moin moin, ich habe vor ein paar tagen ein auto gekauft. nun habe ich gestern die papiere(brief und fahrzeigschein) zum zulassen bekommen,und leider erst an hand des briefes festellen müssen,das es ein mietwagen war! im kaufvertrag steht aber nix davon! was kann ich nun machen,würde ich aus dem kaufvertrag wieder rauskommen? vielen dank für jede hilfreiche antwort!!! Mfg.schlangeX

Ein Verkäufer (Händler) muss darauf aufmerksam machen, dass das Fahrzeug als Mietwagen genutzt wurde.
Höherer Verschleiß, höhere Abnutzung, event. schlechtere Wartung, niedrigerer Kaufpreis und späterer Wiederverkaufswert.
Somit wäre eine Wandlung ohne Probleme möglich. Ich würde aber vielleicht vorher noch mal mit dem Verkäufer darüber reden. Vielleicht geht er ja noch ein wenig mehr mit dem Preis runter oder legt einen neuen Satz Wintereifen in den Kofferraum.
Wenn er das nicht macht ist eine Wandlung angebracht. In diesem Fall solltest Du das Auto dann aber auch nicht mehr weiter benutzen.
(Dies war keine Rechtsberatung von mir sondern meine persönliche Meinung und Einstellung)

Wenn es geht trete noch vom Kauf zurück. Denn es muß normalerweise drin stehen. Also das wird bei einem ADAC Kaufvertrag dierekt angefragt ob es ein Mietauto war. Schau dir den Kilometerstand an. ist der normal oder niedrig ? Unterstelle dem Händler eine Kilometerzählermanipulation. Das Machen Autohäuser normal nicht und du mußt die Unterstellung als "Das werde ich untersuchen lassen" darstellen und schauen wie er reagiert. Den Kaufvertrag kannst du auch prüfen lassen ob er vielleicht gesetzeswiedrig ist wenn ihn ein Händler ausgestellt hat. Von privat gibt es eine klausel: Gekauft wie gesehen. Da wäre das Verschweigen von vorbesitzern keine missetat, du hast ja den Brief einsehen können. Aber händler sind geschäftspersonen und müssen das erwähnen und im Vertrag vermerken. Gibt es solch eine Klausel in deinem Vertrag ist der Anfechtbar.
Was ist jetzt - im konkreten Fall- schlimm daran, daß es ein Mietwagen war? Ob der Verkäufer darauf hätte hinweisen müssen, ist eine Frage des Einzelfalls.
bubukiel am 22. August 2009 17:21 Ein als Mietwagen genutztes Fahrzeug ist weniger Wert, da schon sehr viele verschiedene Fahrer darauf rumgejuckelt sind.
Abstrakt ja, aber hier im konkreten Fall??? Wenn das Auto ansonsten in Ordnung ist, würde ich mir einen Rechtsstreit nicht antun.
nochmal danke für eure antworten! @Stephan7 was für eine klausel meinst du? also an dem kilometerstand würde ich sagen,kann man es nicht unbedingt erkennen, 60tkm in 3 jahren,denke ich ist für einen diesel eigentlich normal,oder? er hat normale gebrauchsspuren und einen kleinen seitenschaden,der wieder io ist, steht so im vertrag,aber von mietwagen steht da nix. der kaufvertrag kamm mit heute vor 5 tagen zustande. bei nicht abnehmen kämmen 10% schadenersatz ansprüche auf mich zu. eigentlich möchte ich jetzt den wagen nicht mehr!!! wie gesagt,ist er vom händler gekauft worden. wie soll ich jetzt nur weiter vorgehen,eigentlich soll ich ihn morgen anmelden. es sind leider auch schon kosten für den verkäufer endstanden,TÜV & ASU,Ölwechsel,die ich auch freiwillig übernehmen würde,also vieleicht an die 200€. was würdet ihr machen

14 tage vertrag zurücknehmen
Ach, seit wann das denn?
jbinfo am 3. August 2009 19:13 Was habt ihr immer mit diesem dubiosen 14-tägigen Rücktrittsrecht ? Das gibt es nicht !