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Autokauf ohne Vertrag,ohne Zeugen und bar gezahlt. Der 1.Besitzer will nun das Auto zurück! was tun?

Frage von Getric160284 Getric160284

Der Verkäufer sagt nun,dass er Anzeige erstattet wenn das Auto nicht umgehend zu ihm zurückgebracht wird. Sollte ich selbst zur Polizei gehen? , oder was tun ?

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Antworten (5)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von Robinek Robinek

    Na dann muss er Dir das Geld wieder geben. Vor Gericht wird ihm wohl niemand glauben dass er Dir die Fahrzeugpapiere ohne Geld ausgehändigt hat! Hast Du keine Rechtsschutzversicherung?

    Kommentar von Getric160284 Getric160284

    wenn ich die papiere hätte , wo der verkäufer noch als wagen inhaber drin steht , und er die kohle hat (so wie es jetzt ist) , dann stünden wir vor gericht beide gleich da ?

    Kommentar von Robinek RobinekRobinek

    Sag blos Du hast Geld bezahlt und keine Papiere erhalten? Wie hast Du dann das Fahrzeug auf Dich zugelassen? Oder auch nicht?

    Kommentar von Getric160284 Getric160284

    die zulassung ist immernoch auf den verkäufer - der auch die papiere hat, aber zwecks gemeinsamen wohnungsschlüssel könnte ich die von ihm erhalten.

    er hatte zugesichert das gleich nach dem kauf zu überschreiben - aber dann,als er das geld hatte , hat er gesagt. das geld bleibt bei ihm und der wagen auch - weil ich ja nichts beweisen könne...

    Kommentar von Robinek RobinekRobinek

    Alles sehr leichtsinnig von Dir. Was ist wenn Du mit dem Fahrzeug einen Unfall baust? Versicherungstechnisch. Haftet der Besitzer! Musst Dich unbedingt nach der für Dich sehr schlecht aussehenden Rechtslage erkundigen. Vielleicht beim ADAC (Rechtsabteilung o.ä.) Würde aber wenn alles so ist wie Du geschildert hast das Fahrzeug ohne Dein Geld nicht zurückgeben Mit dem Fahren damit wäre ich allerdings sehr vorsichtig. Vielleicht hat der Besitzer gar keine gültige Versicherung mehr dafür? Mach Dich nicht unglücklich.

    Kommentar von Getric160284 Getric160284

    das die sache ein riesenfehler war ist mir bewusst. versicherung wird noch ok sein und einen unfall habe ich nicht vor damit zu verursachen.

    bleiben nur die punkte - was tun wenn er echt anzeige erstattet das ich den wagen "gestohlen" hätte. und wie kann ich die rechtslage ein wenig auf meine seite ziehen, oder wo stehe ich im moment.. er ist sich total sicher das ich nichts beweisen kann - darum versucht er ja diese dreiste nummer. mir geht es nur um schadens minimierung .

    Kommentar von Robinek RobinekRobinek

    Wieviel Geld hast Du ihm "gegeben"? Bar auf die Hand (wäre der nächste Fehler ohne Quittung) oder per Banküberweisung?

    Kommentar von Getric160284 Getric160284

    ca 8,5k. s.a. Bar! :( ohne quittung.ist mir klar das es dumm war, darum stecke ich ja in der klemme. das ist ja quasi der ursprung des problems...eine überweisung kann man zurückziehen,eine quittung wär auch ein nachweis. nur all das habe ich nicht in den hand.

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    Antwort von Candyszuker Candyszuker

    naja du hast keinen richtigen kauf getätigt, weil kein vertrag gemacht wurde. ich glaub du musst ihm das auto geben und er dir das geld, oder der der dir das auto verkauft hat.

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    Antwort von Getric160284 Getric160284

    wenn ich die papiere hätte , wo der verkäufer noch als wagen inhaber drin steht , und er die kohle hat (so wie es jetzt ist) , dann stünden wir vor gericht beide gleich da ?

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    Antwort von Getric160284 Getric160284

    die fahrzeugpapiere hat er auch irgendwo , bis auf den wagen und die schlüssel uns habe ich quasi momentan nichts in der hand...

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    Antwort von Getric160284 Getric160284

    nur das er das auto haben will , aber die kohle auch einfach behalten.

    ich kann doch schlecht beweisen das ich ihm etwas bezahlt habe.. da liegt mein problem

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