habe per fax ein fahrzeug gekauft. eingeschlossen war eine gebrauchtwagengarantie für ein jahr. nun ruft mich der händler an und meint er bekomme für genau dieses fahrzeug keine garantie versicherung. ich solle den vertrag zerreisen oder als gewerbetreibender - mit preisnachlass - bei ihm kaufen. auf dem kaufvertrag ist keine unterschrift vom autohaus - ist auch kein feld dafür vorgesehen. braucht man eine solche oder reichen die angabe zu dem fahrzeug mit händlername usw aus. es handelt sich um einen offiziellen audi händler aber um ein marken fremdes modell? - nun - kann er vom vertrag zurücktreten - als vollkaufmann - oder kann ich einfach auf einhaltung der zugesicherten garantie bestehen??
Autohändler will vom Kaufvertrag zurück treten
Antworten (8)
-
3Antwort von
augustkoeniginaugustkoenigin
Schau mal in die AGBs. Ich kann mir nicht vorstellen, wie du jemanden dazu bringst, dir etwas zu verkaufen, was er nicht liefern kann. Das geht doch gar nicht. Also Vertrag ändern oder anderen Händler suchen............ Und da der "Vertrag" nicht unterschrieben war, dürfte es sich rechtlich um ein Angebot handeln. Freibleibend und unverbindlich bis zum Vertragsabschluss. Deine Bestellung ändert nichts daran, weil der Händler sie nicht bedienen kann.
-
2Antwort von
BieneMaja2 oje das stinkt zum himmel. ich würde da nichts kaufen.
Kommentar von
kraem123 vielen dank - solche kommentare sind unerwünscht
Kommentar von
BieneMaja2 ist doch wahr....denk mal selber nach.
-
1Antwort von
erdmann77erdmann77
er kann auch vom vertrag zurück tretten innerhalb von 14 werktagen genau wie du es auch kannst das ist gesetzlich auch so geregelt
Kommentar von
Saarland60Saarland60 Was verzapfst Du da immer für einen Blödsinn? Pacta sunt servanda.
Es gibt nur ganz wenige Vertragsformen, bei denen ein Rücktrittsrecht möglich ist, etwa beim Fernabsatzgesetz oder bei Haustürgeschäften. Ansonsten sind Verträge bindend.
Kommentar von
kraem123 so ein blödsinn - er ist vollkaufmann - das rücktrittsrecht steht dem verbraucher zu
-
-
0Antwort von
witkiswitkis
Wenn der Verkäufer ein Händler ist, so muss er die gesetzliche Gewährleistung von einem Jahr auf Gebrauchtwagen geben. Sofern eine Nichterfüllung des Verkäufers vorliegt, musst du in den AGB´s mögliche Rücktrittsrechte nachlesen. Sofern du bereits eine Vertragsbestätigung erhalten hast, ist der Kaufvertrag bindend und du kannst ggf. Schadensersatzansprüche geltend machen, bzw. Kosten, die dir bereits in Verbindung mit dem Kaufvertrag zustande gekommen sind. Das der Kaufvertrag vom Händler nicht unterschrieben, ist unseriös. Ich würde versuchen, mich bei der Geschäftsleitung des Händlers über den Verkäufer zu beschweren. Mit der Mögölichkeit, als Gewerbetreibender den Wagen zu kaufen, wälzt er die Garantie auf dich ab, so dass er damit befreit ist.
-
0Antwort von
ichweisesichweises
als vollkaufmann kann er nicht dinge anbieten dier er nicht hat. in diesem falle hat die garantie wohl ausgesprochen, obwphl er wuste, das das fahrzeug wohl bald denn och mal zu rreparatur muss. das wollte er sich versichern lassen. kommt es zur garantieleistung d.h. zu einer reparatur (die er ja erfüllen muss und nicht eine versicherung), geht das auf seine kappe/ Kosten. hätte er sich das versichern lassen können, so hätte er sich diese kosten von der versicherung zurück holen können. entweder er hat es schon zu oft gemacht (uf kosten der versicherung nen besseren schnitt machen) und keine versicherung will den als kunden haben, oder auch daraus resultierend das auto ist einfach nicht mehr gut. ich ate dir lass die finger davon, oder du hast ine gute rechschutzversicherung und ziehst das durch. dann schätze ich musst du einen langen atem haben.
