Hallo liebe Jura-Interessierte,
was passiert eigentlich, wenn bei einem Studenten die Familienversicherung mit dem 25. Geburtstag ausläuft (SGB V §10 II 3.) und sich dieser erst nach 6 Wochen bei einer anderen als der Familienkrankenversicherung anmelden möchte?
1.) Beim googeln habe ich die Aussage gefunden, man wird nach dem Ablauf von 2 Wochen nach dem 25. Geburtstag automatisch bei der Krankenversicherung versichert bei der man vorher familienversichert war.
2.) Ausserdem soll hier auch die Bindungsfrist von 18 Monaten gelten. Auch hierzu finde ich nicht die richtige Stelle im Gesetz.
In welchem Gesetz und Paragraph finde ich Angaben zu 1. und 2. ?
Viele Grüße, Lupo
Siehst Du ;-)
Und zu 2. auch: gleicher § (4)