die sachlage ist etwas kompliziert. meine schwiegermutter ist seit februar 2011 witwe. ihr mann hat ein auto hinterlassen was finanziert ist bei der bank. die bank hat den kredit auf meine schwiegermutter umgeschrieben. jetzt sollte das auto umgemeldet werden- also von dem verstorbenen auf dessen sohn weil meine schwiegermutter keine fahrerlaubnis besitzt. heute auf der zulassungsstelle teilte man meiner schwiegermutter mit, dass das auto nicht auf ihren sohn zugelassen werden kann, weil er schon sehr unangenehm, wenn ihr wisst was ich meine, aufgefallen ist. soweit so gut.jetzt soll meine schwiegermutter das auto auf sich zulassen und auch eine autohaftpflicht auf ihren namen vorweisen. das dumme daran ist wenn man keinen führerschein besitzt wie wird man da eingestuft von der versicherung. wenn jemand rat weiß wäre das super von euch. lieben dank
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DerMaklerDerMakler
Tja, ein bißchen schwierig das Ganze ,zumal der "Auserkorrende" unangenehm ( Auto angemeldet / Prämien nicht bezahlt / Stilllegung ) aufgefallen ist ! Gibt es denn keinen in der Familie der einen Führerschein nachweisen kann ?
Zunächst sollte die Schwiegermutter mit einem TB 28 sich erst einmal die Prozente übertragen lassen ,den als Versicherungsnehmerin einer KfZ Vertrages ohne Führerscheinbesitz ,darf sie "auftauchen" , aber Halter des Fahrzeugs sollte schon jemand mit gültiger Fahrerlaubnis sein..ist der / dieüber 25, hat mind. 3 Jahre den Führerschein und kann Fahrpraxis nachweisen ,sind Versicherer in Gegenrechnung mit den übertragenden Prozenten bereit ( Prozente werden gegenübergestellt zur Länge des Führescheinbesitz des Halters ! ) nicht mit 140 % oder 85 % zu tarifieren
Das Zenario sollte Ihr mit einem fachfundierten Makler durch sprechen ,der alle (und somit die Gesellschaft findet ,die eine vernüftige / günstige Lösung parat hat) Versicherer im Portfolio hat ! Es gibt auch Versicherer ,die nicht unbedingt 1. Verwandschaftlinie sondern auch 2. Verwandschaftlinie / Prozenteübertragung vornimmt..!
Dies konnte ich von Tante auf Neffen auch schon so vornehmen, wo andere dankend abgelehnt haben..also : Über Makler schlau machen ! HG DerMakler
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WertherWerther
Soweit ich weiß kann der alte Versicherungsvertrag von Deiner Schwiegermutter 1:1 übernommen werden. Sie muss nur angeben, dass Sie das Auto nicht selbst fahren wird. Ruf mal bei der Versicherung an.
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stesagestesage das auto ist immernoch auf meinen schwiegervater angemeldet,weil er rollstuhlfahrer war und er kein auto mehr fahren konnte hat mein schwager die versicherung auf sich gehabt und mein schwieva. war eben der halter des autos. verstehst du was ich meine ansonsten noch einmal melden wäre supi.
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kaesefusskaesefuss
Fragt bei den Versicherungen, wie ein auffälliger Fahrer eingetragen wird. Ist ein Hindernis für ihn,wenn er in der Vergangenheit auffällig war.
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stesagestesage bei der versicherung war niemand auffällig sondern bei der bank. vllt noch einmal lesen. eventuell weißt du ja rat. danke
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Danke für den Stern ! HG DerMakler