hallo, habe vor kurzem die auto frontscheibe bei meinem freund kaputt gemacht, mir ist ein eimer mit werkzeug darauf gefallen! würde dass die haftpflicht übernehmen? bzw. was müsste ich angeben "damit" sie den schaden übernimmt? der sprung ist ziemlich gross und zieht sich teilweise über die ganze frontscheibe. würde mich über hilfe sehr freuen, lg benny
Weitere Fragen zu verwandten Themen finden Sie hier:

ich persönlich würde das auch über die Teilkakso des Freundes laufen lassen. Denn ob die Versicherung dir das so glaubt, wage ich zu bezweifeln, denn es hört sich sehr unglaubwürdig an, ganz ehrlich.

Dein eigene Privathaftpflicht würde das übernehmen.

Die Haftpflicht übernimmt Schäden von Dritten, sofern man nicht mit diesen in einer häuslichen Gemeinschaft und der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurde. Und angeben musst Du immer die Wahrheit. Alles andere ist strafbar.

War die Scheibe ausgebaut? Dann ist Deine Darstellung glaubhaft und Deine Privathaftpflicht würde den Schaden begleichen. War die Scheibe eingebaut, muss auch die Motorhaube bei Deiner Beschreibung was abgekriegt haben, aber auch da dürfte die Haftpflicht greifen.

Nur bei Vollkasko.
emjay am 3. Juni 2009 19:05 Blödsinn

Oh oh - mach es lieber mit Steinschlag!!!Fahrer bzw. PKW unbekannt - über seine Pkw Versicherung. Über deine Hafpflicht klingt es eher unglaubwürdig

Glasbruch bezahlt immer die Teilkasko, falls vorhanden. Unabhängig davon, wie die Scheibe kaputt gegangen ist.

Vollkasko hat damit nix zu tun. Das übernimmt deine Haftpflicht. Aber falls du deinem Freund einen Gefallen am Auto getan hast, etwa weil du es eigentlich reparieren wolltest, lass das beim Bericht lieber weg.
danke erstmal für die vielen antworten. so zum sachverhalt, am auto haben wir garnichts gearbeitet, das war nur sehr ungünstig im hof geparkt. mein freund hat ein carport im hof wo ich oben drauf war zum arbeiten, naja wie jetzt der eimer mit dem werkzeug auf die frontscheibe kommt, müsste jedem klar sein oder?! :)
Nach der Beschreibung: Haftpflicht.