Hallo, ich habe mir im November ein Auto gekauft - von privat. Nun mußte ich leider so nach und nach feststellen, daß einige Dinge nicht ganz stimmen/passen. Ich vermute stark, daß das Auto einen Unfall hatte und der behoben wurde. Der Verkäufer hatte mir das verschwiegen. Im Kaufvertrag steht allerdings: gekauft wie gesehen Aber das kann doch nicht für verschwiegene Mängel zählen, oder? Uns wurde nämlich auf Nachfrage gesagt, das Auto wäre unfallfrei. Was kann ich tun? Was kann ich dann erwarten, wenn es festgestellt wird, daß es sich um ein Unfallauto handelt? Schadensersatz?
Antworten (3)
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GottLiebtSieGottLiebtSie
Hallo,
verschwiegene Mängel sind arglistige Täuschung, sofern der Verkäufer selbst Fachmann ist. Bei Privatpersonen ist das meistens nicht der Fall.
Was dazu kommt, ist der Faktor Zeit, nach jetzt fast einem dreiviertel Jahr wirst Du vermutlich kaum noch Chancen haben, dem Verkäufer plausibel zu machen, dass die Schäden schon vorher bestanden haben müssen.
Wie gravierend ist denn der mögliche Vorschaden?
LG Moritz
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StinkerwueStinkerwue
Unfall muss angegeben werden, da es sich sonst um arglistige Täuschung handelt. Dann kannst du auf jeden Fall vom Vertrag zurücktreten. Aber am besten gehst du zum Anwalt. Der weiß am besten Bescheid, was du einfordern kannst.
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GermanGirl2011GermanGirl2011
Ein Unfall darf nicht verschwiegen werden, ein Unfall bedeutet eine Wertminderung, wenn es sich um eine größere Summe handelt würde ich einen Anwalt kontaktieren, zumindest kannst du dich ja mal beraten lassen. Aber wahrscheinlich wirst du dann ein Gutachten brauchen.
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