-
0Antwort von
jimpojimpo
Wenn keine Unterschrift auf dem Vertrag ist,würde ich den Vertrag erst mal zu den Akten legen,auf keinenfall zerreißen.Wer weiß,was dieser Kerl später noch von Dir will,dann hast Du den Nachweis,daß kein Kaufvertrag besteht.Du weißt ja Papier ist geduldig.
-
0Antwort von
Saarland60Saarland60
Es kann nur von einem Kaufvertrag zurück getreten werden, wenn überhaupt ein rechtsverbindlicher Kaufvertrag zustande gekommen ist.
Das scheint nach Deiner Schilderung aber gar nicht der Fall zu sein. Eher handelt es sich hier um ein Angebot des Händlers.
Ein Vertrag wird erst rechtswirksam, wenn ihn alle Parteien unterschrieben haben. Da die Unterschrift respektive der Firmenstempel des Händlers aber gar nicht vorhanden ist, gibt es keinen Kaufvertrag, keinen Kauf, keine Rechte und Pflichten.
Kommentar von
ichweisesichweises das ist nicht richtig. bei fehrnabsatzverträgen ist dies auch ohne unterschrift und stempel wohl möglich daas ein kaufvertrag zu stande kommt. dann gilt nur 14 tage karenz, in der beide parteien von vertrag zurück treten können
Kommentar von
kraem123 im gestzt steht nicht das beide partein zurück treten können - sondern nur der käufer
Kommentar von
Saarland60Saarland60 Es ist hier überhaupt nicht ersichtlich, ob das Fernabsatzgesetz greift. Das Verschicken eines Faxes generiert noch nicht zwangsläufig das Fernabsatzrecht.
Kommentar von
kraem123 es ist definitiv kein angebot sondern ein kaufvertrag
-
-
0Antwort von
JoSchoJoScho
Ein Kaufvertrag ist dann bindend, wenn beide Seiten ihn akzeptieren, als bekunden, daß das so richtig ist. Dazu gehört Unterschrift und Datum. Allerdings gibt Unterschiede, wi Rücktrittsrecht, Fernabsatzgesetz...... Da solltest Du Dich entsprechend schlau machen. Übrigenz: es gibt keine Markenvertragshändler mehr, nur solche, die sich auf Grund von Erfahrung, Service auf eine oder mehrere Marke spezialisiert haben.
Völlig richtig. Nur kann der Vertrag nicht geändert werden, weil gar keiner zustande gekommen ist.
es handelt sich um kein angebot - es ist ein kaufvertrag. und das was mich auch verwundert ist, das dort überhaupt kein feld ist für den händler - ein vertrag muß nicht immer von beiden seiten unterschrieben sein. ich habe sein firmenbriefpapier - auch sowas reicht
Du kannst natürlich auch mündlich einen Vertrag abschließen, aber wie willst Du das im Fall der Fälle beweisen? Solche Verträge scheitern spätestens vor Gericht regelmäßig an der Beweisbarkeit.
Falls Dir der Händler eine verbindliche Lieferzusage schriftlich gemacht haben sollte (was hier keiner weiss, weil keiner den Inhalt deines "Vertrages" kennt), ist das sicher als Vertrags-Charakter zu werten. Aber das ist juristisch diffizil und hier mit den vorgegebenen Informationen nicht zu beantworten.
Sicher ist: Wenn ein rechtswirksamer Vertrag zustande gekommen sein sollte, kannst Du auf Erfüllung bestehen. Ob der Händler seine Gewährleistung bei einem Dritten absichern kann oder nicht, ist nicht Dein Problem. Dann muss er im Fall der Fälle die Gewährleistungshaftung eben selbst übernehmen.
Das Auto ist offenbar lieferbar, der Händler will nur für sich die Gewährleistung ausschließen (wenn Du als Gewerbetreibender kaufst oder für den Export, fällt die Händergewährleistung automatisch weg. Ein belieber Trick bei Autohändlern).
Stellt sich der Händler allerdings weiter quer, wirst Du Deine Ansprüche - sofern sie überhaupt durchsetzbar sind - im Extremfall nur gerichtlich geltend machen können, mit dem entsprechenden Prozess-Risiko.