Hallo Leute ich habe mal wieder eine frage an die ganzen pezialisten unter euch ;)
Ich habe am 05.01.11 ein auto gekauft. so nun 2 tage später habe ich einen motorschaden gehabt auf der autobahn bei 100 KM/h flogen mir die einzelteile des motors um die ohren! nun meine frage kann ich beim Verkäufer das geld zurückfordern auch wenn im kaufvertrag drinn steht "gekauft wie gesehen" ? ich meine wäre ein verschleisteil drauf gegangen OK aber der ganze motor??? Er meinte das auto ist top in schuss weißt keine mängel auf nur das die ventile leicht klappern aber das sei normal beim Ford Fiesta! was klann ich tun??
Bitte um eure hilfe!
Grundsätzlich ist Klausel "gekauft wie gesehen" wirksam. Bei einem Verkauf unter Privaten muss der dahinterstehende Wille der Parteien ermittelt werden. Nach Ansicht des BGH schränkt die Klausel "gekauft wie gesehen" den Gewährleistungsausschluss nicht ein und erfasst also entgegen des Wortlauts auch nicht sichtbare Mängel (BGH Urteil vom 6. 7. 2005 - VIII ZR 136/ 04 ). Selbstverständlich kann sich der Verkäufer auf einen solchen Gewährleistungsausschluss nicht berufen, wenn er den Mangel arglistig verschwiegen hat, § 444 BGB