Frage von elsteino 28.12.2012

Autokauf - Verbindliche Bestellung-Sachgewährleistung

  • Antwort von Jorgfried 28.12.2012

    Bevor du irgendetwas bezahlst, sollte der endgültige Kaufvertrag richtig in deinem Sinne ausgefüllt sein.

    Da du als Privatperson kaufst (Beamter ist nicht gewerblich), haben da Klauseln für Gewerbekauf nichts zu suchen - ggf. streichen.

    Kein Gewährleistungsausschluss.

    Keine Mängel, mit denen du nicht leben willst.

    Nimm jemanden mit, der was von der Materie versteht.

    Lass dich nicht drängen - wenn der Verkäufer zappelt, lässt du das Geschäft platzen.

  • Antwort von SuicideSquad 28.12.2012

    Treten bei dir Mängl lauf, die offensichtlich schon vorher bestanden und die der Händler demnach verschwiegen hat, muss er auch dafür gerade stehen. Wenn du aber ein Auto MIT Mängeln kaufst, dann kannst du nicht erwarten, das der Verkäufer die Mängel im Nahchinein zu seinen Lasten beseitigen muss.

    ABER Tüv/AU neu heißt ja, dass die Mängel beseitigt werden/wurden, denn sonst hätte man ja keinen Tüv bekommen.

  • Antwort von Loreen05 28.12.2012

    Hallo,

    theoretisch hast du 14Tage Zeit deinen Kaufvertrag zu Widerrufen. Näheres steht in den AGB des Verkäufers. Möchtest du das Auto "privat" kaufen oder für gewerbliche Zwecke?

    Du hast vom Gesetzgeber 1Jahr Gewährleistung als Privatperson! Bedeutet, wenn irgendwelche Mängel auftretten muss dir der Verkäufer in den ersten 6Monaten nachweisen, das der Mangel beim Verkauf nicht bestand, (also du ihn verusacht hast) nach den 6Monaten liegt die Beweispflicht bei dir! Der Verkäufer muss also eventuelle Mängel beheben!

    Kaufst du das Fahrzeug gewerblich, steht die die gesetzliche Gewährleistung leider nicht zu! Also unbedingt nochmal Vertrag lesen UND die AGB. Dann am besten nochmal mit dem Verkäufer sprechen!

    Ich hoffe ich konnte dir helfen! :)

  • Antwort von African 28.12.2012

    Da müsste man den ganzen Vertrag sehen. Diese Autohändler selbst die großen Hersteller sind alle mit allen Wassern gewaschen. Oft glaubt man einen Kaufvertrag abgeschlossen zu haben, aber wenn man genau hinsieht steht gar nicht "Kaufvertrag", sondern "Kaufantrag" was ja ein ganz wesentlicher Unterschied ist, nämlich nur eine einseitige Verpflichtung des Käufers, das Auto zu kaufen,

  • Antwort von viktor25497 28.12.2012

    du hast also etwas unterschrieben ohne davon Ahnung zu haben..................

    man informiert sich VORHER

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