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Autohaus verlangt Geld für Innenraumpflege nach Abgabe des Leasingwagens?

Frage von LadyJen LadyJen

Hallo,

habe meinen Leasingwagen (Kleinwagen, sehr gepflegt) nach 4 Jahren beim Autohaus abgegeben und die haben sich nicht beim Abgabetermin, sondern 1 Woche später gemeldet, dass sie nun Geld von mir haben wollen, genau 150 Euro für die Innenraumpflege, da es denen scheinbar nicht gut genug geputzt abgegeben wurde. Unglaublich. Ist das rechtens so etwas und vor allem in der Höhe anzusetzen?

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Antworten (4)

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    Antwort von jbinfo jbinfo

    Durch die gezahlte Leasingrate ist der "normale Gebrauch" abgedeckt. Durchsaugen von dir vor Übergabe ist somit ausreichend. Besonderer Schmutz und Flecken können allerdings schon in Rechnung gestellt werden. Jedoch auch nur, wenn es im Übergabeprotokoll aufgeführt ist. Nachträglich geht zu Lasten des Händlers.

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    Antwort von Saab95 Saab95

    zuerst einmal sieh nach was diesbezüglich im leasingvertrag steht. zum anderen gibt es ein übernahmeprotokoll. wurde das fahrzeug diesbezüglich nicht beanstandet brauchst du auch nicht bezahlen. was anderes wäre ein versteckter mangel wobei sich eine werkstatt aber auch sehr schwer tut hier nachforderungen zu stellen da sie ja fachwissen hat.

    lange rede..kurzer sinn...wurde es nicht beanstandet bei der übernahme brauchst du auch nicht bezahlen.

    was die summe grundsätzlich betrifft.....150 euro ist üblich für eine gute innenreinigung. eine komplette gebrauchtwagenaufbereitung kostet um die 400 euro. und da sind wir beim springenden punkt...normalerweise durchläuft ein jedes leasingfahrzeug das nach rückgabe als gebrauchtwagen verkauft wird die prozedur einer gebrauchtwagenaufbereitung. und diese schliesst logisch auch eine innenreinigung mit ein. und weil das so üblich ist....ist das normalerweise sogar in den leasingkosten bereits inkludiert. (aber natürlich nicht extra ausgewiesen). was anderes wäre es z.b. wenn du einen hund hättest und der jetzt überall haare hinterlassen hätte die zu entfernen das übliche maß an reinigung überschritten hätte. aber auch hier wäre es notwendig gewesen das schriftlich festzuhalten bei der übergabe.

    .

    wie gesagt....nicht festgehalten bei übergabe..nicht zahlen.

    Kommentar von Saab95 Saab95Saab95

    ich würd es in diesem fall sogar auf eine klage ankommen lassen falls es sein muß.

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    Antwort von walterdealeman walterdealeman

    Gab es bei Abgabe des Fahrzeuges denn nicht ein Übergabeprotokoll? Das muss doch bei der Übergabe protokolliert werden.Ich würde mich weigern diesen Betrag zu zahlen wenn du den Wagen im reinlichen Zustand abgegeben hast.

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    Antwort von heialex heialex

    Als du den Wagen abgegeben hast müßtest du ein Übergabepotokoll bekommen haben. Wenn da davon nichts drinsteht würde auch nichts nachzahlen. Nach 4 Jahren darf ein Auto Gebrauchsspuren haben. Für die Aufbereitung ist der Händler zuständig.

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