Hallo! Meinem Freund wurde heute das Fenster auf der Beifahrerseite zerschlagen. Nun weiß er nicht so recht, ob er das über die Versicherung laufen lassen soll, weil er nicht weiß, ob dadurch die Versicherung teurer wird.
Wie schauts aus?
Außer der Selbstbeteiligung musst Du nichts zahlen. Da aber sicher die Seitenscheibe weniger kostet als die Selbstbeteiligung wiederum doch. Höher gestuft wirst Du jedoch nicht.
Die Autoscheiben sind Teilkaskoversichert. Die geht in der Regel nicht hoch. L.G.
fabienne1997 am 28. März 2008 21:57 aber SB hat er zu zahlen... Meine Versicherung arbeitet mit CarGlas zusammen...wenn ich das bei denen machen würde, zahle ich nur die Hälfte SB...er soll sich erkundigen
Kommt auf den Vertrag an, gibt es mit und ohne Selbstbeteiligung. L.G.

Er hat den Schaden nicht zu verantworten, also wird er auch nicht höhergestuft.

durch die Scheibe steigen...nein das macht die Versicherung nicht :-) Er soll einfach fragen! Er ist ja nicht verpflichtet es über die Versicherung laufen zu lassen...
Der Freund sollte den Glasschaden über die Versicherung regulieren lassen. Eine Höherstufung findet nicht statt. Allerdings kann die Versicherung den Vertrag nach der Leistungserbringung kündigen.
Das zählt aber unter Vandalismus und das zahlt keine Versicherung!
Aus der Frage ist nicht zu erkennen, ob es sich hier um Vandalismus oder einen Einbruchsversuch handelt. Bei Einbruch zahlt die Versicherung.