Mir ist das heute morgen passiert: ich enteise meine Scheibe, fahre los und prompt gefriert die Scheibe wieder und ich sehe kaum noch etwas. Zwar habe ich keinen Unfall gebaut weil ich rechtzeitig neben ran fahren konnte, aber was passiert, wenn man nicht schnell genug anhalten kann und schon ist der Unfall passiert? Ich wäre zwar dran Schuld gewesen, aber zahlt dann die Versicherung oder ist das für die eine Selbstverschuldung?
Autoscheibe gefriert wärhend Fahren, es kommt zum Unfall - Zahlt die Versicherung?
Antworten (7)
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MacJohnMacJohn
Du hast laut StVO für ungehinderte Sicht zu sorgen. Wenn also nach dem Losfahren die Scheibe sofort wieder zufriert (was bei den derzeitigen Minusgraden kein Wunder ist), dann musst Du anhalten und neu freikratzen.
Bei einem Unfall wärst Du zumindest teilschuldig und die Versicherung müsste nicht löhnen.
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mallimalli
die haftpflicht bezahlt! aber die kosko würde bestimmt auf grobfahrlässig gehen!
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newcomernewcomer
die Lüftung war von dir nicht richtig eingestellt. Wenn die Sicht behindert ist, Warnblinker und sofort anhalten. Wenn du dies alles ignorierst, ignoriert dich die Versicherung
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monja1995monja1995
Das ist Selbstverschulden, denn der Fahrer hat dafür zu sorgen, jederzeit eine einwandfreie rundumsicht zu haben. Zur Not muss er eben stehen bleiben und die Scheiben wieder eisfrei machen
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CortexCortex
Nein, Du bist dafür verantwortlich, daß Deine Scheibe frei ist. Notfalls warten, heizen, kratzen. Wer mit eingeschränkter Sicht fährt, hat immer (Teil-) Schuld. Ist eben so, und das finde ich auch völlig ok. Wer wegen Eile die Sicherheit außer Acht läßt..... gell?
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rudibeerudibee
Haftpflicht ja, Kasko macht Stress. Ist mir auch schon passiert: Alle Scheiben ordentlich freigekratzt, Super Sicht, alle Gebläse an, losgefahren (innerorts), nach 800 m (Karre immer noch kalt, aber trotzdem Super Sicht) kommt eine Kreuzung, keine Häuser mehr, Sonne knallt von schräg oben vorne auf die Windschutzscheibe und innerhalb Sekundenbruchteilen Sicht Null! Auf den 800 m hat sich wieder eine unmerkliche dünne Eisschicht gebildet, die bei Gegenlicht sofort zu Milchglas wurde (wenn da ein Radfahrer gekommen wäre, auweia). Natürlich sofort angehalten und wieder gekratzt - die Kommentare der anderen Autofahrer kannst du dir denken. Und die Kommentare der Polizei und der Versicherung falls es zu einem Unfall kommt, kannst du dir auch vorstellen. Da wirst du viel Erklärungsarbeit leisten müssen, auch vor dem Richter.
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FiatBravo18 naja das weiß ich nicht genau, aber du solltest die scheibenheizung einschalten, vorne halt mittels gebläse.
motor anmachen, heizung und/oder gebläse ein, dann das eis kratzen. dann sollte das nicht mehr passieren ;-)
mfg, fiatbravo18
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Da ist doch aber wieder mal ein wiederspruch im gesetz! du musst für volle rundum sich sorgen! richtig! darfst aber laut gesetz dein auto nicht im stand warm laufen lassen! wegen umweltschutz und so. also darfst du erst anmachen wenn du auch losfährst! da ist aber ncoih alles kalt und es gefriert. ich finde das doof! ist doch nciht im sinne der sicherheit! nix desto trotz wird die versicherung sich weigern zu zahlen weil du ja nciht für freie sicht gesorgt hast. MfG Micha
man darf am stand den motor nicht aufdrehen? bzw. warm werden lassen? das so etwas bestraft wird, ist mir bis jetzt noch nicht unter gekommen gg