2

Autokauf Rücknahme

Frage von Skaly555 Skaly555

Hallo Leute,

Bitte um eure Meinung!

Habe letzte Woche ein Pkw verkauft und jetzt will der Käufer den Wagen wg.Mängel zurückgeben obwohl er es inzwischen angemeldet. hat Jetzt will er lächerlicherweise Geld von mir für die Anmeldung und etc. Meiner meinung hat der Wagen jetzt eine Minderung da das jetzt zweite Hand ist. Wie seht ihr das , den Wagen habe ich für 2350 verkauft, nehmen wir an ich würde es zurücknehmen, wer muss und hat welche kosten zu tragen, wollte nicht gleich deswegen zum Ra rennen. danke für jede Anwort! gruß

Fragen zu gleichen Themen finden

Antworten (6)

  • 0
    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von maklein maklein

    waren es verstecke Mängel? oder die er gesehen bzw. du hast auf die Mängel hingewiesen hat? Verstecke kann er nachträglich bemängeln, dazu hat er das Recht. entweder gehst du vom Preis runter oder nimmst den Wagen wieder zurück.

    Gruß maklein

  • 2
    Antwort von Amare Amare

    Wenn du die Sachmängelhaftung per Kaufvertrag augeschlossen hast (bei Privatverkauf), dann musst du auch nicht für mögliche Defekte gerade stehen. Anders sieht es natürlich aus, wenn du Vorschäden bzw. Unfallschäden bewusst verschwiegen hast - dann ist das natürlich nicht rechtens und du musst dafür gerade stehen. In wiefern das Folgen für die Anmeldegebühren etc hat kann ich aber nicht sagen.

  • 1
    Antwort von SirJolle SirJolle

    Jaaaa, Moment! Welche Mängel sind das denn, angeblich? Er muss als Käufer beweisen, dass die Mängel schon beim Kauf vorhanden waren und Du sie verschwiegen hast. Kann er das nicht, dann ist das sein Problem. Sind es Mängel, die auch Dir unbekannt waren und sich jetzt erst einstellten- wie Motorklopfen, Getriebe- oder Kupplungsprobleme, dann hätte er als Käufer vor Kauf eine lange, ausführliche Probefahrt machen müssen. Kurzum: wenn Du keine bekannten Mängel verschwiegen hast und er Dir das nicht nachweisen kann, dann musst Du das KFZ nicht zurücknehmen.

    Kommentar von Skaly555 Skaly555

    beim Kauf ging ein die Öllampe manchmal an, da ich den Wagen aber ausgelesen habe wusste ich das das ein Sensor ist den ich ihm mitgegeben habe. Mein fehler war es zuzulassen das wir im Kaufvertrag ein vermerkt gemacht haben"falls es andere Mängel als der sensor ist verpflichtet sich der käufer den wagen zurück zu nehmen".Damit hat er aber keine Probleme! Jetzt kommt er mir mit sachen an da die Airbagleuchte angeht und der der sie Stuereinheit tauschen muss oder das der beim auslesen irgenwo falsch luft zieht. Aus dem Grund hat er einen BMw und kein Daihatsu bekommen Würde den Wagen sogar zurücknehmen, nur es geht um die entandenen kosten.

  • 1
    Antwort von boudicca boudicca

    es kommt auf den vertrag an, wenn darin steht gekauft wie gesehen und probegefahren kann er den kauf nicht rückgängig machen. hast du aber mutwillig mängel unterschlagen und der kann dir das beweisen da im vertrag steht ohne bekannte mängel dann bist du dran. da du vorher ja schon in einer werkstatt gewesen sein musst um von den mängeln zu wissen bzw dadurch dass jede werkstatt sagen kann die mängel sind schon was länger da.

  • 1
    Antwort von ingu75 ingu75

    Wenn der Wagen gravierende Mängel aufweist, die du kanntest und nicht genannt hast, musst du haften. Sollte es sich um Mängel handeln die du nicht kanntest und die auf Verschleiß zurückzuführen sind, hat der Käufer Pech gehabt...gekauft wie gesehen...Gibt es einen Vertrag wo das drinsteht?

    Kommentar von Skaly555 Skaly555

    beim Kauf ging ein die Öllampe manchmal an, da ich den Wagen aber ausgelesen habe wusste ich das das ein Sensor ist den ich ihm mitgegeben habe. Mein fehler war es zuzulassen das wir im Kaufvertrag ein vermerkt gemacht haben"falls es andere Mängel als der sensor ist verpflichtet sich der käufer den wagen zurück zu nehmen".Damit hat er aber keine Probleme! Jetzt kommt er mir mit sachen an da die Airbagleuchte angeht und der der sie Stuereinheit tauschen muss oder das der beim auslesen irgenwo falsch luft zieht. Aus dem Grund hat er einen BMw und kein Daihatsu bekommen Würde den Wagen sogar zurücknehmen, nur es geht um die entandenen kosten.

    Kommentar von ingu75 ingu75ingu75

    Naja, dass sind doch keine gravierenden Mängel, du hast ja keinen Neuwagen verkauft! Versuch dich mit dem Käufer zu einigen, Geldabzug wegen Ab und Ummeldung ist klar. Ansonsten das mit der Ölllampe ist schriftlich...alles andere nicht...also hat der Käufer Pech gehabt, du musst deshalb den Wagen nicht zurücknehmen!

    Kommentar von Skaly555 Skaly555

    alles klar, danke für den Tipp es wird aber schwierig sich mit ihm zu einnigen , den er will geld von mir und ich bin nicht bereit ihm etwas zu zahlen, den vergleichbare fahrzeuge werden ca 1000euro höher gehandelt.Versuche ihm Tipps zu geben wie er diese Mängel kostengünsig beseitigen kann, sonst versuche ich das über zwei wochen nach dem Kauf hinauszuzögern den ich meine es gibt eine zwei wochen frist. kennst dich damit aus?

  • 0
    Antwort von kieljo kieljo

    Was steht über Sachmängelhaftung im Kaufvertrag ? Welche Mängel sind plötzlich aufgetreten ? Hast Du Unfallschaden verschwiegen ? Das sind alles Punkte die schon wichtig sind. Ein normales Rückgaberecht gibt es in diesem Fall nicht.

    Kommentar von Skaly555 Skaly555

    beim Kauf ging ein die Öllampe manchmal an, da ich den Wagen aber ausgelesen habe wusste ich das das ein Sensor ist den ich ihm mitgegeben habe. Mein fehler war es zuzulassen das wir im Kaufvertrag ein vermerkt gemacht haben"falls es andere Mängel als der sensor ist verpflichtet sich der käufer den wagen zurück zu nehmen".Damit hat er aber keine Probleme! Jetzt kommt er mir mit sachen an da die Airbagleuchte angeht und der der sie Stuereinheit tauschen muss oder das der beim auslesen irgenwo falsch luft zieht. Aus dem Grund hat er einen BMw und kein Daihatsu bekommen Würde den Wagen sogar zurücknehmen, nur es geht um die entandenen kosten.

Diese Frage

Verwandte Fragen

Noch nicht den richtigen Rat gefunden?

Einfach und schnell viele hilfreiche Ratschläge von Deutschlands aktivster Ratgeber-Community erhalten!

Einfach und schnell einen Tipp erstellen und Ihren guten Rat mit anderen teilen!

Einfach und schnell ein Video hochladen und anschaulichen Rat an alle geben!

Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Rechtliche Hinweise finden Sie hier.