BlackSun1 am 28.07.2009 um 16:57 Uhr
Ein Bekannter hat 27,-Euro zu wenig KFZ-Steuern eingezahlt wovon er nichts wußte.Nun wurde er von der Polizei angehalten,der Wagen endstempelt ,#der Schlüssel wurde ihm weggenommen und es gibt eine Anzeige wegen Fahrens mit nicht angemeldetem Auto.Der Wagen mußte auf einem Bürgersteig stehen bleiben.Etwas später holte er den Wagen 5 Meter weiter weg um das er nicht auch noch abgeschleppt wird.Wieder Polizei,weitere Anzeige,#andere Schlüssel auch weg. Ist es Rechtens das Polizei Schlüssel ein zieht obwohl weder Alkohol noch sonst was im Spiel war?

weil er 30 euro zu wenig gezahlt hat, ohne es zu wissen klingt ein wenig surreal.. normal müsste doch zuerst ein briefchen kommen o.O
Eigentlich nicht bist du dir sicher das es die steuer war und nicht die versicherung! den bei der steuer kommt so eine art gerichtsvollzieher und verlangt von dir den betrag und davor kommen 2 schreiben vom finanzamt! da hätte er genügend zeit die 27 € zu zahlen! da macht sich eigentlich die polizei die finger nicht krumm!
BlackSun1 am 28. Juli 2009 17:01 Doch aber genmauso war es...er zahlte seine Steuern,nur 27 Euro zu wenig über die er keinen Bescheid erhielt..Rest spielte sich heute Morgen ab...

Sorry, aber so ganz kann ich das auch nicht glauben. Bevor die Polizei entstempelt hast Du schon mindestens 2 Mahnungen vom FiAmt bekommen. Ein netter Eintreiber des FiAmtes war dann auch mindestens einmal persönlich da und wollte kassieren. Wenn nicht persönlich der Schuldner angetroffen wurde kommt nochmal eine Benachritigung von ihm in den Briefkasten. Erst dann geht es zur Polizei. Die Schlüssel wurden abgenommen um mehr Druck zu machen. Kannst die 27 Euro doch gleich einzahlen und schon bekommst Du die Schlüssel wieder.
BlackSun1 am 28. Juli 2009 19:49 Er wird es morgen machen...ich kann nur sagen was mir erzählt wurde und was ich fragen soll...
Der Schlüssel wurde nicht abgenommen um mehr Druck zu machen. Das ist unzulässig. Ich bin eher der Meinung, dass die Fahrzeugschlüssel in diesem Fall sichergestellt wurden, um die fortlaufende Begehung einer Ordnungwidrigkeit oder gar Straftat zu unterbinden.
Ich kann Deine Angaben nicht nachvollziehen. Ich sehe Deinen Sachverhalt so: Dein Bekannter hat, warum auch immer, 27 € zu wenig an Kfz-Steuer gezahlt. Hier ist es wie im richtigen Leben: ein bißchen schwanger geht nicht. Nach Zahlungsaufforderung seitens des Finanzamtes, in der Folgemaßnahmen angedroht werden für den Fall der Nichtzahlung, wird dann der Pkw selbstverständlich irgendwann zur Fahndung ausgeschrieben. Der Pkw deines Bekannten wurde wahrscheinlich routinemässig überprüft und wurde dann als "Zur Entstempelung" ausgeworfen. Die Polizeibeamten haben Deinen Bekannten angehalten. Sie werden ihm sicher den Vorwurf,soweit er den Beamten an Ort und Stelle bekannt war, bekannt gegeben haben. Hängt mit der Belehrungspflicht gem. der StPO zusammen. Da die Steuer für das Kfz nicht gezahlt wurde, ist das Kennzeichen zu entstempeln, der Fahrzeugschein einzuziehen. Ab diesem Moment ist der Pkw nicht mehr zum Verkehr im öffentlichen Straßenverkehr zugelassen. Der Schlüssel wurde vermutlich sichergestellt, um eine weitere Benutzung des Kfz zu verhindern. Deinem Bekannten bleibt jetzt eigentlich nur noch: Steuern nachzahlen, Fahrzeug wieder zum Verkehr zulassen (beim Straßenverkehrsamt) und reichlich Gebühren bezahlen. Eine Anzeige wegen §370, 378 Abgabenordnung wird seitens der Polizei geschrieben. Als er nach Unterbindung/Untersagung der Weiterfahrt seinen vermutlich entsiegelten Pkw wegfuhr, hat er sich natürlich noch ein Ei in das Nest gelegt. Jetzt hat er ein Kfz geführt, dass nicht zum Straßenverkehr zugelassen ist. Die Fahrzeugschlüssel können zur Verhinderung von Ordnungswidrigkeiten/Straftaten sichergestellt werden. Sollte das Finanzamt fehlerhaft gearbeitet haben, können damit zusammen fallende Gebühren dort sicher eingefordert werden. Übrigens: Dein Bekannter wird auf seinen Namen nur noch ein Fahrzeug zulassen können, wenn das Finanzamt dazu grünes Licht gibt. Soll heißen: Sind noch Steuerforderungen offen, bleibt nur noch das Fahrrad.
BlackSun1 am 28. Juli 2009 20:23 Danke für die wirklich gute Erläuterung.Ich hab nachgefragt,er zahlte im April 247,-Euro seine Steuern.Das er von Vor PKW noch 27 Euro offen hatte sagte ihm niemand,das wurde nun auf seinen jetzigen PKW gelegt..dumm gelaufen.DIR DANKE!
ja Steuerschulden werden mit Krallen oder Abkratzen geahndet
hmm,..ich weiß nicht,ob er nicht wissentlich zu wenig gezahlt hat....schon komisch das ganze....wenn es doch stimmen sollte,soll er einen Einspruch machen...
Komisch....da bild ich mir doch glatt ein,daß es die Frage gestern auch schon gab...zufällig ging es da auch um 27€ zu wenig bezahlte Steuer.Ist mir aber immer noch ein Rätsel,wie man das nicht wissen kann.Bescheid vom Finanzamt nicht gelesen oder was?!
BlackSun1 am 28. Juli 2009 17:57 Also von mir war die Frage NICHT!Warum muß man auf etwas antworten wenn eh nur blöder Mist geschrieben wird aber keine Antwort auf eine Frage?