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Autokauf mit Mängeln

Frage von felicitas82 felicitas82

Man kauft ein technisch und optisch einwandfreies Auto, welches von einem Händler im Internet angeboten wird. Bereits am 2. Tag tritt ein Problem auf: der Wagen geht ständig aus und springt dann erst Stunden später wieder an. Telef. RS beim Händler: kann nur eine kleine Sache sein.

Da man das Auto beruflich braucht hat man natürlich kein gutes Gefühl.

Man möchte das Auto eigentlich zurückgeben.

Der Kaufvertrag wurde auf die Privatadresse des Händlers ausgestellt und vermerkt, dass der Kauf unter Ausschluss der Gewährleistung erfolgt.

Ist das alles so rechtmäßig?

Was könnte man als Käufer machen?

Auch wurde festgestellt, dass im Brief bei "Typ und Ausführung" 220 steht, es ist aber ein S 320 (Mercedes). Müsste das dann dort nicht auch stehen?

Wäre schön wenn mir jemand helfen könnte.

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Antworten (10)

  • 3
    Antwort von jbinfo jbinfo

    Das mit "Typ und Ausstattung" 220 hat nichts mit S 320 zu tun. Bis 2005 war die interne Typenbezeichnung W220, danach kam ab 2006 der W221.

    Das ist somit schon mal kein Mangel oder Falschangabe.

    Das mit dem Verkauf über Privat ist ein anderes Thema und sicher nicht korrekt wenn er damit einen bestehenden und bekannten Mangel verdecken wollte. Wer war denn lt. Brief der Vorbesitzer ? Der Händler selbst oder Meier,Müller,Schulze? Wo wurde das Auto verkauft ? In seiner Wohnung oder im Autohaus ? War es ein Vertragshändler oder ein Wald- und Wiesenhändler ?

    Du siehst, so einfach ist Deine Frage nicht zu beantworten.

    Kommentar von felicitas82 felicitas82felicitas82

    Es gab nur 1 Vorbesitzer und der ist nicht identisch mit dem Namen des Händlers. Das Auto wurde über den Händler bei mobile angeboten und auch im Büro des Händlers in München-Giesing gekauft. Lt. Website des Händlers werden viele verschiedene Marken und nicht wenig Autos angeboten. Mittlerweile war ich heute in einer Werkstatt,der Fehler wurde noch nicht gefunden, aber festgestellt, dass der Wagen hinten rechts und der vordere linke Kotflügel lackiert wurde. Außerdem sind alle Scheiben des Pkw aus verschiedenen Baujahren und nicht eine davon aus dem Baujahr des Autos.

    Im Vertrag stehtvon Hand: Rahmen schadenfrei. Angekreuzt: dem Verkäufer sind auf andere Weise Unfallschäden bekannt: hier ist Nein angekreuzt.

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    Antwort von psychobodo psychobodo

    nimm dir einen anwalt oder gehe zum verbraucherschutz! das ist nicht rechtens!

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    Antwort von SaschaKuhlmann SaschaKuhlmann

    Da im Vertrag viele Fehler vorhanden sind hast du auf jedenfall das Recht auf Rücktritt vom Kauf oder der Verkäufer bezahlt dir alle nötigen Reperaturen usw.

    Hätte es äußere Mängel gegeben die du hättest sehen können & somit auch müssen wäre das dein Problem gewesen.

    Also ... geh zum Anwalt oder zum Verbraucherschutz wie im ersten Post bereits gesagt!

    Kommentar von felicitas82 felicitas82felicitas82

    welche Fehler meinst du genau?

    Kommentar von SaschaKuhlmann SaschaKuhlmann

    z.B. die falsche Angabe des Typs ... das ist schon ein sehr großer Fehler!

    Ich schätze dann einfach mal das da noch mehr drin "versteckt" sind

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    Antwort von Chris1968 Chris1968

    Bei einem Bekannten wurde per Gericht entschieden dass er das Fahrzeug zurücknehmen muss, obwohl er selbst nicht wusste, dass der vorbesitzer einen Unfall hatte. Also ab zum Anwalt.Auch hier war es privat und er musste auch noch Schadensersatz zahlen

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    Antwort von missfix missfix

    Es gibt doch eigentlich eine Händlergarantie. Hast Du da nicht drauf bestanden? Ich weiß nicht, ob das automatisch geschieht.

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    Antwort von hattemathe hattemathe

    Ein Händler, der ein Kaufvertrag auf die Privatadresse laufen lässt...?
    Dann soll er dir mal nachweisen, dass das Auto auf ihn überhaupt zugelassen war.
    Für mich hört sich das nach arglistiger Täuschung an. Somit wäre der Kaufvertrag nichtig.

    Kommentar von felicitas82 felicitas82felicitas82

    Fahrzeug war abgemeldet. Im Fahrzeugschein steht: Dieser <fahrzeugschein ist für die Teilnahme am öffentlichen Strassenverkehr ungültig. Das <fahrzeug ist am 1.1.2009 Ausserbetriebgesetzt.

    Kommentar von hattemathe hattemathehattemathe

    Aber welcher Name steht denn im Schein?
    Müsste ja der des Händlers drin stehn.
    Wenn nicht, ist das Betrug und du kannst den Kaufpreis plus dir entstandene Unkosten geltend machen.

    Mach den fertig!

    Kommentar von felicitas82 felicitas82felicitas82

    nee, da steht nur 1 Besitzer und das ist nicht der Händler.

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    Antwort von weberwf weberwf

    Seh's mal positiv. Wenn das Auto stundenlang nicht angeht, sparst Du eine Menge Sprit.

    Kommentar von felicitas82 felicitas82felicitas82

    brauche den Pkw beruflich, arbeite in ganz Deutschland - da freue ich mich wenn er läuft!

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    Antwort von Susi2424 Susi2424

    oje, am besten du suchst einen anwalt auf und lässt dich beraten das wäre erstmal vernünftig. natürlich hättest du beim abschluss des kaufvertrages genauer hinschauen sollen. kann passieren das es rückwirkend kein leistungen mehr erstattet gibt kann muss nicht

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    Antwort von babyblue1503 babyblue1503

    hast doch garatie drauf,geh mal zum händler

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    Antwort von ShaneMcCutcheon ShaneMcCutcheon

    Wenn es sog. versteckte Mängel sind oder falsche Angaben gemacht wurden, die du nicht einfach so nachvollziehen konntest, kannst du vom Kauf zurücktreten. Das ist aber nicht ganz einfach und du solltest besser vorher nochmal einen Anwalt fragen.

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