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Autokäufer verlangt Anzahlung zurück !

Frage von Ahnungslos91 Ahnungslos91

Hallo .. Ich hab Samstag mein Auto verkauft .. der Käufer wollte das Auto heute abhollen kommen und den Restbetrag zahlen .. Samstag hat er mir 400 Euro anzahlung gegeben und wir haben noch kein Vertrag abgeschlossen .. ich hab ihn nur ein Blatt geschrieben wo steht das er mir die 400 Euro anzahlung gegeben hätte und das Auto abhollen kann bei bezahlung des Restbetrages .. heute sollte er noch 1000 Euro zahlen und könnte das Auto mitnehmen ..

jetzt sagt er mir aber das er das Auto nicht mehr möchte und ich hab dadurch einen anderen Kunden verloren .. Muss ich ihn nun seine Anzahlung geben oder nicht ?! immerhin haben wir kein Vertrag abgeschlossen und er sollte heute den Restbetrag zahlen ! ich bin Privatverkäufer und er Privatkäufer

Mfg

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Antworten (5)

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    Antwort von jbinfo jbinfo

    Natürlich habt ihr einen Vertrag abgeschlossen mit der Quittung und der Vereinbarung den Wagen heute zu holen und den Restbetrag zu zahlen. Da muss dich der Käufer schon dran halten.

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    Antwort von rovercraft rovercraft

    lass dich von ihm verklagen und beweise dass er eine anzahlung geleistet hat, das bindet schon...

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    Antwort von Aral59 Aral59

    Er hat dir die 400 € angezahlt ohne das ein Kaufvertrag zustande gekommen ist, dafür kannst du aber auch keine Entschädigung verlangen, die 400 € ist eine Vertrauensache, aber Rechtskräftig ist das nicht, denn das Gericht verlangt Beweise.

    Du kannst für einen Unterschriebenen Kaufvertrag mit Anzahlung eine Entschädigung verlangen wenn der Käufer nach 7 Tagen sein Kaufvertrag rückabwickelt, weil dir durch den Kaufvertrag ein weiter Verkauf nicht möglich war (das ist ein rechtskräftiger Beweis).

    L. G. aral59

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    Antwort von tiwo666 tiwo666

    dadurch einen anderen Kunden verloren

    Du möchtest als Händler hier Rat? Was zahlst du?

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    RatgeberHelden Antwort von Leon97531 Leon97531

    Sicher musst du die Anzahlung zurückgeben.

    Du kannst aber Ersatzansprüche wegen Vertragsbruch geltend machen, auch mündliche Verträge sind bindend.
    Welche finanziellen Schäden sind dir denn nachweislich durch den Rücktritt entstanden, diese mache geltend.

    Ich halte etwa 5 bis 10% vom vereinbarten Kaufpreis für realistisch.

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