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Autoreparatur schlägt mehrfach fehl - Wandlung ?

Frage von Wickie05 Wickie05

Hallo, jetzt wird's kompliziert. In das Auto eines Bekannten wurde durch eine Werkstatt ein Austauschmotor eingebaut. Der Wagen verbrauchte dann Öl wie verrückt - die Werkstatt spendierte jede Woche einen 5 l-Kanister Öl. Dann entschloß sich der Bekannte zur Reklamation - ein neuer Austauschmotor wurde auf Kulanz eingebaut. Ergebnis - Wagen läuft nicht rund. Der Bekannte reklamiert und hat jetzt den 3. Austauschmotor durch die Reklamation. Der läuft aber auch wieder nicht richtig. Er will jetzt in Richtung Wandlung klagen - fährt zurzeit einen Leihwagen, da er für sein Gewerbe ja ein Fahrzeug braucht. Da hier leider nichts schriftlich gelaufen ist (Reklamationen etc.) glauben wir nicht, dass er große Chancen hat und außerdem wird er sich wohl zumindest die gefahrenen km mit den immerhin schon 3 Motoren und die Ölmengen, die nach der ersten Reparatur spendiert wurden, irgendwie anrechnen lassen. Wie ist denn Eure Meinung dazu ?

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Antworten (4)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von ThomasBeh ThomasBeh

    Ich würde auf jeden Fall versuchen, mich gütlich mit dem Schrauber zu einigen. Dem ist sicherlich ein zufriedener Kunde, an dem er ein paar Mark Miese gemacht hat lieber, als jemand der ihn verklagt und ihm übel nachredet. Und auch die ebreits gefahrenen KM sind, wie Du schreibst, ja auch wirklich nciht zu vernachlässigen. Läßt der Schrauber sich auf nichts ein, dann kannst Du sicher davon ausgehen, daß er ziemlich klamm ist und nicht so kann wie er vielleicht will. Dann bringt auber auch eine Klage nichts ein.

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    Antwort von freakman88 freakman88

    Hallo User,

    damit es mit der Wandlung klappt, bedarf eines erheblichen Mangels am Fahrzeugs, der hier aber unstreitbar gegeben ist. Da der Vertragspartner auch die zweimalige Möglichkeit zur Nachbesserung hatte, der Mangel aber immernoch besteht, sehe ich gute Chancen bei einem Prozess, wenn es dazu kommt. Beachten sollte man auch, dass die gefahrenen Kilometer als Nutzungsentschädigung(http://automobilkanzlei.de/nutzungsentschaedigung-pkw) vom Kaufpreis abgezogen werden.

    Gruß freakman88

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    Antwort von Indy72 Indy72

    Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch auf Wandlung. Selbst wenn, dann sind davon nur Fabrikneue Sachen betroffen.

    Was man nach mehrfachen missglückten Reparaturen verlangen kann wäre, die Werkstatt zu wechseln, auf dass die Neue Werkstatt die hoffentlich erfolgreiche Reparatur auf Kosten der efolglosen Werkstatt durchführt. Im Streifall wendet man sich an de Handwerkskammer bzw. KFZ-Innung.

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    Antwort von HardstyleChico HardstyleChico

    Wenn man sowas laufen lässt, muss man sich das schriftlich geben lassen. Selbst WENN es auf Kulanz läuft, der verursachte Schaden liegt letzendlich entweder an der Werkstatt, oder am Hersteller. Wenn die Gerantie nicht abgelaufen ist, ist immer die Werkstatt dafür verantwortlich. Wenn so etwas aber auf Kulanz, vertraglich nicht bindend, läuft, wird es fast unmöglich da Recht zu bekommen. Man kann höchstens drauf hoffen, dass er da keinen Fehler mit begangen hat, sowas lässt man sich immer schriftlich geben, selbst wenn es Kulanz wäre.

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