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Automatische Vetragsverlängerung, aber für wie lang zulässig?

Frage von Eiwelda Eiwelda

Ich habe vergessen meinen Vetrag für Internet und Telefon zu kündigen. Nun wüsste ich gern, ob es zulässig ist, dass sich dieser Vetrag für weitere 2 Jahre automatisch verlängert. Wer weiß, ob diese Vertragsverlängerung rechtens ist?

Danke

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Antworten (10)

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    Antwort von lupfi lupfi

    Er verlängert sich um ein Jahr und das ist ( leider ) rechtens.

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    Antwort von Plumbum Plumbum

    Das ist rechtens. Einfach ein Blick in die AGB werfen . Man sollte sich immer auf den Laufenden halten.

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    Antwort von Jaskan Jaskan

    Eigentlich etwas Ungewöhnlich. Er verlängert sich zwar, allerdings in der Regel nur um 1 weiteres Jahr. Nicht 2 Jahre. Genaues kannst Du auch aus den AGB´s des Providers entnehmen.

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    Antwort von kluetje kluetje

    Joo...ist rechtens. Hast du beim Abschluß des ersten Vertrages anerkannt..

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    Antwort von tibeter tibeter

    Nein,das gilt dann nur für 1 Jahr,alles andere wäre sittenwidrig.In Zukunft Verträge besser lesen und auf dem Kalender Kündigungszeitpunkte notieren als Erinnerungsstützen.

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    Antwort von TheTripod TheTripod

    Ja ist es ,da es in deinem Vertrag so verankert ist und du den ( wahrscheinlich ohne mal richtig durchgelesen zu haben) unterschrieben hast. Üblich ist allerdings ein Jahr.

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    Antwort von Phoenix29 Phoenix29

    Klar, machen fast alle Prvider so.

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    Antwort von krustyderklown krustyderklown

    Ja, das ist zulässig und sehr verbreitet. Steht ja auch so drin, wenn du den Vertrag unterschreibst.

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    Antwort von meksu meksu

    Ja das dürfen sie machen weil nicht sagen zustimmen ist :D Ist mir beim Handy auch passiert dann haben sie den Vertrag einen Monat länger gemacht und erst dann konnte ich kündigen :D

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    Antwort von raimo raimo

    Man sollte eben ,wie immer wieder darauf hingewiesen wird, das Kleingedruckte lesen. Dort ist eine Klausel enthalten die darauf Bezug nimmt Nimmt man den Testzeitraum in Anspruch so muss man sich um die Kündigung zum Ablauf kümmern und dies rechtzeitig. Mit der Annahme des Angebotes bist du einen Vertrag eingegangen dessen Bedingungen du damit akzeptiert hast, also rechtens. Es sei den die Vertragsklausel war für dich nicht erkennbar.

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