Im Dez. 2011 wurde mein Auto durch eine Vorfahrtverletzung beschädigt. Ich habe das Auto vor gut einem Jahr gebraucht gekauft für 1200. Zwischenzeitlich hatte ich eine Auspuffrep. und Winterreifen für dieses Auto gekauft. Der von meiner Werkstatt bestellte Gutachter kam auf Rep.kosten von 1500 Euro (ohne Mwst.) und einen Wiederbeschaffungswert von 1450 Euro. Die Versicherung ließ von einer anderen Werkstatt eine Gegenrechnung anhand der Rechung meiner Werkstatt machen und die kam auf 870 Euro, weil auch auf den Bildern vom Gutachter angeblich etwas nicht nachzuvollziehen wäre und auch die Kosten dieser Werkstatt billiger sind. Das heißt, die Versicherung bietet mir an das Auto in meiner Werkstatt für Brutto 1870 reparieren zu lassen oder mir die Reparaturkosten ihrer Werkstatt 870 Euro auzuzahlen. Kann ich der Versicherung einen Vergleich anbieten, da ich das Auto einem Verwandten überlassen möchte zum Auswerten oder Reparien. Guter Rat dringend gefragt. Habe einen RA eingeschaltet und hoffe, dass ich den nicht selbst bezahlen muss.
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Frank5607Frank5607
Hat die Versicherung Ihr Gutachten nach Aktenlage machen lassen oder hat der Gutachter der Versicherung das auch Auto auch gesehen? Wenn das Gutachten der Versicherung nach Aktenlage gemacht worden ist (ohne das Auto zu sehen), kannst Du der Versicherung die Pistole auf die Brust setzen und Den Wert deines Gutachtens einfordern (Reparaturkosten oder Wiederbeschaffungswert). Die Versicherung kann Dich nicht zwingen, das Angebot der Versicherung anzunehmen. Erstens hast Du die freie Gutachter- und Werkstattwahl und zweitens hat Dein Gutachter das Auto gesehen. Damit hat das Gutachten Deines Gutachters vor Gericht eine bessere Beweiskraft als das Gutachten der Versicherung. Auch darf die Versicherung die Werkstatt nicht mit der Begründung "Es ist die billigere" vorschreiben. Solange Du im Rahmen der vom Gutachter veranschlagten Kosten bleibst, darf die Versicherung keinen Einfluss auf die Wahl der Werkstatt nehmen. Selbst wenn Du das Auto überhaupt nicht reparieren lässt, muss die Versicherung den Wert Deines Gutachters erstatten. Versicherungen machen diese Spielchen gern, um Kosten zu sparen - obwohl es dazu keine gesetzlichen Grundlage gibt. Du musst Dich also auf nichts einlassen. Wenn Du einen Rechtsanwalt einschalten musst, ist eine Rechtsschutzversicherung oder die Mitgliedschaft im ADAC hilfreich. Wenn Du in diesem speziellen Fall keine hast, dann ist das meiner Meinung nach auch nicht schlimm. Dem Handeln der Versicherung fehlt die rechtliche Grundlage und das weiß die Versicherung genau. Damit muss die Versicherung dann auch die Kosten Deines Rechtsanwaltes tragen. Deshalb glaube ich, dass das Drohen mit einem Anwalt reicht, um Deine Ansprüche durchzusetzen. Wenn die Versicherung sich aber bockbeinig stellt, kannst Du ruhig zum Anwalt gehen.
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Habe einen RA eingeschaltet
Der sollte dir alle Fragen aufgrund der vorhandenen Gutachten ausführlich beantworten können.
Habs zwar erst jetzt gelesen. Die Sache läuft aber immer noch. Darum vielen Dank für deine ausgiebe Information. Du hast mir sehr geholfen.