1

Autokauf von Privat. Hinterher starke Mängel gefunden ! Was tun?

Frage von Chibangin Chibangin

Hallo Leute,

ich habe zur Zeit ein riesengroßes Problem zu dem ich sehr viel Hilfe und Tipps benötige. Vorgestern habe ich in Niedersachsen einen Gebrauchtwagen von Privat gekauft. (Ich wohne bei Stuttgart) Das Auto hatte ich im Internet gesehen. Ich fuhr mit einem Freund mit der Bahn ca. 8 Stunden nach Niedersachsen. Der Verkäufer war wie vereinbart am Bahnhof um mich und meinen Kollegen abzuholen. Wir fuhren zu ihm. Ich schaute mir den Wagen an und stellte einige optische Mängel fest, mit welchen ich aber schon gerechnet hatte. Darüberhinaus war das Fahrzeug auch nicht TÜV-bereit, da jede Menge unerlaubte Dinge verbaut waren. Sportauspuff usw. (Papiere zu den "Tuning"-Teilen legte mir der Verkäufer bei. Übrigens hatte ich bei der Versicherung schon bescheid gegeben, dass ich das Fahrzeug kaufen werde, um die Kurzzeitschilder zu bekommen. Für die Überführung. Jedenfalls schaute ich mir den Wagen recht gut an. Er zeigte mir auch alles was er gemacht hat und veränderte während der Wagen in seinem Besitz war.Er sagte mir ausserdem, dass der Wagen neuen Unterbodenschutz von ihm bekommen hat. Im Kaufvertrag steht Bastlerauto(tuning) Keine Rückgabe usw. Heute war ich in ner Werkstatt. Alles unten ist durchgerostet. Mit Unterbodenschutz besprüht. Auto ist nicht mehr TÜV-fähig. Was habe ich für Rückgabechancen?Was soll ich tun? GWurde ich arglistig getäuscht? Danke im Vorraus

Fragen zu gleichen Themen finden

Antworten (8)

  • 1
    Antwort von JackRyan JackRyan

    Ich habe dein Text nicht durchgelesen! Einfach zu viel und es ist schon Spät!

    Aber: Wenn du keinen Vertrag oder so abgeschlossen hast, hast du leider keine Chance um an das Geld des Autos zu kommen! Weil bei einem Privatkauf gibt es kein Umtauschrecht! Eine Arglistige Täuschung musst du erstmal beweisen! Das ist ziemlich Schwierig!

    Kommentar von anjanni anjannianjanni

    Generell gibt es schon eine Gewährleistung. Aber die ist womöglich ausgeschlossen....

  • 0
    Antwort von Chibangin Chibangin

    Keiner sonst noch eine Idee wie ich vorgehen kann ?

    Besteht nun arglistige Täuschung oder nicht?

    Braucht ihr noch Anhaltspunkte und Fakten ?

    Grüße aus Stuttgart

  • 0
    Antwort von Felixguido Felixguido

    Bedauerlicherweise ist der Konsumentenschutz, wie auch die Gewährleistung, bei Verkäufen von privat zu privat nicht anzuwenden. Es bleibt nur der Weg zum Anwalt und in weiterer Konsequenz zum Zivil-Gericht, allerdings ist das Kostenrisiko sehr hoch!

  • 0
    Antwort von Chibangin Chibangin

    Hi Leute,

    schon mal Danke für die vielen Antworten. Damit habe ich ehrlich gesagt gar nicht gerechnet =D

    Einer schreibte: JA, du wurdest arglistig getäuscht.

    Wie kann ich vorgehen? Rechtsschutzversicherung habe ich leider keine. Dumm heutzutage... Ich weiss...

    Hätte er mich nicht darauf hinweisen müssen, erst recht wenn er mir noch sagt er hat den Unterboden mit Schutz besprüht, dass der Wagen von unten zu 80 % verrostet ist ?

    Ausserdem sagte mir mein Werkstattler, dass er normalerweise den Wagen still legen müsste.

    Ist er nicht fahrlässig mit der Sache umgegangen, erst recht wenn er von der ganzen Sache wusste?

    Im kaufvertrag steht nicht TÜV bereit. Aber das ist doch noch lange kein Grund mir solche schwerwiegenden Mängel zu verheimlichen. oder ?

    Danke nochmals an alle die mir helfen möchten.

    Grüße aus Württembergs Hauptstadt =D

  • 0
    Antwort von DaSu81 DaSu81

    ...habe das gleiche Problem. Bei Privatkauf ist es leider meistens so: gekauft wie gesehen... und da sind dann wir die gea...! Sorry, aber ich fühle mich genauso wie du wahrscheinlich auch: total ausgenommen und ausgenutzt! Wünsche dir aber alles Gute und viel Glück, dass wenigstens du zu deinem Recht kommst. (Bei mir besteht leider keine Chance.)

  • 0
    Antwort von Mystika1245 Mystika1245

    Ja du wurde arglistig getäuscht...

    Das hätte er nicht verheimlichen dürfen..

  • 0
    Antwort von mecanoqueen mecanoqueen

    So viel ich weiß, hast du mit dem Begriff Bastlerauto jegliches Anrecht auf Schadenersatz verwirkt.

  • 0
    Antwort von anjanni anjanni

    Hast Du vermutlich nicht, da das Auto als nicht-TÜV-bereit verkauft wurde.

    Mußt Du Dir einen richtig guten Anwalt nehmen, wenn Du überhaupt eine Chance haben willst.

    Und beim nächsten Autokauf fährst Du erst wenigstens in einer Tankstelle vorbei...

Diese Frage

Verwandte Fragen

Noch nicht den richtigen Rat gefunden?

Einfach und schnell viele hilfreiche Ratschläge von Deutschlands aktivster Ratgeber-Community erhalten!

Einfach und schnell einen Tipp erstellen und Ihren guten Rat mit anderen teilen!

Einfach und schnell ein Video hochladen und anschaulichen Rat an alle geben!

Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Rechtliche Hinweise finden Sie hier.