hallo freunde, wie ist die rechtliche lage? kann ich ein auto beim autohaus A kaufen und innerhalb der garantiefrist zu autohaus B gehen und es reparieren lassen? vielen dank im paul
1
autohaus garantie andere werktatt
Frage von
paul2001
Antworten (3)
-
0Antwort von
baertrambaertram
Es muss ein "Vertragshändler" sein. Zu welchem Du gehst, ist daher bei Neuwagengarantie unwichtig! Ist es ein Gebrauchtwagen, musst die in die Police der Versicherung gucken.
-
0Antwort von
WelfensammlerWelfensammler
Wenn es sich um eine Herstellergarantie handelt und Autohaus B der gleiche Marke angehört wie Autohaus A = Ja.
Bei Händlergarantie musst du zunächst zu dem Händler wo du es gekauft hast !
-
Diese Frage
Diese Frage teilen