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autohaus garantie andere werktatt

Frage von paul2001 paul2001

hallo freunde, wie ist die rechtliche lage? kann ich ein auto beim autohaus A kaufen und innerhalb der garantiefrist zu autohaus B gehen und es reparieren lassen? vielen dank im paul

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Antworten (3)

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    Antwort von baertram baertram

    Es muss ein "Vertragshändler" sein. Zu welchem Du gehst, ist daher bei Neuwagengarantie unwichtig! Ist es ein Gebrauchtwagen, musst die in die Police der Versicherung gucken.

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    Antwort von chicaBlue chicaBlue

    Dann wirst du zahlen müssen. Nur da, wo du es gekauft hast.

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    Antwort von Welfensammler Welfensammler

    Wenn es sich um eine Herstellergarantie handelt und Autohaus B der gleiche Marke angehört wie Autohaus A = Ja.

    Bei Händlergarantie musst du zunächst zu dem Händler wo du es gekauft hast !

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