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Autoschaden durch kleinkind

Frage von drw2k9 drw2k9

Ein Kind (unter 7 Jahren) verursacht an einem korrekt geparktem Auto einen Schaden, indem es gegen die Türe mit dem Fahrrad fährt. Wer kommt nun für den Schaden auf ?

Gefunden habe ich bereits zahlreiche Beitrage, welche mir aber nicht weiterhelfen, da es jedesmal darum ging, dass das Auto entweder gefahren/falsch geparkt ist und dadurch das Kind bzw die Versicherung der Eltern nicht Zahlen mussten.

Wie ist das nun bei einem korrekt geparktem Fahrzeug ?

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Antworten (20)

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    Antwort von Fragender024 Fragender024

    Das Kind selbst haftet nicht.

    Die Eltern (bzw. ihre Haftpflicht) haften nur dann, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. Um dies zu beurteilen müsste man mehr zur Situation wissen.

    Ansonsten bleibt der Eigentümer auf dem Schaden sitzen - Oder er nimmt seine Vollkasko in Anspruch, wenn er eine solche hat.

    Kommentar von ivonne82 ivonne82ivonne82

    richtig! DH

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    Antwort von DerHans DerHans

    Die Eltern müssten nur zahlen, wenn du ihnen die Verletzung ihrer Aufsichtspflicht nachweisen könntest. Das ist sehr schwierig, und eine private Haftpflichtversicherung wird sich auf die Abwehr deines Schadens konzentrieren. Deine eigene Haftpflicht hättest du mit dem Zusatz "Forderungsausfall" abschließen können. Die zahlt genau in solchen Fällen, bei einem Schaden durchDritte, die dann aber entweden zahlungsunfähig sind, oder haftungsunfähig, wie das Kind. Das kostet ca 15 - 20 € im Jahr als Zusatzprämie

    Kommentar von kwgtbw kwgtbwkwgtbw

    Diese Zusatzversicherung für die Privathapftlicht spring meines Wissens aber nicht bei Verkehr-Auto-Schaden ein. Hier nützt wohl nur die Auto-Vollkasko.

    Kommentar von enrico1979 enrico1979enrico1979

    @kwqtbw: Vollkasko hilft, ABER das ist ja nicht das Thema - schließlich geht es um die Haftung der Familie/des Kindes. Bei dieser Schadenbeschreibung kann man durchaus in bestimmten Fällen an die Haftpflicht herantreten, wie in meiner Antwort weiter unten beschrieben ^^

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    Antwort von bundi124 bundi124

    das kind ist nicht "deliktfähig", damit muss keine Haftpflichtversicherung regulieren....!!Es gibt aber die Möglichkeit für Eltern als nicht deliktfähige Kinder mitzuversichern...dann wird so ein Schaden übernommen-ansonsten nicht!!lg

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    Antwort von kwgtbw kwgtbw

    Unter 12 Jahren ist das Kind im Verkehr nahezu vollständig gegen Forderungen geschützt. Der Autohalter wird wohl auf seinem Schaden sizten bleiben. Das heisst die Haftpflichtversicherung wird den Schaden wohl auch nicht bezahlen (müssen).

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    Antwort von vater1001 vater1001

    Kleinkinder (unter 7 Jahren ) sind in keinem Falle haftbar. Vieleicht die Eltern, wenn diese Ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. Dazu musst Du den Beweis erbringen was bestimmt schwer ist. Du kannst natürlich die Forderung aufstellen damit die Eltern das Ihrer Privathaftpflicht-VS mitteilen können. Die VS prüft dann ob die Forderung zu recht besteht und Bezahlt oder wehrt die Forderung ab. Sollten die Eltern keine PHV-VS haben hoffe ich das Du selber eine mit Forderungsausfalldeckung hast, dann kann der Schaden darüber beglichen werden. Besteht diese auch nicht bleibt Dir nur der Klageweg (es gilt das BGB), ob Du das wirklich wllst?

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    Antwort von MaxMusterfrau MaxMusterfrau

    Hallo drw2k9, eigentlich sollte man meinen Eltern Haften für ihre Kinder aber in diesem Fall muss ich dem "DerHans" recht geben. Wenn das deliktunfähige Kind nicht unbeaufsichtigt unterwegs war und somit der Aufsichtspflichtige seiner Aufsichtspflicht nachgekommen ist bleibt der Geschädigte in diesem Fall auf dem Schaden sitzen wenn er seine Eigene Haftpflicht nicht mit Ausfalldeckung abgeschlossen hat. Man kann sich zu dem Thema ganz gut bei wikipedia informieren. Hier nenn kleinen Auszug:

    Sollten die Erziehungsberechtigten jedoch ihre Aufsichtspflicht (§ 832 BGB) verletzt haben, so können diese unter Umständen zur Verantwortung gezogen werden. Verantwortung besteht dann nicht, wenn der Aufsichtspflichtige seiner Aufsichtspflicht genügend nachgekommen und der Schaden dennoch eingetreten ist. Hoffe ich konnte behilflich sein, MaxMusterfrau.

