1

Automatisches Kündigungsrecht beim Gasversorger, wenn dieser die Preise anhebt?

Frage von villahuegel villahuegel

Mein Bruder ist von seinem Energieversorger informiert worden, dass sich künftig die Gaspreise erhöhen werden. Bei seinem Bedarf ist das keine geringe Summe, so dass er am liebsten sofort den Vertrag kündigen möchte.

Hat man ein automatisches Kündigungsrecht beim Gasversorger, wenn dieser die Preise anhebt?

Fragen zu gleichen Themen finden

Antworten (6)

  • 1
    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von bsmfrankludwig bsmfrankludwig

    Die Sache mit dem Wechsel zu einem anderen Gasanbieter ist gesetzlich so geregelt, dass dem Gasanbieter, der Preiserhöhungen immer schriftlich ankündigen muss, nachdem die Ankündigung über die bevorstehende Preiserhöhung beim Endverbraucher eingegangen ist, dieser ein Sonderkündigungsrecht hat, welches einen Monat beträgt. siehe---------http://www.gutefrage.net/video/gasanbieter-wechseln-informationen-zum-besseren-v... nicht warten, sondern sofort kündigen und zeitgleich einen neuen Anbieter beauftragen.

  • 1
    Antwort von Reiterfee Reiterfee

    Ja, bei Preiserhöhungen kann man sofort kündigen. Aber vorher bitte sicherstellen, daß dann eine andere Versorgung rechtzeitig gewährleistet ist.

  • 1
    RatgeberHelden Antwort von imager761 imager761

    Bei einer Preiserhöhung besteht ein Sonderkündigungsrecht. Kündigungsschreiben: http://aserv.toptarif.de/html-banner/downloads/sonderkuendigung_gas.pdf

    Am besten den neuen Versorger machen lassen, damit weiterhin Gas bezogen werden kann :-)

    G imager761

  • 1
    Antwort von papaandy papaandy

    Nicht unbedingt,denn wenn im Vertrag eine Klausel verankert ist,die Preiserhöhungen einbindet, muss er fristgerecht kündigen.

    Kommentar von stelari stelaristelari

    Solche Klauseln werden in der Regel als unwirksam ausgelegt, da sie einen Vertragspartner unangemessen und einseitig benachteiligen

  • 1
    Antwort von brandneu1972 brandneu1972

    Ja, das kann er sofort. Kann er im Vertrag des alten Anbieters nachlesen. Im Höchstfall vier Wochen zum Monatsende.

  • 1
    Antwort von Dosar Dosar

    Ja, bei einer Preiserhöhung kann er sofort kündigen.

Diese Frage

Verwandte Fragen

Noch nicht den richtigen Rat gefunden?

Einfach und schnell viele hilfreiche Ratschläge von Deutschlands aktivster Ratgeber-Community erhalten!

Einfach und schnell einen Tipp erstellen und Ihren guten Rat mit anderen teilen!

Einfach und schnell ein Video hochladen und anschaulichen Rat an alle geben!

Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Rechtliche Hinweise finden Sie hier.