Brauche ich eine Sondergenehmigung, wenn ich mein Nummernschild am Auto, vorne links an der Stoßstange anbringen möchte?
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Schau doch mal im § 10 FZV (Fahrzeugzulassungsverordnung) nach. Ist recht umfangreich aber für die Beantwortung Deiner Frage dürfte der Abs. 7 in Betracht kommen: (7) Das vordere Kennzeichen darf bis zu einem Vertikalwinkel von 30 Grad gegen die Fahrtrichtung geneigt sein; der untere Rand darf nicht weniger als 200 mm über der Fahrbahn liegen und die sonst vorhandene Bodenfreiheit des Fahrzeugs nicht verringern. Vorderes und hinteres Kennzeichen müssen in einem Winkelbereich von je 30 Grad beiderseits der Fahrzeuglängsachse stets auf ausreichende Entfernung lesbar sein.
Danach darfst Du die vordere Platte links, rechts oder vorteilhaft in der Mitte platzieren. Sie muss halt nur, wie beschrieben, entsprechend lesbar sein. Dafür braucht man keinen TÜV und auch keine Eintragung.