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Automatenaufstellervertrag vorzeitig beenden? Klausel? HILFE!!!

Frage von Samsa Samsa

Hallo,

mich würde mal folgendes interessieren: Mal angenommen, bei der Pacht einer Gaststätte hätte Person A. die freie Wahl ,einen Automatenaufsteller für seine Spielgeräte auszuwählen. Der Standdartaufstellervertrag würde aber folgende Klausel enthalten: " Die Aufgabe der Gaststätte vor Ablauf dieses Vertrages entbindet den Gastwirt nicht von seinen Verpflichtungen aus dem Vertrag, es sei denn, dass der Gastwirt die Gaststätte infolge außergewöhnlicher und nicht in seinem Risikobereich fallender Umstände aufgibt und er unverschuldet nicht in der Lage ist, einen Nachfolger zu stellen, der dergestalt in den Automatenaufstellervertrag eintritt, dass der Aufsteller von diesem unmittelbar Erfüllung verlangen kann" A hätte einen Pachtvertrag mit einer Länge von 1 Jahr. Der Aufsteller B. würde aber einen 5 Jahresvertrag ansetzen. Aufsteller B würde jedoch behaupten, dass mit Aufgabe der Gaststätte der Vertrag unwirksam wird. Würde diese Aussage mit der oben genannten Klausel bestätigt? Ich denke, dem wäre nicht so. Bestünde trotzdem die Möglichkeit mit Aufgabe der Gaststätte nach 1 jahr aus dem Automatenaufstellervertrag zu kommen?

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Antworten (3)

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    Antwort von jockl jockl

    Ein Gastwirt kann, so nicht dumm, keinen Aufstellervertrag abschliessen, welcher längere Laufzeit als sein Pachtvertrag beinhaltet.

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    Antwort von paule63 paule63

    Ich sehe das als Wegfall der Geschäftsgrundlage an. Kein Raum --> kein Automat, unabhängig von dieser albernen Klausel. Schließlich kannst Du als Pächter ja auch nicht auf Vertragserfüllung bestehen, wenn so ein Automat gesetzlich verboten wird.

    Papier ist ja so geduldig-

    warum ist das schon wieder doppelt ???

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    Antwort von paule63 paule63

    .hier sahen Sie einen Doppelpost von Paule.

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