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Autoleasing...Wer kennt sich damit aus?

Frage von khwittmann khwittmann

Folgendes Beispiel:

Listenpreis 11.415,00 € (incl. MwSt.) Laufzeit in Monaten 48 Monate Gesamtlaufleistung 60.000 KM Einmalige Mietsonderzahlung 2.283,00 € (incl. MwSt.) Restwert 4.337,70 € (incl. MwSt.)

mtl. Miete 108,21 € (incl. MwSt.)

D. h. ich muss eine einmalige Anzahlung von 2283€ leisten, die monatliche Leasingrate beträgt 108,21 für 4 Jahre incl. 60000 Freikilometer. Nach 4 Jahren kann ich den Wagen für 4337,70 € dann erwerben? Stimmt das?

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Antworten (4)

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    Antwort von jbinfo jbinfo

    In der Praxis beim Händler wird es allgemein so gehalten: Der Kunde kann nach Ablauf der Leasingzeit durch Zahlung des Restwertes das Fahrzeug erwerben oder den Restwert auch weiter finanzieren. Von einer Leasingverlängerung würde ich abraten, da zu teuer. Die Leasinggesellschaft hat kein Interesse am Auto aber der Händler vielleicht. Der hat auch in den meisten Fällen eine Rücknahmeverpflichtung gegenüber der Leasinggesellschaft. Bei Deiner Rechnung fällt mir auf, dass Du in den 4 Jahren 400 Euro Zinsen bezahlst. Wie viel Rabatt hat der Händler denn gegeben ? Auch bei Leasing eine gängige Sache nicht nur bei Barzahlung. Ach so, nochwas, wenn für dich feststeht, dass Du nach Leasingende das Auto übernehmen willst, ist auch der KM-Stand völlig egal. Der kommt nur zum Tragen wenn das Fahrzeug zurück gegeben wird. Wenn Du es zurückgeben möchtest, sollten die 60000 KM nicht überschritten sein und das Fahrzeug in einem dem Alter entsprechenden, ordentlichen Zustand sein.

  • 1
    Antwort von Benjy Benjy

    Privatleasing ist immer so eine Sache. Solltest Du mal einen Unfall haben (DU bist nicht Schuld) zahlt die Leasingfa. nur den Nettopreis für die Reparatur. Die MwSt. musst Du selbst zahlen, da die Leasingfa. VSt. abzugsberechtigt ist.

  • 1
    Antwort von Indy72 Indy72

    Nur bedingt. I.d.R. hat die Leasingfirma das Vorkausrecht am Leasingauto, d.h. dass der Leasinggeber entscheidet, ob er das Auto wiedder nimmt oder nicht.

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    Antwort von Indy72 Indy72

    Nur bedingt. I.d.R. hat die Leasingfirma das Vorkausrecht am Leasingauto, d.h. dass der Leasinggeber entscheidet, ob er das Auto wiedder nimmt oder nicht.

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