Behalte ich als Kunde der Vollkaskoversicherung meinen Schadenfreiheitsrabatt, wenn mein Auto durch ein Unwetter leicht zerkratzt wurde? Ich bin mir nicht sicher, ob ich den Schaden der Versicherung melden soll?
Autoschaden durch Unwetter:Behalten Kunden der Vollkaskoversicherung ihren Schadenfreiheitsrabatt?
Antworten (5)
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1Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom FragestellerAntwort von
BICKSIBICKSI
In jedem VK-Vertrag ist auch eine Teilkaskoversicherung eingeschlossen. Hierfür wird sogar ein gesonderter Selbstbehalt "verhandelt".
Schau mal in deine Police, denn die SB ist in der Regel geringer als bei der VK.
Für den TK-Einschluss in der VK gelten die gleichen Bedingungen, wie für eine separate Teilkaskoversicherung. Das bedeutet in erster Linie, dass es für diese Art von Schäden keinen Schadensfreiheitsrabatt gibt.
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3Antwort von
WelfensammlerWelfensammler
Ja klar. Das ist schließlich kein Vollkasko-, sondern ein Teilkaskoschaden.
Die Teilkasko bleibt immer bei 100%.
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2Antwort von
MajaMacadamiaMajaMacadamia
Wenn ein Versicherungsfall gemeldet wird und der Schaden wird von der Versicherung bezahlt, reduziert das automatisch den SFR.
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1Antwort von
PloyncPloync
Durch die Teilkasko sind unter anderem Stürme (Wind ab Windstärke acht) und Elementarschäden (also auch Wirbelstürme) abgesichert. Wenn dies jedoch alles nicht zutrifft, dann sieht es schlecht aus. Wenn du dir also nicht sicher bist, würde ich den Schaden trotzdem melden, denn du wirst in der Vollkasko nur heraufgestuft, wenn auch ein Schaden beglichen wurde. Du kannst also nichts bei einer Meldung verlieren.
In der TK gibt es keinen SFR !
o.k. hatte ich nicht bedacht!