luperi am 04.02.2008 um 10:34 Uhr
Habe kein Lastschriftverfahren, sondern muß selbst überweisen. Ich bekomme auch keine Rechnung als Erinnerung, wenn ich es vergessen habe, schicken sie mir gleich eine Mahnung. Muß ich die Gebühr bezahlen?

Ja, natürlich.
Wenn Du bei Fälligkeit nicht zahlst, wird die Gebühr erhoben. Du bist selbst für die Einhaltung der Zahlungsfristen verantwortlich.
Wenn du in Zukunft Mahngebühren meiden willst, mach das Lastschriftverfahren. Wenn du eine Mahnung mit Gebüren bekommst, must du auch die Gebühren bezahlen.
luperi am 4. Februar 2008 10:38 Aber muß denn vor der Mahnung nicht erst mal eine Erinnerung (Rechnung) kommen?
Das ist beim Finanzamt abgechafft worden, da muß man selber aufpassen, wurde auch jedem Steuerzahler mal früher schriftlich mitgeteilt.
Birte312 am 4. Februar 2008 10:38 So ist es! DH!
Heute muss man, meines Wissens nach nicht mal mehr Mahnungen schreiben. Das kann dann theoretisch sofort über Inkassobüros laufen.
Wolfi0410 am 4. Februar 2008 12:41 So isses. Rechnungen mit klarer Zielsetzung, als Fixdatum brauchen nicht gemahnt werden und der Steuerbescheid zur Kfz-Steuer hat klare Zielsetzung ....zahlen sie jeweils zum.... Damit ist eine Mahnung/Erinnerung nicht mehr nötig.

Du hast einen Bescheid bekommen, in dem die Fälligkeit festgelegt wird. Ein Bescheid ist wie eine Rechnung, nur dass er auch für alle Folgejahre gilt!
Raimund1 am 4. Februar 2008 10:58 DH - und demzufolge gibts gleich ne Mahnung, wenn du nicht zahlst

Beim Finanzamt bist du Verpflichtet die Zahlungstermine einzuhalten steht auf deiner allerersten Zahlungsaufforderung,solltest du sie Vergessen kommt ohne Vorwarnung eine Mahnung.
is so
Ja. 1. Das Finanzamt hat eh eine Sonderstellung (was die alles dürfen...grusel) 2. wenn du nicht pünktlich zahlst, bist du in Verzug. Ergo: du mußt auch die Mahngebühren zahlen. Richte dir lieber einen Dauerauftrag ein, oder nimm am Lastschriftverfahren teil.

Was mich wundert ist, dass ich bisher immer eine schriftliche Information bekommen habe, dass zu dem und dem Datum die Zahlung der KfZ-Steuer in Höhe von ... € zu leisten ist... daher habe ich es bisher nicht vergessen können... Ist das nur in Berlin so?
Allerdings sollte man auch selbst darauf achten und wenn man es vergessen hat, was ja durchaus mal passieren kann, sollte man aber dazu stehen und auch die Mahngebühren tragen...
Ich bekomme das jährlich, weil sich der Betrag verändert. Da steht aber immer auch drauf: zahlen Sie in den Folgejahren zum... ...€

Autosteuer? Du meinst wohl die Kfz-Steuer (in Deutschland)? Ich glaube, du musst ein recht betagtes Auto fahren, denn inzwischen kriegst Du ein Auto ob in Hessen, NRW oder Berlin nur zugelassen, wenn du eine Einzugsermächtigung ausstellst. Dann musst du nur dafür sorgen, dass zum Einzugszeipunkg genügend Geld auf dem Konto ist. Ansonsten weiß ich nicht, wie das bei Dir ist, ob die Steuer zum Jahreanfang oder jedes Jahr zum Zulassungsstichtag fällig wird. Für das weitere hilft dir der Blick in den Kalender oder in die KfZ-Papiere. Ggf. könntest du dein Handy-Organizer mit der Erinnerungsfunktion entsprechend programmieren.
Indy72 am 4. Februar 2008 10:48 Leider habe ich in deinen Ausführungen keine "mildernde Umstände" entdeckt, die es erlauben ließen für den Erlaß der Mahngebühren zu plädieren!
luperi am 4. Februar 2008 11:10 Ja... mein Auto ist schon etwas betagt ;)
Vor drei Jahren brauchte man die Einzugsermächtigung noch nicht zu unterschreiben, um ein Auto anzumelden. Was verstehst Du denn im Zusammenhang mit einem Auto unter "betagt"???
Indy72 am 4. Februar 2008 11:20 Seit 2006 ist es in Hessen definitiv so. Meine Mutter hatte sich einen Neuen Gebrauchten für dieBaustelle zugelegt. Da sie grundsätzlich keine Einzugsermächtigungen erteilt, wollten sie beim Amt die Kiste gar nicht Zulassen. Erst ein Anruf beim Anwalt hatte die Sache geklärt.

Wie kommst du darauf, daß dir eine Erinnerung zusteht? Glaubst du, die Leute bei dem zuständigen Finanzamt haben nichts besseres zu tun, als die Rechnungen und Erinnerungen zu schicken weil du so vergesslich bist? Die Mahngebühren sind völlig rechtens
luperi am 4. Februar 2008 10:45 Sei doch nicht so aufgeregt, war doch nur ´ne Frage!
emjay am 4. Februar 2008 10:48 Ich finde es nur sehr dreist, mit welcher Selbstverständlichkeit manche Menschen hingehen und Rechnungen einfach erstmal nicht bezahlen schon mit dem Vorsatz: Ich warte erst einmal die Erinnerung ab. Das Märchen, daß du die Rechnung vergessen hast, kann ich nicht glauben. Durch diese Einstellung werden die Kosten unnötig in die Höhe getrieben.
luperi am 4. Februar 2008 10:54 Warum sollte ich mit Absicht vergessen, wenn ich die Steuer sowieso bezahlen muß? Blödsinn!
Arbeitest du beim Finanzamt?
KleineFrage am 4. Februar 2008 11:17 Es wäre echt von Vorteil, wenn manche Leute einfach mal eine normale Antwort schreiben würden, ohne gleich den Eindruck von Aggressivität zu vermitteln bzw. das schlechte in einem Menschen zu sehen. Ich selbst habe weisgott schon oft Rechnungen nicht bezahlt. Das hatte dann aber nur zwei bestimmte Gründe! Entweder ich habe es TATSÄCHLICH mal vergessen oder aber ich KONNTE nicht zahlen, weil ich ihn Geldnot war! Ja, auch das kommt bei normalen Menschen vor!!!

Sicher musst Du die bezahlen. Keiner nimmt Rücksicht auf Deine Vergesslichkeit.

Man bekommt den Bescheid, dann eine Mahnung und wenn man dann noch nicht bezahlt hat, kommt der nette Mann vom Finanzamt und will eine Kralle an den Wagen machen. (zum Glück hatte ich das bezahlt :-) Oder noch schnell beim netten Mann bezahlen. Aber am besten das Lastschriftverfahren, dann kann man sich alles andere sparen.
Danke für die nette Antwort ;)