Guten Tag
ich habe mir ende dezember ein auto gekauft (seat altea) zahle monatlich die rate ab.meine frage ist wenn ich das auto jetzt wieder weiterverkaufe kann ich den vertrag demjenige der das auto erwirbt überschreiben so das ich damit nichts mehr damit zu tun habe???
mfg fw

Du kannst das Auto nur verkaufen wenn Du im Besitz des Fahrzeugbriefes bist und wenn Du das Auto noch abzahlst wirst Du den wohl kaum haben. Also kann nur derjenige der in Besitz des Fahrzeugbriefes ist den Vertrag ändern

Das geht nur wenn der damalige Verkaufer mit der Übernahme einverstanden ist Ihr beiderseitig den Vertrag ändert.

Damit Du aus dem Darlehensvertrag herauskommst, muss der Darlehensgeber zustimmen, dass nur noch Dein Käufer für die Rückzahlung haftet. Ansonsten bleibst Du Darlehensnehmer und haftest für die Rückzahlung. Nur eine Forderung kann vom Gläubiger one Zustimmung des Schuldners übertragen werden. Die Übertragung von Schulden bedarf der Zustimmung des Gläubigers.
Der Verkäufer hat sich seinen Schuldner (dich) ausgesucht und im Rahmen einer Ratenzahlungsvereinbarung auch deine Bonität (und/oder deine Sicherheiten) sind u.a. Grundlage des Geschäfts geworden.
Du kannst daher nur im Einvernehmen mit dem Verkäufer den Vertrag dahingehend ändern, dass der Schuldner ausgetauscht wird.
Möglich wäre auch, der Vertrag mit dir wird einvernehmlich beendet und mit dem neuen Schuldner ein eigener Vertrag über die Restlaufzeit geschlossen.
Aber alles hängt am Einvernehmen des Verkäufers.