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Autokauf, Xenonlicht

Frage von JGoessler JGoessler

Ich schon wieder.:-)

Wir haben uns ein Auto (Mercedes E270 CDI) nun gekauft. Es war auch alles OK. Uns wurde gesagt, dass "nur" die Birne von Xenonlicht kaputt ist. Kein Problem dachten wir, haben es vom Kaufpreis (140€) runtergezogen. Nun stellt sich aber raus, dass der Travo kaputt ist. Kosten um die 700€ bei Mercedes Benz. Es war ein Privat Verkäufer. Die Frage, muss der Privatverkäufer dafür aufkommen? Da er uns ja nun ne falsche Info gegeben hat.

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Antworten (8)

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    Antwort von Sascher Sascher

    Wenn Der Privatverkäufer kein Fachmann ist und daher nicht wissen konnte, dass es nicht nur die Birne ist, würde ich sagen, nein. Hat er es absichtlich verschwiegen, ist das eine Täuschung.

    Kommentar von Perle0106 Perle0106Perle0106

    richtig und jetzt müsstest du ihm nachweisen, dass er dich getäuscht hat und das wird seeeeeeehr schwer. also zahlst du !

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    Antwort von akademikus akademikus

    ich denke nicht das der verkäufer das vorsätzlich verschwiegen hat. es sei denn du kannst das nachweisen. was schwierig werden könnte. ruf ihn doch einfach mal an und erkläre ihm die situation, eventuell beteiligt es sich ja an dem "schaden".

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    Antwort von Ahauser Ahauser

    Du müsstest ihm beweisen können das er Dich absichtlich getäuscht, also betrogen hat. Wird allerdings schwer. Er ist im guten Glauben davon ausgegangen das es nur das Birnchen sei und hat Dir dafür noch eine Preisermäßigung erteilt. Für ihn ist die Sache gelaufen. Sry!

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    Antwort von schlawiner2430 schlawiner2430

    Da der Verkäufer ein e Privatperson ist und euch auf den Schaden aufmerksam machte, müßt ihr in den sauren Apfel beissen und die Kosten selbst tragen. Ausser es steht ausdrücklich im Vertrag das nur die bIrne defekt ist.Aber da ihr euch auf einen Preisnachlass für den Schaden geeinigt habt, sehe ich schwarz für eine Erstattung. Aber vielleicht könnt ihr mit dem Verkäufer reden die Kosten zu teilen

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    Antwort von firstguardian firstguardian

    Das wäre evtl. ein verschwiegener Mangel. Dafür muß der Verkäufer aufkommen, wenn man beweisen kann, dass der Transformator nicht nach dem Erwerb funktionsuntüchtig geworden ist.

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    Antwort von DonRamon DonRamon

    Nee, ihr habt das Auto mit dem defekt gekauft, auf den er euch hingewiesen hat. Wenn ihr die Preisangaben unbesehen glaubt habt ihr Pech gehabt. Man kann auch nicht alle Werkstattkosten im Kopf haben. Zudem weiß jeder, der nur ansatzweise Ahnung von Autos hat, daß die Xenonkacke immer ein teurer Spass ist.

    Kommentar von JGoessler JGoessler

    Es wurde drauf hingewiesen, das die Birne kaputtist aber nicht der ganze Travo. Und wir haben ja Zeugen, als er das gesagt hat

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    Antwort von LieberGott LieberGott

    Wenn seine Zusicherung im Vertrag steht, haftet er. Wenn nicht, dann bezahlst Du!

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    Antwort von Mariposa68 Mariposa68

    Wenn ihr nichts schriftlich habt, könnt ihr nichts machen.

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