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autoschenkung während der privatinsovenz

Frage von sasi77 sasi77

ich befinde mich seid 3 jahren in der insolvenz... mein bruder möchte mir ein auto schenken...

darf ich es überhaupt annehmen oder wie verhalt ich mich?

danke für jede hilfreiche antwort...

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Antworten (7)

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    Antwort von Auskunft Auskunft

    Vom Insolvenzverfahren erfasst wird grundsätzlich das gesamte Vermögen des Schuldners, das er im Zeitpunkt der Eröffnung des Verfahrens innehat, und das, was er während des Verfahrens erwirbt (§ 35 InsO).

    Zum Neuerwerb gehören z. B. Einkünfte, die eine natürliche Person aus einer beruflichen Tätigkeit nach Verfahrenseröffnung bezieht, sowie Erbschaften und Schenkungen, die dem Schuldner während des Verfahrens zufallen.

    (http://www.macongmbh.de/insolvenz-abc.htm)

    Das heißt:

    Schenkungen fallen während des Insolvenzverfahrens als Neuerwerb in die Insolvenzmasse und dienen der Befriedigung der Gläubiger.

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    Antwort von Mietnormade Mietnormade

    Natürlich darfst Du Geschenke annehmen schließlich werden Deine Schulden damit reduziert. Somit trägst Du dazu bei das den Gläubigern die Dir Geld geliehen haben zumindest ein Teil davon wieder zurück bekommen.

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    Antwort von volkswagen volkswagen

    geht in ordnung !!! Schenkung ist ein schenkungsvertrag kann auch notariell gemacht werden um ihn zu sichern.

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    Antwort von grisu05 grisu05

    Wenn es kein neuer Ferrari ist... Aber jetzt im Ernst: Ich weiß nicht, wie das bei Dir ist, ich brauche ein Auto, um zur Arbeit zu kommen. ÖPNV kann man hier vergessen. Bis zu einem gewissen Wert akzeptiert mein Insolvenzverwalter dann auch mein Auto (das eh weit unter diesem Wert liegt). Frag einfach Deinen Insolvenzverwalter.

    Kommentar von sasi77 sasi77

    danke für deine antwort... ich hab mit meinem treuhänder telefoniert und hat mir sehr geholfen...

    DANKE

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    Antwort von mitra54 mitra54

    Warum läßt dein Bruder es nicht einfach auf seinen Namen zu. Dann bekommst du ganz sicher keine Probleme.

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    Antwort von moon73 moon73

    Dein Bruder sollte dir in jedem Fall einen Gebrauchtwagen schenken, der nicht so wertvoll ist, ansonsten gilt: Geschenke und Gewinne, etwa Lottogewinne, darf der Schuldner behalten - sie zählen nicht als Einkommen. Erbschaften bleiben dem Schuldner in der Wohlverhaltensphase nur zur Hälfte.
    Quelle:http://www.wdr.de/tv/markt/extras/berichte/061127insolvenz01.jsp

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    Antwort von Katzentatze Katzentatze

    Frag am besten deinen Insolvenzverwalter. Ich bin mir nicht sicher, ob der Wagen dann nicht evtl. zum veräußerbaren Vermögen zählt.

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