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Automobile

gefragt von emilios am 07.11.2009 um 18:27 Uhr

Kauf eines Gebrauchtfahrzeugs Hallo, habe im Internet ein Pkw (gebraucht) gefunden = 3999,-EURO. Nach Vorsprache konnte mein gebrauchtes Fahrzeug in Zahlung gegeben werden. Dieser wurde gemustert und 2200 in Aussicht gestellt. Beim Kaufvertragsabschluß wurde dann plötzlich lediglich 1.500 EURO als Inzahlung in Aussicht gestellt. Grund: vor Abnahme des neuen Gebrauchten sollte er zum TÜV und fahrbereit gestellt werden. Abholbereit ca. nach 1 Woche. Unseren Gebrauchtwagen konnten wir plötzlich für 2000,-- € verkaufen. Jetzt wollten wir den neuen Gebrauchten abholen und diesen jetzt voll mit 3.999EURO bezahlen. Jetzt sagte der Verkäufer plötzlich, das er auf unseren alten Pkw als Inzahlungnahme besteht. Für uns unverständlich - bekommt er doc jetzt die volle Summe in bar. Und wir haben unseres Erachtens 500€ durch den Verkauf unseres Gebrauchten selbst verdient. Wäre mal interessant wie das allgemein gesehen wird. Gruß emilios

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Auto x 22.952 Automobile x 22 GebrauchtKfz x 1

jbinfo
beantwortet von jbinfo am 7. November 2009 19:33
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Das war wieder mal typisch für einen Wald- und Wiesenhändler.

Was in einem schriftlichen Vertrag steht ist gültig. Was nicht drinn steht, könnt ihr vergessen. So einfach ist das.


Kronkorkenkugel
beantwortet von Kronkorkenkugel am 7. November 2009 18:53
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Wenn er im Kaufvertrag die 1500€ reingeschrieben hat für euren alten, dann gib ihm erst 2499 € Rechnungsbertrag - und dann 1500 € ( Preis für Inzahlungnahme ] Vermute mal, der hätte schon wieder einen Käufer für euer Auto an der Hand. Habt ihr denn gar nicht verhandelt - also von den 3999 € her ?


ungererbad
beantwortet von ungererbad am 7. November 2009 18:38
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Ist denn die Inzahlungnahme des alten Gebrauchten Teil des Kaufvertrags? Wenn ja und unterschrieben, dann ist es so wie der Gebrauchtwagenhändler Euch übers Ohr gehauen hat. Wenn nein, dann zahlt den neuen Gebrauchten und alles ist OK.


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