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autoprivatverkauf gewährleistung?

Frage von Timme90 Timme90

Hallo Leute ich habe mal wieder eine frage an die ganzen pezialisten unter euch ;)

Ich habe am 05.01.11 ein auto gekauft. so nun 2 tage später habe ich einen motorschaden gehabt auf der autobahn bei 100 KM/h flogen mir die einzelteile des motors um die ohren! nun meine frage kann ich beim Verkäufer das geld zurückfordern auch wenn im kaufvertrag drinn steht "gekauft wie gesehen" ? ich meine wäre ein verschleisteil drauf gegangen OK aber der ganze motor??? Er meinte das auto ist top in schuss weißt keine mängel auf nur das die ventile leicht klappern aber das sei normal beim Ford Fiesta! was klann ich tun??

Bitte um eure hilfe!

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Antworten (4)

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    Antwort von nicknack72 nicknack72
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    Antwort von Timme90 Timme90

    OK. Vielen dank ich werde versuchen im guten das er das auto zurücknimmt doch sollte er dies nicht tun werde ich meinen anwald einschalten! ich bedanke mich bei euch und wünsche einen schönen abend!

    Kommentar von nicknack72 nicknack72nicknack72

    Grundsätzlich ist Klausel "gekauft wie gesehen" wirksam. Bei einem Verkauf unter Privaten muss der dahinterstehende Wille der Parteien ermittelt werden. Nach Ansicht des BGH schränkt die Klausel "gekauft wie gesehen" den Gewährleistungsausschluss nicht ein und erfasst also entgegen des Wortlauts auch nicht sichtbare Mängel (BGH Urteil vom 6. 7. 2005 - VIII ZR 136/ 04 ). Selbstverständlich kann sich der Verkäufer auf einen solchen Gewährleistungsausschluss nicht berufen, wenn er den Mangel arglistig verschwiegen hat, § 444 BGB

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    Antwort von pemaho pemaho

    Unbedingt zum Anwalt gehen! Die Chancen stehen gut. Mein Vertrag musste auch rückgängig gemacht werden. Ist allerdings schon eine Weile her, vielleicht gibt es brandneue Gesetze dazu, die ich nicht kenne.

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    Antwort von Welfensammler Welfensammler

    Gekauft wie gesehen sagt doch alles.

    Augen auf beim Autokauf !

    Kommentar von nicknack72 nicknack72nicknack72

    Eben nicht...wennste keine Ahnung hast, gib doch nicht Deinen Senf dazu.

    Kommentar von Welfensammler WelfensammlerWelfensammler

    Na dann bin ich auf deine Meinung gespannt !!

    Kommentar von nicknack72 nicknack72nicknack72

    Grundsätzlich ist Klausel "gekauft wie gesehen" wirksam. Bei einem Verkauf unter Privaten muss der dahinterstehende Wille der Parteien ermittelt werden. Nach Ansicht des BGH schränkt die Klausel "gekauft wie gesehen" den Gewährleistungsausschluss nicht ein und erfasst also entgegen des Wortlauts auch nicht sichtbare Mängel (BGH Urteil vom 6. 7. 2005 - VIII ZR 136/ 04 ). Selbstverständlich kann sich der Verkäufer auf einen solchen Gewährleistungsausschluss nicht berufen, wenn er den Mangel arglistig verschwiegen hat, § 444 BGB Und wenn der Motor 1 Tag später auseinander fliegt kann man davon ausgehen....

    Kommentar von nicknack72 nicknack72nicknack72
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