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Autokauf mit ehem. Freundin KFZ-Brief und Kaufvertrag sind auf Ihren Namen.

gefragt von rosencavalier am 01.05.2009 um 14:59 Uhr

Hallo

Ich habe mit meiner jetzt Ex einen Jahreswagen Ende Februar BMW gekauft (20.000 €) jetzt hat Sie mich verlassen. Ihren Altwagen (VW Polo) hat Sie damals privat Verkauft 5.800 € und ich habe den Rest 14.200 € draufgelegt. Jetzt behauptet Sie das Ihre Eltern und Ihre Oma den Wagen gesponsort haben, was wber nicht stimmt . Als meine Ex den VW Polo Verkauft hat habe ich aber von den 5.800, € 3600 auf mein Konto eingezahlt und die restlichen 2000 € habe ich bei Ihr auf´s Konto eingezahlt da Sie wieder mal im minus war. Ich habe allerdings die 20.000 € für den BMW beim Händler in bar bezahlt, mit Quittung. Auserdem wurde ein Tag zuvor von mir ein Traktor verkauft der genau 20.000€ eingebracht hat, denn nächsten Tag habe ich also den BMW bar von diesem Geld des Traktor´s bezahlt. Ist alles beweisbar. Nur die Zulassung und der Kaufvertrag sind auf Ihren Namen. habe ich chanchen an mein Geld ranzukommen oder nicht.?????? Kann ich die Ex auch wegen Betruges Anzeigen?? Vielen dank für eure Hilfe.


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jetztgehtslos
beantwortet von jetztgehtslos am 1. Mai 2009 15:04
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Ich denke mal, wenn auf der Quittung des Autohauses als Zahlender Dein Name steht, besteht die Möglichkeit an den Wagen oder aber an das Geld zu kommen.

Wenn Du für diese Transaktion mit Deiner Ex keinen Zeugen hast und auch keine schriftliche Vereinbarung mit ihr getroffen hast, hast Du jjetzt bestimmt etwas dazu gelernt. Viel Glück.

Ich hatte mal vor 20 Jahren einen ähnlichen Fall und habe vor Gericht verloren und somit nochmal Extraskosten.


Schnuffduff
beantwortet von Schnuffduff am 1. Mai 2009 15:02
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Da solltest du wohl mal dringend zu einem Fachanwalt gehen :/ Wer den Brief hat...dem gehört das Auto normal.


Anell
beantwortet von Anell am 1. Mai 2009 15:02
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Ich vermute, das kannst du nicht, denn sie hat dich ja nicht betrogen, sondern alles ist mit deinem Einverständnis so gelaufen. Es wird wohl als Schenkung angesehen werden, zumal ihr ja keinen Vertrag untereinander abgeschlossen habt über die Rückzahlung des Geldes. Insofern ist es eher eine moralische Frage, ob sie dir etwas zurückzahlt. Keine juristische. Und Ansprüche hast du wohl nicht. Anell

Kommentar von rosencavalier am 1. Mai 2009 15:12

Ihre Eltern habe doch laut Aussage von Ihr das Geld für das Auto bezahlt was aber nicht stimmt, also kann ich das Geld nicht geschenkt haben. Ich Glaube kaum man hat mal so 14.00 Euro unterm Kopfkissen. Ich denke die müssen auch beweisen woher das Geld kommt somal sie eine Windkraftanlage haben.


harryohnetoto
beantwortet von harryohnetoto am 1. Mai 2009 15:03
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Fahrzeugeigentümer ist derjenige, dessen Name im Fahrzeugbrief/Fahrzeugschein eingetragen ist. Ohne Anwalt wird es wohl nix.


anonym
beantwortet von Frick1954 am 1. Mai 2009 15:43
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Du kannst natürlich tun was Du willst, aber realistisch gesehen stehen Deine Chancen nicht gut! Leider, denn Kaufvertrag und KFZ-Papiere sprechen gegen Dich, Beweise über Herkunft des Geldes hin oder her, könntest es ihr ja auch geschenkt haben, geliehen oder....sowas gerichtsverwertbar zu beweisen, schwierig....wenn Du den Weg gehen willst, konsultiere einen Anwalt, kostet aber auch wieder Geld....



anonym
beantwortet von Thunder1262 am 31. Mai 2009 09:00
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Es geht hierbei um 20000 minus 3600€ (erlös Ihr Polo 2000€ sie und 3600€ du obwohl ihr alles zustand), also um die Restsumme von 16400 €. Nimm die Sachen und gehe zu einem RA. Auch wenn du Schriftlich hast, das die Eltern damals das Geld dazu getan haben. Weil das grenzt an Betrug und das gilt es zu beweisen. Sonst hast du wenig Chancen, denn wir oben schon erwähnt , wer den Brief hat ist der Eigentümer. Das geht nur über einen RA.


elfie1411
beantwortet von elfie1411 am 28. Oktober 2009 09:28
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Wenn Du es wirklich beweisen kannst, dass Du das Geld bezahlt hast - Tag der Abhebung, Quittung vom Autohändler usw., dann hast Du keine schlechten Karten. Dann solltest Du jetzt auch noch das Geld für einen Anwalt aufbringen und Dir das Geld so wiederholen. Das Geld für den Anwalt kriegst Du ja dann auch wieder, wenn Du den Prozess gewinnst. Du musst aber schon stichfeste Beweise haben, ansonsten hast Du Pech gehabt. Ich habe auch schon mal einer Freundin 2000 € geborgt und diese nie wieder gesehen, weil ich mir keine Unterschrift habe geben lassen. Ich wünsche Dir viel Glück! Hoffe Du kriegst Dein Geld wieder!


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