Hallo,
mich würde mal folgendes interessieren: Mal angenommen, bei der Pacht einer Gaststätte hätte Person A. die freie Wahl ,einen Automatenaufsteller für seine Spielgeräte auszuwählen. Der Standdartaufstellervertrag würde aber folgende Klausel enthalten: " Die Aufgabe der Gaststätte vor Ablauf dieses Vertrages entbindet den Gastwirt nicht von seinen Verpflichtungen aus dem Vertrag, es sei denn, dass der Gastwirt die Gaststätte infolge außergewöhnlicher und nicht in seinem Risikobereich fallender Umstände aufgibt und er unverschuldet nicht in der Lage ist, einen Nachfolger zu stellen, der dergestalt in den Automatenaufstellervertrag eintritt, dass der Aufsteller von diesem unmittelbar Erfüllung verlangen kann" A hätte einen Pachtvertrag mit einer Länge von 1 Jahr. Der Aufsteller B. würde aber einen 5 Jahresvertrag ansetzen. Aufsteller B würde jedoch behaupten, dass mit Aufgabe der Gaststätte der Vertrag unwirksam wird. Würde diese Aussage mit der oben genannten Klausel bestätigt? Ich denke, dem wäre nicht so. Bestünde trotzdem die Möglichkeit mit Aufgabe der Gaststätte nach 1 jahr aus dem Automatenaufstellervertrag zu kommen?
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