Hallo, habe mir im August 2010 einen Gebrauchtwage gekauft. Das Fahrzeug war in Mobile inseriert und ich habe es bei 134.000 km gekauft. Heute über ein Jahr später ist der Zahnriemen gerissen. Der Verkäufer versicherte mir damals mündlich, dass der Zahnriemen bei 100.000 km gewechselt wurde. Auf dem Kaufvertrag steht nichts darüber. Kann ich den Privatverkäufer auf Schadensersatz wegen arglistiger Täuschung verklagen?
Autokauf Privat Mobile Garantie Gewährleistung
Antworten (2)
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atsalex hallo. es gibt einige Fragen die erstmal geklärt werden müssten. 1. Handelt es sich um einen Privatverkäufer..dann hast du gekauft wie gesehen und keine Gewährleistung oder Garantie. Handelt es sich um einen Händler dann muss der Händler die ersten 6 Monate beweisen das der Schaden am Tag des Kaufes schon vorhanden war..die folgenden 6 Monate müsstest du es beweisen. 2. Um welches Auto handelt es sich..zb ein Opel hat ein 60.000 Wartungsintervall für den Zahnriemen..heißt wenn du jetzt schon 30.000 gefahren bist..wär der wechsel vor 4000 km fällig gewesen..
lg Alex
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maikel196maikel196
Hallo
Tja ! Pech würd ich sagen ! Und einklagen bringt nur deinem Anwalt etwas ! Nämlich dein Geld , nimm es und lass reparieren , so teuer wird es auch nicht
Gruß Mike
Garantie keine, klar, denn die ist immer freiwillig.
Aber eine Gewährleistung (die Sachmängelhaftung) muss der Verkäufer im Vertrag explizit ausschließen, ansonsten hat er Pech. Aber auch da gilt ja nach 6 Monaten die Beweislastumkehr, wie du schon erklärt hast.
Fazit: die Klausel "Gekauft wie gesehen" reicht leider auch bei Verkauf von Privat nicht mehr und kann teuer werden...
Das ist falsch !
Was ist da falsch? Informier dich lieber mal darüber, was 2002 aufgrund einer EU-Richtlinie bezüglich der Sachmängelhaftung geändert wurde.
Warum wohl steht diese Ausschlussklausel im ADAC-Gebrauchtwagenkaufvertrag für Privatleute? Sicher nicht zur Zierde...