Ich hatte mein Auto bei Mobile.de drin, Interessent rief mich an und wir vereinbarten die Abholung und den Preis per Telefon. Anschließend habe ich per E-Mail eine Kaufvereinbarung bestätigt. (Käufer ist privat) Freitagabend wurde das abgeschlossen, Sonntag soll das Auto geholt werden - barzahlung und vertragsabschließung am vereinbarten treffpunkt. Da ich aus beruflichen Gründen dringendst ein Auto brauche, keines gefunden habe in der Kürze der Zeit, muss ich vom Verkauf zurücktreten. Nun droht der Käufer mit Anwalt und Schadensersatzleistung meinerseits (für Anwalts- und Fahrtkosten sowie möglichen Schäden seines Geschäfts, für welches er das Auto dringend benötigt)
Kann er mich zur Bezahlung dieser Zahlungen heranziehen und kann ich von der Vereinbarung zurücktreten?
Er schickte mir eine E-Mail, in welcher er die am Telefon vereinbarten Eckdaten noch einmal zusammenfasste (Treffpunkt am Sonntag, Kaufpreis) und abschließender Satz war: "Ich bitte Sie, die Kaufvereinbarung zu bestätigen!" Das habe ich per E-Mail getan mit Wortlaut: "Ich bestätige hiermit den Preis von 4750 Euro und den vereinbarten Abholtermin."
"Ich bestätige hiermit den Preis von 4750 Euro und den vereinbarten Abholtermin."
Das ist für mich kein Kaufvertrag.
Damit hast Du nur bestätigt, dass der Preis ok ist und Du mit einem Abholtermin einverstanden bist.
Solltest Dir also wirklich keine Sorgen machen.
Wie Du meinem Profil entnehmen kannst, habe ich von der Materie ein bisschen Ahnung. Nämlich 30 Jahre Automobilerfahrung