gutefrage.net, die Ratgeber Community
Login   |  Registrieren   |  Forum |  Richtlinien & FAQ


Autokauf von Privat. Hinterher starke Mängel gefunden ! Was tun?

gefragt von Chibangin am 09.02.2009 um 22:12 Uhr

Hallo Leute,

ich habe zur Zeit ein riesengroßes Problem zu dem ich sehr viel Hilfe und Tipps benötige. Vorgestern habe ich in Niedersachsen einen Gebrauchtwagen von Privat gekauft. (Ich wohne bei Stuttgart) Das Auto hatte ich im Internet gesehen. Ich fuhr mit einem Freund mit der Bahn ca. 8 Stunden nach Niedersachsen. Der Verkäufer war wie vereinbart am Bahnhof um mich und meinen Kollegen abzuholen. Wir fuhren zu ihm. Ich schaute mir den Wagen an und stellte einige optische Mängel fest, mit welchen ich aber schon gerechnet hatte. Darüberhinaus war das Fahrzeug auch nicht TÜV-bereit, da jede Menge unerlaubte Dinge verbaut waren. Sportauspuff usw. (Papiere zu den "Tuning"-Teilen legte mir der Verkäufer bei. Übrigens hatte ich bei der Versicherung schon bescheid gegeben, dass ich das Fahrzeug kaufen werde, um die Kurzzeitschilder zu bekommen. Für die Überführung. Jedenfalls schaute ich mir den Wagen recht gut an. Er zeigte mir auch alles was er gemacht hat und veränderte während der Wagen in seinem Besitz war.Er sagte mir ausserdem, dass der Wagen neuen Unterbodenschutz von ihm bekommen hat. Im Kaufvertrag steht Bastlerauto(tuning) Keine Rückgabe usw. Heute war ich in ner Werkstatt. Alles unten ist durchgerostet. Mit Unterbodenschutz besprüht. Auto ist nicht mehr TÜV-fähig. Was habe ich für Rückgabechancen?Was soll ich tun? GWurde ich arglistig getäuscht? Danke im Vorraus


Weitere Fragen zu verwandten Themen finden Sie hier:

Kaufvertrag (256)
Rückgaberecht (142)
arglistige Täuschung (9)
ähnliche Fragen
Frage beantworten


JackRyan
beantwortet von JackRyan am 9. Februar 2009 22:15
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Ich habe dein Text nicht durchgelesen! Einfach zu viel und es ist schon Spät!

Aber: Wenn du keinen Vertrag oder so abgeschlossen hast, hast du leider keine Chance um an das Geld des Autos zu kommen! Weil bei einem Privatkauf gibt es kein Umtauschrecht! Eine Arglistige Täuschung musst du erstmal beweisen! Das ist ziemlich Schwierig!

Kommentar von anjanni am 9. Februar 2009 22:16

Generell gibt es schon eine Gewährleistung. Aber die ist womöglich ausgeschlossen....


anonym
beantwortet von anjanni am 9. Februar 2009 22:14
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Hast Du vermutlich nicht, da das Auto als nicht-TÜV-bereit verkauft wurde.

Mußt Du Dir einen richtig guten Anwalt nehmen, wenn Du überhaupt eine Chance haben willst.

Und beim nächsten Autokauf fährst Du erst wenigstens in einer Tankstelle vorbei...


mecanoqueen
beantwortet von mecanoqueen am 9. Februar 2009 22:15
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

So viel ich weiß, hast du mit dem Begriff Bastlerauto jegliches Anrecht auf Schadenersatz verwirkt.


Mystika1245
beantwortet von Mystika1245 am 9. Februar 2009 22:15
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Ja du wurde arglistig getäuscht...

Das hätte er nicht verheimlichen dürfen..


DaSu81
beantwortet von DaSu81 am 9. Februar 2009 22:16
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

...habe das gleiche Problem. Bei Privatkauf ist es leider meistens so: gekauft wie gesehen... und da sind dann wir die gea...! Sorry, aber ich fühle mich genauso wie du wahrscheinlich auch: total ausgenommen und ausgenutzt! Wünsche dir aber alles Gute und viel Glück, dass wenigstens du zu deinem Recht kommst. (Bei mir besteht leider keine Chance.)


anonym
beantwortet von Chibangin am 9. Februar 2009 22:26
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Hi Leute,

schon mal Danke für die vielen Antworten. Damit habe ich ehrlich gesagt gar nicht gerechnet =D

Einer schreibte: JA, du wurdest arglistig getäuscht.

Wie kann ich vorgehen? Rechtsschutzversicherung habe ich leider keine. Dumm heutzutage... Ich weiss...

Hätte er mich nicht darauf hinweisen müssen, erst recht wenn er mir noch sagt er hat den Unterboden mit Schutz besprüht, dass der Wagen von unten zu 80 % verrostet ist ?

Ausserdem sagte mir mein Werkstattler, dass er normalerweise den Wagen still legen müsste.

Ist er nicht fahrlässig mit der Sache umgegangen, erst recht wenn er von der ganzen Sache wusste?

Im kaufvertrag steht nicht TÜV bereit. Aber das ist doch noch lange kein Grund mir solche schwerwiegenden Mängel zu verheimlichen. oder ?

Danke nochmals an alle die mir helfen möchten.

Grüße aus Württembergs Hauptstadt =D


anonym
beantwortet von Felixguido am 9. Februar 2009 22:28
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Bedauerlicherweise ist der Konsumentenschutz, wie auch die Gewährleistung, bei Verkäufen von privat zu privat nicht anzuwenden. Es bleibt nur der Weg zum Anwalt und in weiterer Konsequenz zum Zivil-Gericht, allerdings ist das Kostenrisiko sehr hoch!


anonym
beantwortet von Chibangin am 9. Februar 2009 22:45
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Keiner sonst noch eine Idee wie ich vorgehen kann ?

Besteht nun arglistige Täuschung oder nicht?

Braucht ihr noch Anhaltspunkte und Fakten ?

Grüße aus Stuttgart


Frage beantworten

Noch nicht die richtige Antwort? Dann hier in allen Fragen und Tipps suchen:




Verwandte Fragen

Verwandte Fragen


Mehr verwandte Fragen

Verwandte Fragen
Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.