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Autoreparatur/Rechnung gültig?

gefragt von Monamuc am 23.10.2008 um 15:38 Uhr

Nachdem mein Auto komische Geräusche gemacht hatte, brachte ich es in eine Werkstatt, wo auch gleich festgestellt wurde, woran es liegt. Nun wurde das defekte Teil ausgebaut, zum Reparieren eingeschickt (ich wurde gefragt, ob ich es für 350 Euro richten lassen will, was ich bejahte, weil ich diesen Mangel ja behoben haben wollte) und anschließend wieder eingebaut. Nach Abholung hörte ich aber nach wie vor die gleichen Geräusche. Also das Ganze noch einmal von vorne: Teil raus, einschicken, Teil wieder rein. Und nun macht das Auto immer noch die gleichen seltsamen Geräusche. Begründung der Werkstatt: diese Geräusche sind normal! Jetzt habe ich eine 600 Euro Rechnung zu Hause liegen, das gleiche Geräusch am Auto und weiß nicht, ob ich diese Rechnung nun bezahlen muss. Schließlich wurde ja kein Mangel behoben. Kann mir jemand einen Tipp geben?

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Recht x 35.284 rechnung x 1.085

juezi
beantwortet von juezi am 23. Oktober 2008 15:41
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ich hätte schon die 2.Rechnung nicht bezahlt. Schliesslich war es eine Reklamation der 1. Reparatur. Ev. mal zu einem Sachverständigen gehen

Kommentar von 55319ea673f470afceb0abe29b6d4467smallwuschelgitti am 23. Oktober 2008 15:47

Sehe ich auch so!


froesi
beantwortet von froesi am 17. Februar 2009 00:06
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nur die erste bezahlen da du ja auf diese reparatur gewähleistung oder besser ganrantie haben musst und da die unfähig sind hamse pech


Eddy21
beantwortet von Eddy21 am 24. Oktober 2008 07:55
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Bei der Werkstatt handelt es sich um einen sogenannten " Werkvertrag" ! Bei einem Werkvertrag wird ein Erfolg versprochen! Tritt der Erfolg nicht ein hat,in dem Fall die Werkstatt keinen Anspruch auf Vergütung !


HelmutRn
beantwortet von HelmutRn am 23. Oktober 2008 16:40
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Bevor Du Dich lange mit der Werkstatt ( die offensichtlich inkompetent ist) rumärgerst, würde ich mal zu einem Anwalt gehen und mich beraten lassen. Das ist am effektivsten!!!


falcona
beantwortet von falcona am 23. Oktober 2008 15:49
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Auch auf Reperaturen gibt es eine Gewährleistungspflicht eine Garantie. Sprich nochmal mit der Reparaturwerkstätte und sage denen, dass es auch eine Garantie auf Reperaturen gibt und erhebe Widerspruch gegen die erste Rechnung. Warte mit dem Bezahlen der zweiten Rechnung, bis die Angelegenheit für dich !! geklärt ist. Erkundige dich bei der Handwerkskammer und schildere deinen Fall.Die geben dir sicher entsprechend Auskunft. Ich wünsche dir viel Erfolg bei deinen Bemühungen.


gargamel2003
beantwortet von gargamel2003 am 23. Oktober 2008 15:43
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Ich würde die Zahlung ablehnen und fragen, ob die Werkstatt damit einverstanden ist, schriftlich natürlich. Wenn nicht, unter Vorbehalt zahlen und an

http://www.kfz-schiedsstellen.de/ohnetitel/index.html

wenden !


Makai
beantwortet von Makai am 23. Oktober 2008 15:41
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besuch doch eine andere werkstadt und frag sie lediglich woran es liegt das dein auto geräusche macht. wenn sie inen anderen fehler lokalisieren kannst du gegen die rechnung einspruch einlegen da der tatsächliche schaden den du behoben haben wolltest nicht behoben wurde.


Biersoeldner
beantwortet von Biersoeldner am 23. Oktober 2008 15:40
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Bevor man ja sagt, hättest du dir noch den Rat einer 2ten Werkstatt einholen können. War garantiert nicht das Teil was getauscht worden ist


andreas48
beantwortet von andreas48 am 23. Oktober 2008 15:39
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vom ersten Eindruck her, handelt es sich ja um eine Reklamation und ich würde die zweite Rechnung nicht bezahlen..

falls du Verkehrs-RS hast, wennde dich zur rechtlichen Klärung an einen Anwalt


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