In meiner Nachbarschaft wurden letzte Nacht bei ein paar Autos die Reifen zerstochen- die Leute machen sich jetzt natürlich Gedanken...auch darüber, ob die Vollkasko-Versicherung die Schäden übernimmt. Kann man jetzt aber niemanden mehr erreichen- dann hätten sie wenigstens diese Beruhigung. Schöne Bescherung!! Hatte jemand auch mal so was und weiß, ob die Versicherung zahlt?
Antworten (5)
-
1Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom FragestellerAntwort von
DoctoresDoctores
Vandalismusschäden sind in der Regel nicht mit Versichert, leider.
Näheres steht in deiner Police.
-
1Antwort von
wood63wood63
Wenn der Verursacher eines Vandalismusschadens am Auto nicht ermittelt werden kann, springt die Kfz-Vollkaskoversicherung ein - falls man entsprechend versichert ist - denn der Vollkaskoschutz ist freiwillig und gegen Aufpreis. In diesem Fall zahlt der Versicherer die Reparaturkosten, eventuell unter Anrechnung einer Selbstbeteiligung, sofern die vereinbart ist.
-
-
1Antwort von
micha1607micha1607
erst mal musst du eine anzeige bei der polizei machen. und der versicherrung melden, normal übernehmen die den schaden.
-
1Antwort von
KillerjoeKillerjoe
Mir haben die mein Auto mit einem Hammer oder Ähnliches so richtig zusammen gehaun. Vollkasko zahlt; deine Versicherung steigt.
Klar ist Vandalismus in der Vollkasko mit versichert, nenn mir eine Versicherung wo dies nicht der Fall ist.
Na dann viel Erfolg.
Ich darf rein Rechtlich deine Feststellung nicht weiter kommentieren.
Weißt ja, Abmahnung Unterlassung usw.
Laber nicht rum, nenn eine Versicherung wo in der Vollkasko Vandalismusschaden nicht mit versichert ist.
Neben dem eigen verschuldeten Schaden ist dies der Hauptgrund für den Abschluss einer Vollkasko.
Du darfst rein rechtlich meine Feststellung nicht kommentieren ?
Du kannst dies nicht kommentieren weil du es nicht kannst.
http://www.vollkasko.net/
Rufe doch mal deinen Versicherer an, frag ihn nach dem Schutz bei o.g. Vorfall. Danke für den Link, leider ohne AGB und Sonderbedingungen, somit für mich nicht von Interesse.
Gruß Tom
Im oben genannten Fall wird eine Beschädigung oder Zerstörung der Bereifung nur ersetzt, wenn sie durch ein Ereignis erfolgt, das gleichzeitig auch andere versicherungsschutzpflichtige Schäden an dem Fahrzeug verursacht hat.
.
Aber dies hat nichts mit deiner Aussage zu tun, dass Vandalismusschäden in der Regel nicht mitversichert sind, diese Aussage von dir ist völlig falsch.
Ausführungen zur Kasko findest du nicht in den AGB, sondern in der AKB der Kfz Versicherungen.
z.B.:
www.gdv.de/Downloads/Bedingungen/AKB-2008.pdf
Meine o.g. Aussage beschränkte / bezog sich ausschließlich auf den vorliegenden Versicherungs- Geschäftsvorfall.
es fehlt: "in dieser Art"
Danke für den Hinweis.
Schön das es hier jemanden wie dich gibt.