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Autoradio "in" Werkstatt geklaut

Frage von Denis1984 Denis1984

Hallo,

ich teile mir mit meiner Mutter das Auto. Letzte Woche musste es in die Werkstatt, weil die Wasserpumpe kaputt war. Ich sage meiner Mutter immer, dass sie die Blende vom Autoradio nicht im Auto lassen soll, aber wie Mütter so sind... Sie hat sie im Handschuhfach gelassen und den Wagen in die Werkstatt gegeben.

Als wir den Wagen am Samstag abgeholt haben, teilte uns der Kerl mit, dass es ein Problem gäbe. Sie hätten den Wagen über Nacht auf der Straße vor der Werkstatt stehen gelassen, weil aufm Gelände kein Platz mehr gewesen wäre, und da wäre es aufgebrochen worden und das Autoradio entwendet worden.

Dass der Typ das wahrscheinlich selbst war, soll jetzt nicht Teil der Diskussion sein. Meine Mutter selbst meint, da könnte man nichts machen, sie selbst hätte keine Diebstahlversicherung und es stand halt auf der Straße, somit müsse die Werkstatt auch nichts ersetzen.

Bin rechtlich nicht bewandert, aber mir erscheints nur logisch, dass die Werkstatt dafür aufkommen müsste, sie hatte den Wagen ja schließlich zur Reperatur und haben ihn angeblich auf der Straße abgestellt. Oder lieg ich da echt total daneben? ;)

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Antworten (7)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von GerdaG GerdaG

    Ihr solltet Anzeige bei der Polizei erstatten, dort den genauen Sachverhalt schildern und die Werkstatt in Regress nehmen.

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    Antwort von rainerle6 rainerle6

    Dafür muss die Werkstatt gradestehen, die hatten das Fahrzeug in ihrer Obhut.

    Kommentar von Saarland60 Saarland60Saarland60

    So ist es.

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    Antwort von wolfgang1956 wolfgang1956

    Die haben eine Art Haftpflichtversicherung für diese Dinge. Sollte daher kein Problem sein, so einen Schaden zu regeln.

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    Antwort von Takiro Takiro

    Wenn sie keine Versicherung hat, wird es wohl schwer. Aber die Werkstatt haftet denke ich für das Auto, so lange es bei ihnen ist. Sie sind dafür verantwortlich, dass sie es draußen stehen gelassen haben. Sie hätten euch auch freundlich abweisen können, um es vll ein wenig später auf zu nehmen.

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    Antwort von Questor Questor

    Mein Auto darf bei meiner Werkstatt nicht mal auf dem Außengelände stehen, das parkt in der Halle - wie zu Hause. Wenn das nicht möglich ist gibt es erst gar keinen Termin. Die Haben Kundenfahrzeuge nicht auf die Straße zu stellen, also sind sie haftbar, und den Weg würde ich bis zum bitteren Ende gehen.

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    Antwort von Eddy21 Eddy21

    Anzeige erstatten, Vorfall der Versicherung melden die kümmern sich um die Angelegenheit !

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    Antwort von Denis1984 Denis1984

    Danke für die Antworten, das beruhigt mich...

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