styex am 01.11.2009 um 13:00 Uhr
Hallo, ich habe gestern ein Auto gekauft. Ich habe mir vor ein paar Tagen einen Wagen angeguckt der von außen relativ gut aussah und von Verkäuferaussagen gut läuft. Gut, ich fahre gestern zu ihm und bezahle den Wagen und wir füllen den Kaufvertrag aus. Er schreibt das er Fahrbereit ist doch als ich mit ihm losfuhr begann die totale Katastrophe. Der Wagen ging aus und begann zu stottern usw. Er lief echt schlecht und vom Qualm will ich erst nicht reden. So ich fahre also Notgezwungen zum Verkäufer zurück und parke ihn dort. Doch der Verkäufer ist schon weggefahren (hatte einen Termin wusste ich aber auch schon voher also war kein Ausweichversuch) So ich habe ihn gerade angerufen und von meinem Trip erzählt. Er konnte es angeblich verstehen hat aber direkt auf stur gestellt. Wie soll ich am besten ran gehen. Ich habe ihn schon gesagt das ich so nichts mit dem Wagen anfangen kann aber er meinte das der Wagen da weg muss weil der Platz vermietet wäre und so. Echt klasse wie ich so Situationen hasse.

Du hast keine Probefahrt gemacht? In diese Situation haste dich selber gebracht.
Verbuche es unter Lehrgeld/Deppensteuer.
Bei verkäufen unter Privat Personen lässt sich die Gewährleistung weiterhin ausschliessen d.h. das frühere "Gekauft wie gesehen" Schau mal genau in deinen Vertrag! Ich will dich ja nicht entmutigen, aber da hast Du schlechte Karten - Du hättest den Wagen vorher bei einer Probefahrt mit evtl. technischer Durchsicht (entweder durch dich oder z.B. DEKRA etc.) checken müssen.

Bei einem Privatverkäufer wirst du wenig Chancen haben, es sei denn, dieser wußte von den Mängeln und dieses Wissen ist auch nachweisbar.
Ansonsten steht idR in Privatverträgen ein Ausschluß der Gewährleistung, was bedeutet, dass du den Wagen "gekauft wie gesehen" hast.
Die erste Frage dise sich mir stellt, hast du den Wagen von einem Privaten oder Gewerblichen Verkäufer gekauft? Dann frage ich mich, ob du denn eine Probefahrt mit dem Fzg. gemacht hast?

Ist er Angestellter oder Chef? Im ersten Fall würde ich versuchen, ob ich mich mit dem Chef einigen kann, im zweiten Fall würde ich schon mal einen Anwalt fragen - Gebrauchtwagenhändler können ganz schön seltsame Zeitgenossen sein/werden.
Da hilft alles nichts, ab zum Anwalt. Hast Du eigentlich vorher keine Probefahrt gemacht?

es war keine Probefahr möglich. Und er kommt Privatverkäufer. Habe ich irgend ein Recht

De ist dein fehler. Wieso kaufst du auch ein Auto wo du nicht Testfahrt gemacht hast. Du kannst aber wenn du Vertrag mit dem abgeschlossen hast in den ersten 14Tagen normalerweise zurückgeben. Und mach den Verkäuufer druck. Lass dich nicht von ihm täuschen. Mein Vater wollte letztens ein Cabrio kaufen wo der verdeck nicht funktionierte. Da haben wie das mit dem Kaufen gleich gelassen. Also mach ihm Druck und lass ihn nicht zu lange aus den augen. Sonst haut er irgendwann ab.
soedergren am 1. November 2009 13:10 Du kannst aber wenn du Vertrag mit dem abgeschlossen hast in den ersten 14Tagen normalerweise zurückgeben. ... sorry, das ist falsch! Das gilt nur für bestimmte Vertragstypen und auch nur bei gewerblichen Verkäufern. Es ist ein Irrglaube, dass es so etwas wie ein allgemeines vierzehntägiges Rückgaberecht gibt.
Irrtum - diese sogenannte 14 Tage Regelung gibt es nur bei "Fernabsatzgeschäften" sowie Finanzierungen! Bei einem Barkauf - Vertrag (heißt in der Praxis: Verbindliche Bestellung) gibt es diese 14 Tage Regelung NICHT => Ist ein immer noch stark vertretener Rechtsirrtum!
Irrtum - diese sogenannte 14 Tage Regelung gibt es nur bei "Fernabsatzgeschäften" sowie Finanzierungen! Bei einem Barkauf - Vertrag (heißt in der Praxis: Verbindliche Bestellung) gibt es diese 14 Tage Regelung NICHT => Ist ein immer noch stark vertretener Rechtsirrtum!