


anonym
beantwortet von tucan am 3. Dezember 2008 14:06
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Früher durfte man mit der Deckungskarte von der Versicherung und allen Fahrzeugbriefen von zu Hause bis zur Zulassungsstele fahren um sich das rote Kennzeichen abzuholen. Aber bei 160 km Entfernung ist das nicht zulässig. Da bleibt Dir nur ein Pkw Anhänger oder das Auto erst abholen wenn Du die Kennzeichen hast. Dafür brauchst Du aber wiederum die Fahrzeugpapiere.


anonym
beantwortet von carlotac1 am 3. Dezember 2008 14:08
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Lade es auf einen Transporter.


RBMannheim
beantwortet von RBMannheim am 3. Dezember 2008 14:24
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Das stimmt nicht!


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