Guten Tag , mal angenommen, Person A geht in ein Autohaus , lässt sich ein Vorführwagen vorstellen , der ihm auch gefällt . Der Verkäufer sagt "das Auto so wie es da steht mit Klimaanlage usw. für 8600 Euro"!Person A unterschreibt im Glauben den Wagen mit Klima für 8600€ zu bekommen! 45 Minuten später ruft Verkäufer - Person A an und teilt ihm mit , das er sich geirrt hat und vergessen hat die Klimaanlage mit einzurechnen.Am nächsten tag kommt Person A wieder zum Autohaus um dies zu Klären, der Verkäufer verlangt nun aber 9700 Euro wegen der Klimaanlage.Deswegen wollte Person A , nicht mehr dieses , sondern ein anderes Modell wobei der Verkäufer kein zusagendes Angebot für dieses Modell gemacht hat . , dies wiederum sieht Person A nicht ein und storniert erst mündlich den Vertrag , 2tens zereisst er den vorliegenden Vertrag ( vom vortag ) und steckt den halben vertrag inkl. Unterschrift ) in die Tasche.Verkäufer sagt zuerst bei Stornierung 15 % des Kaufpreises, danach aber besteht er weiterhin auf den unterschriebenen Kaufvertrag. Person A verlässt das Autohaus , weil mit dem Verkäufer nicht mehr zureden war !
Wer ist im Recht ? Gerade weil sich der Verkäufer geirrt hat , er meinte ja "Dieses Auto mit Klima für 8600 € "
Bitte um schnelle Hilfe , danke im Vorraus , Mfg

Vom Verkäufer wurde ein Angebot über 8600 gemacht das vom Käufer durch Unterschrift angenommen wurde. Im Kaufvertrag müsste die Ausstattung eigentlich aufgeführt sein.
Der Verkäufer wollte dann eine einseitige Vertragsänderung auf 9700. Das muss der Käufer nicht akzeptieren und kann somit vom Vertrag ohne Schadenersatz zurücktreten.
Wenn der Verkäufer das Auto mit Klima nicht für 8600 liefern will musst Du keine Änderung akzeptieren. Ich würde das dem Autohaus so nochmal schriftlich mitteilen. Die Sache dürfte dann für dich erledigt sein. Das AH wird nicht auf Erfüllung klagen da es sich nicht lohnt. Die 15 % Schaden müsste er nachweisen und das wird ihm sehr schwer fallen.
(Dies ist keine Rechtsberatung von mir sondern meine persönliche Meinung aufgrund 30-jähriger Automobilerfahrung)
entweder stornieren oder auf den geschlossenen Vertrag pochen! Der Verkäufer hat in diesem speziellen Fall die schlechteren Karten. Die 15 % wegen Vertragsrücktritt mußt du sicher nicht bezahlen, da das Auto ja nicht die angepriesenen Austattuntsmerkmale vorweist.
doch , das Auto hat die Austattungsmerkmale , nur wurde der Preis ja nachträglich vom Verkäufer geändert.
Ja Person A , hatte seinen Sohn als Zeuge mit !
Dann kann er die Vereinbarung beweisen und muss nicht auf eine einseitige Vertragsänderung eingehen. Drohe schon mal vorsichtshalber mit Rechtsanwalt, wenn sich der Händler weiterhin quer stellt.
Kann Person A beweisen, dass der Verkäufer die Klimaanlage als Zubehör bestätigt hat?
Wenn ja, kann man vom Kaufvertrag zurücktreten.
du kannst bis zu 14tage vom kauf zurücktreten. und geh mal in ein anderes autohaus^^