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Autoschaden nach Explosion in Garage - Wer zahlt? Kfz- oder Gebäuderversicherung?

Frage von kerske kerske

Moinsen! Bei uns in der Garage gab's ne Gasexplosion und die darin befindlichen und davor parkenden Autos sind beschädigt worden. :( Wer kommt für den entstandenen Schaden auf? Kann es denn wirklich sein, dass die Autobesitzer (sowohl Anwohner, als auch Gäste) ihre Kfz-Versicherung einschalten müssen, obwohl doch das "Haus" den Schaden verursacht hat??? Über hilfreiche Antworten würde ich mich sehr freuen! :D

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Antworten (6)

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    Antwort von Fragant007 Fragant007

    Da muss erst einmal geklärt werden, was die Ursache war und dann der Verursacher………

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    Antwort von flirtheaven flirtheaven

    zahlen muss in der regel der verursacher. für immobilien gibt es eine gebäudehaftpflichtversicherung, die für alle schäden aufkommt, die durch ein gebäude verursacht werden wie z.b. herbfallende dachziegel.

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    Antwort von DerMakler DerMakler

    Zunächst erst einmal Ursachenforschung ! Sollte der Gebäudeeigentümer der (unverschuldete ) Verursacher sein, dann läuft das Prozedere meist nach (wie sie schon selber festgestellt haben) gleichen Prinzip ab : Eigne Teilkasko zahlt erst einmal ,Regress am Gebäudeversicherer..ist die Explosion auf irgendetwas im Zusammenhang mit dem Auto zu sehen : KfZ HP des Verursachers zahlt die geschädigten Autos..eigne TK den Eigenschaden ! HG DerMakler

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    Antwort von suzisorglos suzisorglos

    Solche Schäden werden durch die Teilkaskoversicherungen der Autos reguliert, es erfolgt auch keine Stufung des SF-Rabatts. Das ist auch die schnellste und einfachste Lösung. - Eine Gebäudeversicherung versichert nur Gebäude. Eine Grundbesitzerhaftpflichtversicherung muß nur dann leisten, wenn den Eigentümer ein Verschulden trifft. Ob dies der Fall sein könnte, erschließt sich aus Deiner Fragestellung nicht.

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    Antwort von FreeEagle FreeEagle

    Es ist nicht die schlechteste Idee, die KFZ-Versicherungen einzuschalten. Denn diese werden keinen Schaden regulieren wollen, der durch Fremdverschulden entstanden ist, und sich entsprechend "kümmern".

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    Ansonsten ist wieder einmal zunächst der Verursacher für einen Schaden ersatzpflichtig. Erst an zweiter Stelle kann dann geprüft werden, ob evtl. eine Versicherung an Stelle des Verursachers den Schaden reguliert.

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    Antwort von Quickfinger Quickfinger

    Das können die sicher erstmal tun, um schnell ihren Schaden regulieren zu lassen. Die KfZ-Versicherungen werden das dann von eurer Versicherung wieder einholen. Und die von euch, wenn es nicht abgedeckt war.

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