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Autostellplatz kehren

Frage von freyherr freyherr

Hallo zusammen, hätte mal eine Frage zu folgender Situation: ich bin vor ca zwei Jahren in ein 3 Familienhaus gezogen.Vor dem Haus befand sich ein Autostellplatz ,welcher jeder Mieter benutzen durfte.Es wurde vom Vermieter Wortwörtlich gesagt dass man hier parken darf. Plötzlich wurde genau an diesem Platz ein Schild angebracht : PARKEN VERBOTEN ! ich denke das hängt damit zusammen dass vom Dach des Hauses ein Stein auf ein parkendes Auto gefallen ist,und der Besitzer von der Versicherung des Vermieters den Schaden bezahlt haben will. Nun zwei interresante Fragen : 1. Darf man das Parken einfach verbieten. Ein Schild PARKEN AUF EIGENE GEFAHR hätte es ja auch getan. 2. Wenn schon das parken dort verboten ist,muss ich dann trotzdem wenn ich Kehrwoche habe den Stellplatz reinigen,obwohl er ja nicht genutzt werden darf ?

Vielen Dank im vorraus

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Antworten (4)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von Conductio Conductio

    Grundsätzlich ist der Vermieter ohne besondere Absprache nicht verpflichtet, das Abstellen von Kraftfahrzeugen auf seinem Grundstück zu gestatten. Hat der Vermieter dem Mieter aber wie in eurem Fall diese Möglichkeit ausdrücklich eingeräumt, so kann ein Widerruf nur bei berechtigtem Interesse ausgeübt werden. Ohne einen anerkennenswerten Grund kann der Vermieter den Mietern das Parken dort also nicht untersagen. Die Sache mit dem Stein wäre sicherlich kein anerkennenswerter Grund für einen Widerruf, da es die Pflicht des Vermieters ist, dass Gebäude in einem baulichen Zustand zu halten, dass keine Gefahren für das Eigentum anderer Leute davon ausgeht. Genau für so etwas ist man übrigens versichert. Die Versicherung wird auch von den Mietern über die Betriebskosten bezahlt.

    Die Frage nach der Kehrwoche stellt sich daher gar nicht.

    LG

    C.

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    RatgeberHelden Antwort von johnnymcmuff johnnymcmuff

    Plötzlich wurde genau an diesem Platz ein Schild angebracht : PARKEN VERBOTEN !

    Ist es vom Vermieter oder hat es die Stadt dort aufgestellt.

    Der Vermieter kann mündliche Vereinbarungen jederzeit widerrufen.

    Ein Schild PARKEN AUF EIGENE GEFAHR hätte es ja auch getan.

    Ich finde das absolute Parkverbot besser,damit nicht noch was zu Schaden kommt.

    Allerdings sollte der Vermieter mal schleunigst das dach machen,bevor noch Menschen verletzt werden.

    muss ich dann trotzdem wenn ich Kehrwoche habe den Stellplatz reinigen,obwohl er ja nicht genutzt werden darf ?

    Was man nicht benutzen darf,muss man nicht reinigen,denke ich.

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    Antwort von guterwolf guterwolf

    nee, was nicht benutzt wird muss auch nicht gereinigt werden.

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    Antwort von embi98 embi98

    Du musst ihn nicht mehr kehren!

    Kommentar von freyherr freyherr

    moin embi 98, Danke für die schnelle Antwort

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