Hallo Leute,
Bitte um eure Meinung!
Habe letzte Woche ein Pkw verkauft und jetzt will der Käufer den Wagen wg.Mängel zurückgeben obwohl er es inzwischen angemeldet. hat Jetzt will er lächerlicherweise Geld von mir für die Anmeldung und etc. Meiner meinung hat der Wagen jetzt eine Minderung da das jetzt zweite Hand ist. Wie seht ihr das , den Wagen habe ich für 2350 verkauft, nehmen wir an ich würde es zurücknehmen, wer muss und hat welche kosten zu tragen, wollte nicht gleich deswegen zum Ra rennen. danke für jede Anwort! gruß
beim Kauf ging ein die Öllampe manchmal an, da ich den Wagen aber ausgelesen habe wusste ich das das ein Sensor ist den ich ihm mitgegeben habe. Mein fehler war es zuzulassen das wir im Kaufvertrag ein vermerkt gemacht haben"falls es andere Mängel als der sensor ist verpflichtet sich der käufer den wagen zurück zu nehmen".Damit hat er aber keine Probleme! Jetzt kommt er mir mit sachen an da die Airbagleuchte angeht und der der sie Stuereinheit tauschen muss oder das der beim auslesen irgenwo falsch luft zieht. Aus dem Grund hat er einen BMw und kein Daihatsu bekommen Würde den Wagen sogar zurücknehmen, nur es geht um die entandenen kosten.