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Autokäufer remklamiert Schaden bei Privatverkauf

Frage von Antistaat Antistaat

Hallo, ich habe letztens mein Auto privat über mobile verkauft und auch diesen downloadbaren Kaufvertrag benutzt. Ich hatte im Angebot schon erwähnt das das Auto Wasser verliert und dies warscheinlich aus 2 Plastikteilen am Motor kommt. Der Käufer hat sich das Auto angeschaut, den Motor laufen gehört, in den Motorraum geschaut, eine Probefahrht gemacht und hat das Auto nach Kauf dann ca. 150 km nach Hause gefahren. Nun schreibt er:

"Da ich am Samstag den BMW in eine BMW Fachwerkstatt zur durch sicht verbracht habe, diese hat mir heute mitgeteilt, dass der Fehlerspeicher mit Fehlern zu ist und desweitern der Wasserverlußt durch einen Zylinderkopfdichtungsschaden kommt. Da ich den BMW mit einem Motor gekauft habe der laut Ihrer aussage Inordnung sei, müssen wir uns hier einig werden ob ich diese zwei fehler auf Ihre Rechnung richten lasse oder Sie den Wagen zurück nehmen"

Wie sollte ich hier vorgehen?

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Antworten (7)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von Cornyx Cornyx

    Steht im Vertrag: Privatverkauf Gebrauchtwagen - http://www.telespiegel.de/news/06/2402.html - dann wurde das Auto wie gesehen übergeben und verkauft. Steht der Mangel auch noch drin, dann ist doch eigetlich alles klar.

    Hoffe der Link hilft dir. (Formulierung Haftung, Gewährleistung, Garantie)

    Als Privatverkäufer mit einem entsprechenden Angebot bei mobile macht man sich eigentlich mit einem zusätzlichen "Vertrag" mehr Probleme, als ohne.

    Kommentar von Cornyx CornyxCornyx

    Beim Lesen des Link ersetze einfach Pferdeanhänger mit BMW ;-)

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    Antwort von SturerEsel SturerEsel

    Da hat der Käufer Pech gehabt. Du musst weder den Wagen zurück nehmen noch die Reparatur bezahlen. Lass ihn ruhig mit Anwalt drohen.

    Kommentar von amigo06 amigo06amigo06

    Zahlst du die Hälfte, fals es schief geht.

    Kommentar von SturerEsel SturerEselSturerEsel

    Sabbel keinen Unsinn.

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    Antwort von Ratgeberkoenig Ratgeberkoenig

    wenn der kaufvertrag ausdrücklich privat ohne garantie, rücknahme und gewährleistung erfolgte, sowie der wagen "gekauft wie gesehen" wurde, bist du raus aus der haftung,es sei denn, es handelt sich um einen verschwiegenen mangel, was von hier aus der ferne nicht beurteilt werden kann.

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    Antwort von amigo06 amigo06

    Hier nun ein Beitrag zur Haftung von Privat-Verkauf:

    Autoverkauf: Haftungsausschluss korrekt formulieren Oldenburg (dpa) Private Autoverkäufer haften für Mängel, wenn sie beim Vertragsabschluss die Gewährleistungspflicht nicht ausdrücklich ausschließen. Das ergibt sich aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Oldenburg, auf das die Verbraucherzentrale Brandenburg hinweist. Wer sein Auto privat verkaufen will, sollte sich vorher über Regeln zur Haftung Gedanken machen. Außerdem kommt es darauf an, dass der Haftungsausschluss formal korrekt ist. Andernfalls müsse der Verkäufer wie ein kommerzieller Händler für die Dauer von zwei Jahren für Mängel einstehen. In dem verhandelten Fall (Aktenzeichen: 6 U 14/11) hatte ein Privatverkäufer ein Vertragsformular aus dem Internet mit einem unwirksam formulierten Gewährleistungsausschluss verwendet. Wegen schwerwiegender Mängel am Fahrzeug durfte der Käufer deshalb den Kaufpreis zurückfordern, wie das Gericht entschied. Da das Formular vielen Verbrauchern zur Verfügung stehe, müsse es wie Allgemeine Geschäftsbedingungen dem Bürgerlichen Gesetzbuch entsprechen. Um diese Voraussetzung zu erfüllen und sich als Verkäufer vor vergleichbaren Fällen zu schützen, empfiehlt die Verbraucherzentrale, den Gewährleistungsausschluss individuell auszuhandeln und im Vertrag zum Beispiel mit der Formulierung «verkauft unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung» zu dokumentieren. «Wer sich unsicher ist oder vorgefertigte Verträge etwa aus dem Schreibwarenhandel verwendet, sollte diese vorsorglich prüfen lassen», sagt Sabine Fischer-Volk von der Verbraucherzentrale Brandenburg. Dazu könnten Verkäufer das Vertragsformular etwa einem Rechtsanwalt vorlegen. Für bewusst verschwiegene Mängel hafte der Verkäufer aber in jedem Fall.

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    Antwort von amigo06 amigo06

    Wie wurde denn das Fz beschrieben. Steht da drinn "schlecht gewartet". Eine Werkstatt hat er ja demnach schon lange nicht mehr gesehen. Wenn der Käufer klagt, entscheidet sowieso das Gericht.

    Kommentar von SturerEsel SturerEselSturerEsel

    Dann soll er mal klagen ...

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    Antwort von volker3329 volker3329

    Wenn der Spinnereine Probefahrt gemacht hat,kann er garnichts wollen. Der Fehlerspeicher kann voll sein,weil vergessen wurde den zu löschen. Gekauft wie besichtigt und Probegefahren.

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    Antwort von ReMoveandTears ReMoveandTears

    hey wenn du das da hin geschrieben hast darf der das nicht wer lesen kann ist besser dran ne?

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