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Autoscheibe wurde kaputtgeschlagen. Wird die Versicherung dadurch steigen?

gefragt von dimencia am 28.03.2008 um 21:52 Uhr

Hallo! Meinem Freund wurde heute das Fenster auf der Beifahrerseite zerschlagen. Nun weiß er nicht so recht, ob er das über die Versicherung laufen lassen soll, weil er nicht weiß, ob dadurch die Versicherung teurer wird.

Wie schauts aus?


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anonym
beantwortet von kroegerdbr am 29. März 2008 00:58
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Außer der Selbstbeteiligung musst Du nichts zahlen. Da aber sicher die Seitenscheibe weniger kostet als die Selbstbeteiligung wiederum doch. Höher gestuft wirst Du jedoch nicht.


kraudischen
beantwortet von kraudischen am 28. März 2008 21:53
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Die Autoscheiben sind Teilkaskoversichert. Die geht in der Regel nicht hoch. L.G.

Kommentar von C04e6391707a8eefb59d157e28f0079esmallfabienne1997 am 28. März 2008 21:57

aber SB hat er zu zahlen... Meine Versicherung arbeitet mit CarGlas zusammen...wenn ich das bei denen machen würde, zahle ich nur die Hälfte SB...er soll sich erkundigen

Kommentar von Simple_avatar5smallkraudischen am 28. März 2008 22:06

Kommt auf den Vertrag an, gibt es mit und ohne Selbstbeteiligung. L.G.

Kommentar von 49d1bda04f2544431776195aa09e5c27smallHelmutRn am 28. März 2008 22:57

Die meisten Vers. arbeiten mit dem Laden zusammen!

Kommentar von 1e984dbe12c8a779526c498701b8bc73smallKnowledge am 29. März 2008 08:08

Fabienne, dafür ist CarGlass dreimal so teuer wie andere. Du zahlst also immer noch selbst mehr, als wenn du es ohne Versicherung machen lassen würdest.


Qetan
beantwortet von Qetan am 28. März 2008 21:53
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Er hat den Schaden nicht zu verantworten, also wird er auch nicht höhergestuft.


Wieselchen1
beantwortet von Wieselchen1 am 28. März 2008 21:55
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Nein, die Versicherungsprämie steigt nicht.


fabienne1997
beantwortet von fabienne1997 am 28. März 2008 21:53
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durch die Scheibe steigen...nein das macht die Versicherung nicht :-) Er soll einfach fragen! Er ist ja nicht verpflichtet es über die Versicherung laufen zu lassen...


oarhellger
beantwortet von oarhellger am 28. März 2008 21:56
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Der Freund sollte den Glasschaden über die Versicherung regulieren lassen. Eine Höherstufung findet nicht statt. Allerdings kann die Versicherung den Vertrag nach der Leistungserbringung kündigen.

Kommentar von Simple_avatar4smallspeedy72 am 28. März 2008 21:57

Das zählt aber unter Vandalismus und das zahlt keine Versicherung!

Kommentar von Simple_avatar4smalloarhellger am 28. März 2008 22:24

Aus der Frage ist nicht zu erkennen, ob es sich hier um Vandalismus oder einen Einbruchsversuch handelt. Bei Einbruch zahlt die Versicherung.


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