Ich habe mir beim Autohaus Kroymans letztes Jahr einen Vorführwagen gekauft (Das Geld auf das vorgegebene Konto überwiesen). Hierfür habe ich einen satten Rabatt erhalten, das jedoch den Nachteil hatte, daß das Auto eine Tageszulassung mit 5-monatiger Haltefrist wurde. Das KFZ wurde mir dann zwar angemeldet (auf Kroymans) und übergeben, jedoch für den Schein erhielt ich nur eine Kopie und den Brief hatte ich noch nie gesehen. Zwischenzeitlich ging die gute Firma in Insolvenz, hiervon wurde ich durch das Autohaus schriftlich in Kenntnis gesetzt. Zu meinem Brief, der sich in den Händen der Hersteller-Bank befand, konnte mir leider niemand was sagen. Mittlerweile habe ich eine Anwältin, die mich schon 1000 Euro gekostet hat (bin leider nicht Rechtschutzversichert) und um ein paar Schreiben hin und her reicher, jedoch leider nicht schlauer. Nun meint meine Anwältin wir sollten klagen und mit "gutgläubig gekauft" die Herausgabe des Briefes einfordern. Auch haben wir erfahren, daß sich der RA des Autohauses bzgl. der KFZ-Versichung/Steuer mit mir in Verbindung setzten wird. Bislang wurden diese Kosten noch von dem Autohaus getragen. Diese Kosten würde ich natürlich gerne übernehmen, damit mir das Auto nicht zwangsabgemeldet wird und es mir weiterhin zu Verfügung (ich damit fahren kann) bleibt. Hat irgendwer einen Tipp wie ich am schnellsten zu dem Brief komme?
Autohaus Insolvenz - Auto erhalten, Brief nie bekommen
Antworten (3)
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2Antwort von
jbinfojbinfo
Ich würde mal sagen, dass von Dir gezahlte Geld ist in die Insolvenzmasse mit eingegangen, und somit erstmal weg. Das Auto hätte der Insolvenzverwalter eigentlich schon von Dir zurück fordern müssen, denn es gehört zur Insolvenzmasse des Autohauses. Wo mir natürlich jetzt nicht von Dir bekannt ist, was für einen Vertrag Du mit dem AH hast.
Den "satten Rabatt" konntest Du nur wegen der Haltedauer erhalten. Der Hersteller hat es bezuschusst.
Nehme Du doch doch mal direkt mit dem Insolvenzverwalter Kontakt auf. Bist Du im ADAC ? Die können es Dir auch genau erklären. Hier ist das ja nicht so einfach da mann nicht alle Zusammenhänge kennt.
Über den Anwalt würde ich mir auch mal Gedanken machen.
(Dies ist KEINE Rechtsberatung)
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alexa1409 Hallo,
ich habe gerade das selbe Problem und wollte daher fragen, wie dieser Fall ausgegangen ist und ob noch jemand einen interessanten Tip hat.
Vielen Dank!
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0Antwort von
hardwoodhardwood
Hallo, vielleicht mal bei der Zulassungsstelle nachfragen, welche Möglichkeiten es gibt. Wegen Ersatzbrief, vorrübergehender Zwangsabmeldung und Neuerteilung von Fahrzeugpapieren. Am besten kaufvertrag etc. mitnehmen. Vielleicht gibts da einen Weg.
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Sorry, ich habe mich da etwas unglücklich ausgedrückt, das Auto wurde zwar angemeldet, aber leider nur auf das Autohaus (wegen der Tageszulassung und Haltefrist). Erst nach Ablauf der 5 Monate hätte es angeblich auf mich umgemeldet werden sollen. Somit kann ich keinen Ersatzbrief beantragen...da mir das Auto ohne Brief ja eigentlich nicht gehört! :-((