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Autokauf: Rücktritt von E-Mail-Vereinbarung???

Frage von Kickz Kickz

Ich hatte mein Auto bei Mobile.de drin, Interessent rief mich an und wir vereinbarten die Abholung und den Preis per Telefon. Anschließend habe ich per E-Mail eine Kaufvereinbarung bestätigt. (Käufer ist privat) Freitagabend wurde das abgeschlossen, Sonntag soll das Auto geholt werden - barzahlung und vertragsabschließung am vereinbarten treffpunkt. Da ich aus beruflichen Gründen dringendst ein Auto brauche, keines gefunden habe in der Kürze der Zeit, muss ich vom Verkauf zurücktreten. Nun droht der Käufer mit Anwalt und Schadensersatzleistung meinerseits (für Anwalts- und Fahrtkosten sowie möglichen Schäden seines Geschäfts, für welches er das Auto dringend benötigt)

Kann er mich zur Bezahlung dieser Zahlungen heranziehen und kann ich von der Vereinbarung zurücktreten?

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Antworten (6)

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    Antwort von jbinfo jbinfo

    Eine e-Mail Kaufvereinbarung ist ja nun nicht unbedingt auch ein Vertrag. Was stand denn genau drin ? Wie Du die Gegenseite beschreibst, klingt das doch mehr nach Wald- und Wiesenhändler der Dein Auto haben möchte und es wahrscheinlich schon weiter verkauft hat. Schick ihm eine Mail das Du dich nicht an die Vereinbarung gebunden fühlst da ja ein Kaufvertrag erst bei Abholung geschlossen werden sollte. Außerdem schreibe noch dazu, dass Du für keinerlei von ihm verursachten Kosten aufkommst. Es können ja auch noch gar keine entstanden sein. Termin absagen und fertig. Er wird weder einen Anwalt einschalten noch sonst etwas geltend machen. Lass dich nicht verrückt machen. Um welchen Kaufpreis geht es denn ?

    Kommentar von Kickz Kickz

    Er schickte mir eine E-Mail, in welcher er die am Telefon vereinbarten Eckdaten noch einmal zusammenfasste (Treffpunkt am Sonntag, Kaufpreis) und abschließender Satz war: "Ich bitte Sie, die Kaufvereinbarung zu bestätigen!" Das habe ich per E-Mail getan mit Wortlaut: "Ich bestätige hiermit den Preis von 4750 Euro und den vereinbarten Abholtermin."

    Kommentar von jbinfo jbinfojbinfo

    "Ich bestätige hiermit den Preis von 4750 Euro und den vereinbarten Abholtermin."

    Das ist für mich kein Kaufvertrag.

    Damit hast Du nur bestätigt, dass der Preis ok ist und Du mit einem Abholtermin einverstanden bist.

    Solltest Dir also wirklich keine Sorgen machen.

    Wie Du meinem Profil entnehmen kannst, habe ich von der Materie ein bisschen Ahnung. Nämlich 30 Jahre Automobilerfahrung

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    Antwort von waltghaupt waltghaupt

    das ist ganz klar Vertragsbruch und das kann ganz schön teuer werden. Hättest Dir vorher überlegen sollen.

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    Antwort von toedti2000 toedti2000

    für mich klingt das ganze zunächst einmal ziemlich fix. ich persönlich fürchte, dass du aus der nummer nicht mehr einfach heraus kommst. ich würde aber empfehlen, das ganze in einem ersten beratungsgespräch einem rechtsanwalt vorzulegen.

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    Antwort von Memphisqueen Memphisqueen

    Kann schon sein, das es was kostet, Reisen kann man auch nicht so einfach absagen, wie hoch das werden kann, weiß ich nicht

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    Antwort von Staatsminister Staatsminister

    Widerrufsrecht im Fernabsatz besteht nur bei Kauf von Gewerblichem Händler. Sollte der verkäufer Privat sein sieht es schlecht aus.

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    Antwort von nichtnurmama nichtnurmama

    man, kannst du dich nicht anders gütig einigen? Finde, das hättest du dir vorher überlegen müssen

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