Man kauft ein technisch und optisch einwandfreies Auto, welches von einem Händler im Internet angeboten wird. Bereits am 2. Tag tritt ein Problem auf: der Wagen geht ständig aus und springt dann erst Stunden später wieder an. Telef. RS beim Händler: kann nur eine kleine Sache sein.
Da man das Auto beruflich braucht hat man natürlich kein gutes Gefühl.
Man möchte das Auto eigentlich zurückgeben.
Der Kaufvertrag wurde auf die Privatadresse des Händlers ausgestellt und vermerkt, dass der Kauf unter Ausschluss der Gewährleistung erfolgt.
Ist das alles so rechtmäßig?
Was könnte man als Käufer machen?
Auch wurde festgestellt, dass im Brief bei "Typ und Ausführung" 220 steht, es ist aber ein S 320 (Mercedes). Müsste das dann dort nicht auch stehen?
Wäre schön wenn mir jemand helfen könnte.
Es gab nur 1 Vorbesitzer und der ist nicht identisch mit dem Namen des Händlers. Das Auto wurde über den Händler bei mobile angeboten und auch im Büro des Händlers in München-Giesing gekauft. Lt. Website des Händlers werden viele verschiedene Marken und nicht wenig Autos angeboten. Mittlerweile war ich heute in einer Werkstatt,der Fehler wurde noch nicht gefunden, aber festgestellt, dass der Wagen hinten rechts und der vordere linke Kotflügel lackiert wurde. Außerdem sind alle Scheiben des Pkw aus verschiedenen Baujahren und nicht eine davon aus dem Baujahr des Autos.
Im Vertrag stehtvon Hand: Rahmen schadenfrei. Angekreuzt: dem Verkäufer sind auf andere Weise Unfallschäden bekannt: hier ist Nein angekreuzt.