und lasse dann jemand Anderes fahren?
Autohaftpflicht: Verliere ich den Versicherungsschutz, wenn ich "Alleinfahrer" angegeben habe...
Antworten (4)
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16Antwort von
evistieevistie
Nein. Aber im Schadenfall kommt es raus und dann mußt Du mit einer Prämiennachberechnung und einer Kündigung rechnen (aber das kann Dir nach einem Schaden sowieso passieren - die Prämienerhöhung schon aufgrund der Änderung des Schadenfreiheitsrabatts und die Kündigung, weil Du ein "ungeliebtes Risiko" für die Versicherung geworden bist...).
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3Antwort von
KabarkKabark
Nein. Die Versicherung kann aber die Umstände recherchieren, weshalb eine andere Person gefahren ist (z.B. aus Spaß oder weils nicht anders ging) und dann evtl. den Beitrag rückwirkend neu berechnen.
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2Antwort von
charlottecharlotte
die versicherung übernimmt den schaden, fordert dann aber eine jahresprämie nach mit dem höheren versicherungsschutz. bei notfällen gilt das wohl nicht. der notfall fängt allerdings nicht schon da an, in dem man besoffen auf einer party einer nüchternen person erlaubt, den pkw zu führen, um ihn am nächsten tag vor der haustür stehen zu haben.... autos, frauen und füller.......hat mein opa immer gesagt ;)
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1Antwort von
PatBoPatBo
Nun, solange nichts passiert ist Alles im grünen Bereich. Und sollte es doch krachen, dann kommt es sicherlich auch auf Deinen Versicherungsvertreter an. Spätestens in solchem Fall weiß man, warum man noch nicht zur Direktversicherung gewechselt hat.
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