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    Antwort von bernardo bernardo

    Überlasse die Schadensregulierung Deiner Familien-Privathaftpflicht, so Du eine hast, dann brauchst Du Dich um nichts kümmern. Wenn nicht sollte das der Anlass sein eine solche abzuschließen, denn mit Kindern gibt es immer wieder Schadensfälle. Haftpflichtversicherer sind in dem Bereich Spezialisten. Im übrigen stimmt alles was zum Thema Aufsichtspflichtverletzung bereits gesagt wurde. Ob eine solche vorliegt sollte allerdings von einem Juristen beurteitl werden. Da ist das Eis recht dünn.

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    Antwort von kab123 kab123

    Eine Person, die das siebte Lebensjahr noch nicht vollendet hat, ist nicht deliktsfähig § 828 BGB. Sie ist also für einen fahrlässig oder vorsätzlich angerichteten Schaden nicht verantwortlich und kann somit auch nicht haftbar gemacht werden. Wer das siebente, aber nicht das zehnte Lebensjahr vollendet hat, ist für einen fahrlässig verursachten Schaden nicht verantwortlich, den er bei einem Unfall mit einem Kraftfahrzeug, einer Schienenbahn oder einer Schwebebahn anrichtet. Wer das 7. bzw. 10., aber noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet hat, ist für den Schaden, den er einem anderen zugefügt hat, nicht verantwortlich, wenn er beim Begehen der schädigenden Handlung nicht die zur Erkenntnis der Verantwortlichkeit erforderliche Einsicht hatte (§ 828 BGB).

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    Antwort von Candlejack Candlejack

    Oh, diese Frage haben wir in der Ausbildung bis zum Erbrechen durchgekaut. Das Kind selbst ist nicht haftbar und die Eltern nur, wenn man Ihnen verletzte Aufsichtspflicht nachweisen kann. Kann man das nicht, bleibt der Besitzer auf dem Schaden sitzen, da niemand per Gesetz haftbar gemacht werden kann. Für den Nachbarschaftsfrieden gibt es bei Haftpflicht Erweiterungen, die bei Schäden durch delikatunfähige Kinder zahlen. Kostet ca. 10 EUR mehr.

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    Antwort von enrico1979 enrico1979

    Hallo,

    der Fall ist relativ einfach und es gibt ein paar Möglichkeiten:

    Als erstes muss geklärt werden, ob die Aufsichtspflicht der Eltern verletzt wurde. Wenn nein, kann theoretisch niemand haftbar gemacht werden nach deutschem Recht, aber es gibt trotzdem eine Möglichkeit, den Schaden bezahlt zu bekommen. Wenn ja, zahlt die Haftpflichtversicherung der Eltern, da die aufsichtspflichtverletzung zu dem Schaden geführt hat (daher bei dem Formular der Versicherung NIEMALS pauschal sagen "nene, Aufsichtspflicht habe ich nicht verletzt, weil das ist ja etwas schlechtes" ^^)

    Wenn wir jettz davon ausgehen, dass die Aufsichtspflicht der Eltern NICHT verletzt wurde, gibt es wiederum zwei Möglichkeiten: 1.: in der privaten Haftpflichtversicherung sind Schäden nicht deliktfähiger Kinder eingeschlossen (gibt es auch in sehr günstigen Policen und sollte bei Eltern IMMER eingeschlossen sein, allein um des Friedens Willen in der Nachbarschaft!!!). In diesem Fall zahlt die Haftpflichtversicherung auch, wenn keine aufsichtspflichtverletzung vorliegt (Erinnerung: gibts eine Verletzung der Aufsichtspflicht, zahlt ja sowieso die Haftpflicht ^^) 2.: Die nicht deliktfähigen Kinder sind nicht eingeschlossen UND es gab keine Aufsichtspflichtverletzung... In dem Fall haftet die Versicherung nicht, aber auch ihr habt nichts zu bezahlen. Im Rahmen der "passiven Rechtsschutzfunktion" wird die Versicherung den Anspruch für euch abwehren. Das ist in jeder privaten Haftpflichtversicherung enthalten, wenn Sie nur annähernd aktuell ist ;)

    Ich hoffe, dass ich Dir ein wenig helfen konnte.

    Liebe Grüße vertrauen-leben

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    Antwort von CPolzer CPolzer

    Leider ist es tatsächlich so, dass ein Kleinkind deliktunfägig ist. Also die PHV der Eltern wehrt einen Anspruch ab. Bei Personenschäden zahlt sie aber "aus Kulanzgründen". Und das zu ihrer eigenen Absicherung vor später auftretenen Schäden am Leib des Geschädigten. Bei Personenschaden also genau abwägen, ob man die Kulanzzahlung annimmt, weil bei körperlich zurückbleibenden Schäden auch eine lebenslange Rente entstehen könnte. Die Autotür ist nicht gegen das Kleinkind versichert, weil das Abstellen des Autos am Straßenrand und eben der Besitz eines Autos bereits ein "Betriebsrisiko" darstellt, welches durch Teil- bzw. Vollkasko abgesichert werden muß. Auf dem sogenannten Selbstbehalt bleibt der Halter sitzen. So ist es. Einen "Forderungsausfall" wie bei anderen erlittenen Schäden gibt es in der KfZ-Versicherung nicht.

