Hallo,
der Fall ist relativ einfach und es gibt ein paar Möglichkeiten:
Als erstes muss geklärt werden, ob die Aufsichtspflicht der Eltern verletzt wurde.
Wenn nein, kann theoretisch niemand haftbar gemacht werden nach deutschem Recht, aber es gibt trotzdem eine Möglichkeit, den Schaden bezahlt zu bekommen.
Wenn ja, zahlt die Haftpflichtversicherung der Eltern, da die aufsichtspflichtverletzung zu dem Schaden geführt hat (daher bei dem Formular der Versicherung NIEMALS pauschal sagen "nene, Aufsichtspflicht habe ich nicht verletzt, weil das ist ja etwas schlechtes" ^^)
Wenn wir jettz davon ausgehen, dass die Aufsichtspflicht der Eltern NICHT verletzt wurde, gibt es wiederum zwei Möglichkeiten:
1.: in der privaten Haftpflichtversicherung sind Schäden nicht deliktfähiger Kinder eingeschlossen (gibt es auch in sehr günstigen Policen und sollte bei Eltern IMMER eingeschlossen sein, allein um des Friedens Willen in der Nachbarschaft!!!). In diesem Fall zahlt die Haftpflichtversicherung auch, wenn keine aufsichtspflichtverletzung vorliegt (Erinnerung: gibts eine Verletzung der Aufsichtspflicht, zahlt ja sowieso die Haftpflicht ^^)
2.: Die nicht deliktfähigen Kinder sind nicht eingeschlossen UND es gab keine Aufsichtspflichtverletzung... In dem Fall haftet die Versicherung nicht, aber auch ihr habt nichts zu bezahlen. Im Rahmen der "passiven Rechtsschutzfunktion" wird die Versicherung den Anspruch für euch abwehren. Das ist in jeder privaten Haftpflichtversicherung enthalten, wenn Sie nur annähernd aktuell ist ;)
Ich hoffe, dass ich Dir ein wenig helfen konnte.
Liebe Grüße
vertrauen-leben
richtig! DH