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automatisch krankenversichert während der Elternzeit?

Frage von sophie08 sophie08

Hallo,

Ich habe ein 10 Wochen altes Baby und insgesamt 2 Jahre Elternzeit. Elterngeldantrag wird noch bearbeitet. Jetzt meine Frage: Muss ich die Krankenversicherung aus eigener Tasche zahlen? Sind meine Tochter und ich nicht automatisch versichert? Eine Krankenkarte für meine Tochter habe ich schon von der Krankenkasse erhalten, doch jetzt kam ein Brief von der Krankenkasse der mich verwirrt! Da ich hier Angaben machen muss, wie z.B.ob ich Elterngeld erhalte, ob mein Ehegatte versichert ist, usw.

Danke im Voraus für eure Antworten!

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Antworten (4)

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    Antwort von IchSchauMal IchSchauMal

    Sie bleiben auch als BezieherIn von Elterngeld und als Elternteil in der "Elternzeit" in der gesetzlichen Krankenkasse beitragsfrei weiter versichert, wenn Sie vorher Pflichtmitglied waren. Als Pflichtersicherte beitragsfrei in der gesetzlichen Krankenversicherung weiterversichert sind: 1. Eltern in Elternzeit 2. Bezieher von Elterngeld ohne Elternzeit (während des gesamten Zeitraums des Bezugs von Elterngeld, also auch bei "Verdoppelung" des Auszahlungszeitraumes). Auch wenn Ihr Arbeitsverhältnis befristet ist und während der Mutterschutzfristen oder der Elternzeit endet, sind Sie bei Bezug von Elterngeld als Pflichtversicherte weiterhin gesetzlich krankenversichert solange Sie Elterngeld beziehen. Waren Sie bislang nicht in einer gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichert, begründet der Bezug von Elterngeld keinen Anspruch auf eine Pflichtversicherung. Die Beitragsfreiheit erstreckt sich nicht auf weitere Einnahmen, aus denen z.B. bereits vor dem Erziehungsgeld- / Elterngeldbezug Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung zu entrichten waren. Unberührt bleibt daher z.B. die Beitragspflicht aus dem Arbeitsentgelt aufgrund einer Teilzeitarbeit ( über 400 Euro monatlich). Beitragsfrei für die Dauer der Elternzeit sind Pflichtmitglieder, die außer dem Erziehungsgeld / Elterngeld keine weiteren beitragspflichtigen Einnahmen haben. Freiwillig versicherte Mitglieder müssen grundsätzlich Beiträge bezahlen, gegebenenfalls den Mindestbeitrag. War ein Ehepartner als Arbeitnehmer bisher freiwilliges Mitglied, befindet sich nun in Elternzeit und erfüllt die sonstigen Voraussetzungen, kann er in die Familienmitversicherung aufgenommen werden. Privat Versicherte bleiben weiterhin beitragspflichtig privat versichert. Privat Versicherte, die während der Elternzeit Teilzeit arbeiten und mit ihrem Einkommen deshalb unter die Versicherungspflichtgrenze fallen (und damit versicherungspflichtig in der gesetzlichen Krankenversicherung werden), können sich auf Wunsch von der Versicherungspflicht befreien lassen, um weiterhin in der privaten Krankenversicherung zu verbleiben. Hierzu ist ein schriftlicher, formloser Antrag bei einer gesetzlichen Krankenkasse (freie Wahl) erforderlich. Für Beamtinnen/Beamte der Länder bzw. des Bundes bestehen unterschiedliche Regelungen im Beihilferecht; erfragen Sie Näheres bitte bei Ihrer Beihilfefestsetzungsstelle. Beispiel: Bei einem Ehepaar ist die Frau verbeamtet (beihilfeberechtigt), befindet sich in Elternzeit und beantragt für das zweite Kind Elterngeld. Der Ehemann ist angestellt tätig und privat versichert (100%). Auch er beabsichtigt Elterngeldbezug. Verdient er im Kalenderjahr der Geburt weniger als derzeit 18.000 €, besteht die Möglichkeit, als Partner mit 70% Beihilfeanspruch rechnen zu können. Sein Elterngeldbezug wird dabei nicht als Einkommen angerechnet.

    Kommentar von sophie08 sophie08

    Wow! Danke!

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    Antwort von Putzibuhbuh Putzibuhbuh

    Bist du gesetzlich versichert und dein Mann privat versichert wird das Baby bei ihm mitversichert, weil er mehr verdient, also privat. Wenn beide gesetzlich versichert sind, muss man eine Familienversicherung abschließen, aber wie schon erwähnt, bei den privaten geht das nicht. Solange du im "Erziehungsurlaub" bist läuft die gesetzliche Krankenversicherung Beitragsfrei und dein Kind ist bei dir mitversichert.

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    Antwort von Kessko Kessko

    Wenn du nicht mehr arbeitest bist du bei Deinem Mann mitversichert und die Kleine auch. Ihr habt dann eine Familienversicherung. Antrag einfach ausfüllen und die Krankenkasse regelt das dann doch!

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    Antwort von ineya ineya

    Normalerweise bist Du weiterhin versichert und musst nichts selber zahlen. Hast Du keine eigenes Einkommen (wie Elterngeld) kannst Du Dich kostenfrei bei Deinem Mann mitversichern und die Kindern auch (Familienversichert). Ich denke mal, deshalb wollen die diese Angaben haben.

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