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Automatisch bei ehemaliger Familienvers. versichert wenn nicht innerhalb 14 Tage gewechselt?

Frage von lupo23 lupo23

Hallo liebe Jura-Interessierte,

was passiert eigentlich, wenn bei einem Studenten die Familienversicherung mit dem 25. Geburtstag ausläuft (SGB V §10 II 3.) und sich dieser erst nach 6 Wochen bei einer anderen als der Familienkrankenversicherung anmelden möchte?

1.) Beim googeln habe ich die Aussage gefunden, man wird nach dem Ablauf von 2 Wochen nach dem 25. Geburtstag automatisch bei der Krankenversicherung versichert bei der man vorher familienversichert war.

2.) Ausserdem soll hier auch die Bindungsfrist von 18 Monaten gelten. Auch hierzu finde ich nicht die richtige Stelle im Gesetz.

In welchem Gesetz und Paragraph finde ich Angaben zu 1. und 2. ?

Viele Grüße, Lupo

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Antworten (2)

  • 0
    Antwort von lupo23 lupo23

    Zu 1.) ist die Lösung: SGB V §175 (3)

    Kommentar von Funki1969 Funki1969Funki1969

    Siehst Du ;-)

    Kommentar von Funki1969 Funki1969Funki1969

    Und zu 2. auch: gleicher § (4)

  • 0
    Antwort von Funki1969 Funki1969

    http://www.aok-business.de/bayern/krankenkassenwahlrecht/krankenkassenwahlrecht-bindungsfrist.php

    Kommentar von lupo23 lupo23

    Vielen Dank für den Link. Leider finde ich auf der ganzen Seite keine Aussage dazu, ob man zwei Wochen nach Ablauf der Familienversicherung automatisch bei der selben Versicherung Mitglied wird.

    Kommentar von Funki1969 Funki1969Funki1969

    Habe leider nur überflogen. Und die KK direkt mal anrufen? Die haben vielleicht Durchführungsverordnungen für den internen Gebrauch. Nicht alle DVO werden öffentlich bekannt gemacht. Viel Erfolg wünscht K.

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