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Autoradio "in" Werkstatt geklaut

gefragt von Denis1984Denis1984 am 29.12.2008 um 15:04 Uhr

Hallo,

ich teile mir mit meiner Mutter das Auto. Letzte Woche musste es in die Werkstatt, weil die Wasserpumpe kaputt war. Ich sage meiner Mutter immer, dass sie die Blende vom Autoradio nicht im Auto lassen soll, aber wie Mütter so sind... Sie hat sie im Handschuhfach gelassen und den Wagen in die Werkstatt gegeben.

Als wir den Wagen am Samstag abgeholt haben, teilte uns der Kerl mit, dass es ein Problem gäbe. Sie hätten den Wagen über Nacht auf der Straße vor der Werkstatt stehen gelassen, weil aufm Gelände kein Platz mehr gewesen wäre, und da wäre es aufgebrochen worden und das Autoradio entwendet worden.

Dass der Typ das wahrscheinlich selbst war, soll jetzt nicht Teil der Diskussion sein. Meine Mutter selbst meint, da könnte man nichts machen, sie selbst hätte keine Diebstahlversicherung und es stand halt auf der Straße, somit müsse die Werkstatt auch nichts ersetzen.

Bin rechtlich nicht bewandert, aber mir erscheints nur logisch, dass die Werkstatt dafür aufkommen müsste, sie hatte den Wagen ja schließlich zur Reperatur und haben ihn angeblich auf der Straße abgestellt. Oder lieg ich da echt total daneben? ;)

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Recht x 35.146 Auto x 23.080 KFZ x 2.068 Diebstahl x 675

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GerdaG
beantwortet von GerdaG am 29. Dezember 2008 15:08
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Hilfreichste Antwort

Ihr solltet Anzeige bei der Polizei erstatten, dort den genauen Sachverhalt schildern und die Werkstatt in Regress nehmen.


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rainerle6
beantwortet von rainerle6 am 29. Dezember 2008 15:06
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Dafür muss die Werkstatt gradestehen, die hatten das Fahrzeug in ihrer Obhut.

Kommentar von Saarland60 am 29. Dezember 2008 15:11

So ist es.


wolfgang1956
beantwortet von wolfgang1956 am 29. Dezember 2008 15:08
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Die haben eine Art Haftpflichtversicherung für diese Dinge. Sollte daher kein Problem sein, so einen Schaden zu regeln.


Takiro
beantwortet von Takiro am 29. Dezember 2008 15:06
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Wenn sie keine Versicherung hat, wird es wohl schwer. Aber die Werkstatt haftet denke ich für das Auto, so lange es bei ihnen ist. Sie sind dafür verantwortlich, dass sie es draußen stehen gelassen haben. Sie hätten euch auch freundlich abweisen können, um es vll ein wenig später auf zu nehmen.


Questor
beantwortet von Questor am 29. Dezember 2008 16:12
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Mein Auto darf bei meiner Werkstatt nicht mal auf dem Außengelände stehen, das parkt in der Halle - wie zu Hause. Wenn das nicht möglich ist gibt es erst gar keinen Termin. Die Haben Kundenfahrzeuge nicht auf die Straße zu stellen, also sind sie haftbar, und den Weg würde ich bis zum bitteren Ende gehen.


Eddy21
beantwortet von Eddy21 am 29. Dezember 2008 15:52
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Anzeige erstatten, Vorfall der Versicherung melden die kümmern sich um die Angelegenheit !


Denis1984
beantwortet von Denis1984 am 29. Dezember 2008 15:25
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Danke für die Antworten, das beruhigt mich...


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