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Autokauf, Xenonlicht

gefragt von JGoessler am 09.09.2009 um 11:40 Uhr

Ich schon wieder.:-)

Wir haben uns ein Auto (Mercedes E270 CDI) nun gekauft. Es war auch alles OK. Uns wurde gesagt, dass "nur" die Birne von Xenonlicht kaputt ist. Kein Problem dachten wir, haben es vom Kaufpreis (140€) runtergezogen. Nun stellt sich aber raus, dass der Travo kaputt ist. Kosten um die 700€ bei Mercedes Benz. Es war ein Privat Verkäufer. Die Frage, muss der Privatverkäufer dafür aufkommen? Da er uns ja nun ne falsche Info gegeben hat.

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Mercedes Benz x 46 Xenonlicht x 11 Travo x 2

Sascher
beantwortet von Sascher am 9. September 2009 11:41
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Wenn Der Privatverkäufer kein Fachmann ist und daher nicht wissen konnte, dass es nicht nur die Birne ist, würde ich sagen, nein. Hat er es absichtlich verschwiegen, ist das eine Täuschung.

Kommentar von 4c9c6c9610b49ce04195711747b28c6csmallPerle0106 am 9. September 2009 11:43

richtig und jetzt müsstest du ihm nachweisen, dass er dich getäuscht hat und das wird seeeeeeehr schwer. also zahlst du !


akademikus
beantwortet von akademikus am 9. September 2009 11:43
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ich denke nicht das der verkäufer das vorsätzlich verschwiegen hat. es sei denn du kannst das nachweisen. was schwierig werden könnte. ruf ihn doch einfach mal an und erkläre ihm die situation, eventuell beteiligt es sich ja an dem "schaden".


anonym
beantwortet von schlawiner2430 am 9. September 2009 11:52
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Da der Verkäufer ein e Privatperson ist und euch auf den Schaden aufmerksam machte, müßt ihr in den sauren Apfel beissen und die Kosten selbst tragen. Ausser es steht ausdrücklich im Vertrag das nur die bIrne defekt ist.Aber da ihr euch auf einen Preisnachlass für den Schaden geeinigt habt, sehe ich schwarz für eine Erstattung. Aber vielleicht könnt ihr mit dem Verkäufer reden die Kosten zu teilen


firstguardian
beantwortet von firstguardian am 9. September 2009 11:43
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Das wäre evtl. ein verschwiegener Mangel. Dafür muß der Verkäufer aufkommen, wenn man beweisen kann, dass der Transformator nicht nach dem Erwerb funktionsuntüchtig geworden ist.


DonRamon
beantwortet von DonRamon am 9. September 2009 11:42
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Nee, ihr habt das Auto mit dem defekt gekauft, auf den er euch hingewiesen hat. Wenn ihr die Preisangaben unbesehen glaubt habt ihr Pech gehabt. Man kann auch nicht alle Werkstattkosten im Kopf haben. Zudem weiß jeder, der nur ansatzweise Ahnung von Autos hat, daß die Xenonkacke immer ein teurer Spass ist.

Kommentar von JGoessler am 9. September 2009 11:51

Es wurde drauf hingewiesen, das die Birne kaputtist aber nicht der ganze Travo. Und wir haben ja Zeugen, als er das gesagt hat


LieberGott
beantwortet von LieberGott am 9. September 2009 11:41
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Wenn seine Zusicherung im Vertrag steht, haftet er. Wenn nicht, dann bezahlst Du!


Mariposa68
beantwortet von Mariposa68 am 9. September 2009 11:41
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Wenn ihr nichts schriftlich habt, könnt ihr nichts machen.


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