zuerst einmal sieh nach was diesbezüglich im leasingvertrag steht.
zum anderen gibt es ein übernahmeprotokoll. wurde das fahrzeug diesbezüglich nicht beanstandet brauchst du auch nicht bezahlen.
was anderes wäre ein versteckter mangel wobei sich eine werkstatt aber auch sehr schwer tut hier nachforderungen zu stellen da sie ja fachwissen hat.
lange rede..kurzer sinn...wurde es nicht beanstandet bei der übernahme brauchst du auch nicht bezahlen.
was die summe grundsätzlich betrifft.....150 euro ist üblich für eine gute innenreinigung.
eine komplette gebrauchtwagenaufbereitung kostet um die 400 euro.
und da sind wir beim springenden punkt...normalerweise durchläuft ein jedes leasingfahrzeug das nach rückgabe als gebrauchtwagen verkauft wird die prozedur einer gebrauchtwagenaufbereitung. und diese schliesst logisch auch eine innenreinigung mit ein.
und weil das so üblich ist....ist das normalerweise sogar in den leasingkosten bereits inkludiert. (aber natürlich nicht extra ausgewiesen).
was anderes wäre es z.b. wenn du einen hund hättest und der jetzt überall haare hinterlassen hätte die zu entfernen das übliche maß an reinigung überschritten hätte. aber auch hier wäre es notwendig gewesen das schriftlich festzuhalten bei der übergabe.
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wie gesagt....nicht festgehalten bei übergabe..nicht zahlen.
ich würd es in diesem fall sogar auf eine klage ankommen lassen falls es sein muß.