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    Antwort von drw2k9 drw2k9

    Wie bescheuert ist das denn ? :D

    Angenommen Ich mag meinen Nachbarn nicht, kann ich dann theoretisch meinem Kind sagen, er soll die Scheiben einwerfen, die wände mit grafitti besprühen, sein auto zerkratzen und der Nachbar bleibt somit auf dem schaden sitzen ?

    Ich finde diese Gesetzlücke echt nervig, wenn schon jemand ein Kind in die Welt setzen kann, kann er auch die Verantwortung übernehmen (bis es 18/16 ist). Da ich ein Kind auch erziehe, fühle ich mich auch in irgendeiner Weise verantwortlich was das Kind macht. Und dort könnte ja dann auch die Haftpflicht greifen.

    Schade.

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    Antwort von woba966 woba966

    EDa Deine Versicherung nicht zahlen muss, muss die Person bezahlen die den Schaden verursacht hat. Da diese Person noch nicht geschäftsfähig ist muss der Erziehungsberechtigte für den Schaden aufkommen.Egal ob der versichert ist oder nicht. So einen Fall regelt das Gesetz des Landes Deutschland. Halte Dich an die Eltern denn es ist Quatsch das Du auf dem Schaden sitzen bleibst. Verursacherprinzip - man kann den Eltern die Aufsichtspflichtverletzung immer nachweisen, die ist schon dadurch gegeben das das Kind den öffentlichen Verkehrsraum benutzt hat, anders wäre es wenn es auf einem Privatgelände passiert wäre, z.B. Bauernhof.

    Kommentar von Reinhards ReinhardsReinhards

    falsch!

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    Antwort von drw2k9 drw2k9

    Die Mutter des Kindes ist hinterhergefahren mit dem Fahrrad. Das kind hat wohl das Gleichgewicht verloren und ist infolge dessen vom Bürgersteig nach links gegen das Auto geknallt.

    Ja Vollkasko ist vorhanden.

    Ich hatte ein ähnlichen Fall als ich noch klein war. Stein gegen die Windschutzscheibe eines Autos, doch damals hat unsere Haftpflicht den Schaden übernommen.

    Vielen dank schonmal für die vielen Antworten, doch irgendwie sind sich hier nicht alle sicher? schade :(

    Kommentar von kwgtbw kwgtbwkwgtbw

    Na ja - ein Rechtsanwalt müsste es wohl wissen

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    Antwort von Phoenix29 Phoenix29

    Die Privathaftpflicht der Eltern bezahlt den Schaden.

    Kommentar von DerHans DerHansDerHans

    Die HAFTPFLICHT HILFT DEN eLTERN nicht ZAHLEN ZU MÜSSEN

    Kommentar von Emmendingen Emmendingen

    Eine sichere Falschauskunft ! Meistens, wenn man den Versicherungsagenten gut kennt, zahlt die Haftpflichtversicherung aus Kulanzgründen. Ansonsten gilt bis zum Alter von 7 Jahren, was andere hier wesentlich sachkundiger geschrieben haben. Übrigens hat aus dem Grund ist bei uns einmal ein Supermarkt gezielt gegen frei herumlaufende Kleinkinder vorgegangen und hat den Eltern bei Nichteinsichtigkeit das Verlassen des Ladens nahegelegt. Die haben wohl einschlägige und teure Erfahrungen gemacht ...

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    Antwort von moma4 moma4

    die Eltern des Kindes haften Es gibt eine Aufsichtspflicht der Eltern.Mein Sohn hat mal einen Stein gegen ein geparktes Auto geworfen.Ich war gottseidank versichert. moma

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    Antwort von reinersaam reinersaam

    wahrscheinlich die privathaftpflichtversicherung oder die eltern.

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    Antwort von Pascal95 Pascal95

    Die Haftpflicht der Eltern

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    Antwort von InfinityPlayer InfinityPlayer

    Ähhmmm, schwierig... . Ich glaube die Eltern des Kindes müssen dafür aufkommen.

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    Antwort von EvaDu EvaDu

    Die Versicherung der Eltern. So war das zumindest als ich vor vielen Jahren mal in ein gesparktes Fahrzeug gefahren bin...der Fall ist doch ganz klar. Dafür gibt es eine Hapftpflicht...

    Kommentar von DerHans DerHansDerHans

    Die Eltern hätten schon daneben stehen müssen. Die Verletzung der Aufsichtspflicht ist schwer nachzuweisen.

    Kommentar von EvaDu EvaDuEvaDu

    das kind weiss doch das es reingefahren ist oder leugnet es das? meine eltern waren damals auch nicht dabei

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