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Autohändler hat mich über die Leisten gezogen,könnte ich das Auto zurückgeben?

gefragt von szukiszuki am 20.09.2009 um 15:59 Uhr

Vor einer Woche habe ich Blind ein Auto gekauft.Es war der Freund von meiner Tochter wohlbemerkt.Hab es Umelden lassen,neue Schilder usw.Jetzt hab ich es nachts um 23.30 bekommen.Habe ihm das restliche Geld gegeben und 90 Euro für die Steuer,was mir auch komisch vorkam,sonst mußte ich jährlich 152 Euro bezahlen.So Blöd wie ich auch war,alles ohne Quittung.Jetzt habe ich Mängel festgestellt die er mir verschwiegen hatt.Es war ein Unfallauto,Kühlerhaube verzogen,linke Seite kleine Dellen,Frontscheibe Steinschlag im Sichtwinkel,rechte Scheinwerferhalterung gebrochen,aber neuen Tüv.Einen Kaufvertrag haben wir noch nicht gemacht.Muß aber sagen das es sich um einen älteren Micra Bja.1996 handelt und ihm dafür 1450 Euro abdrückte.Wie sieht meine Lage aus? Ich weiß wie kann man nur so doof sein... Danke für alle die mir Antworten.


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anonym
beantwortet von DerOlaf am 20. September 2009 16:00
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wie kann man nur ohne schriftlichen vertrag ein auto kaufen???

Kommentar von justiziasgolem am 20. September 2009 20:14

Das ist garnicht so dämlich wie es sich anhört, da Verträge sehr wohl auch mündlich bestand haben. Einzig mit der Beweislast ist es halt so ein Problem. Als ich einmal einen gebrauchten PKW - in Begleitung von 4 Freunden - gekauft habe, verzichteten wir auch auf einen schriftlichen Kaufvertrag. Das hatte dann den Vorteil, dass der Käufer keinen vorgefertigten Mustvertrag hatte, auf dem die Gewährleistung ausgeschlossen war. D.h. ich hatte auf den Wagen zwei Jahre Gewährleistung.


anonym
beantwortet von Sally2809 am 20. September 2009 16:02
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Du kannst gar nichts machen. Toller Freund. Hat Dich bewußt besch....n. Bevor man ein Auto kauft, sieht man es sich bei Tageslicht ausgiebig an.


anonym
beantwortet von ingridshaus am 20. September 2009 16:02
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Was soll man eigentlich bei so viel Dummheit noch sagen. Also mache Dich mal schlau. Auch ein mündliches Geschäft kann ein Geschäft sein und Autohändler, geben so viel ich weiß, auch eine Gebrauchtgarantie. Wenn er Dir solch gravierende Schäden verheimlich hat, kann es sein, dass Du auch vom Vertrag zurück treten kannst. Kannst Dich auch mal bei der Verbraucherzentrale schlau machen oder übers Internet, da kann man entsprechende Anwälte anrufen, die einen kostenlos beraten.

Kommentar von 7c1ed376d68715bc4f858cabcad3bd34smallklarakarlson am 20. September 2009 16:06

Das wären arglistig verschwiegene Mängel,da kommt er raus....


treulose
beantwortet von treulose am 20. September 2009 16:03
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Mit ihm reden und mit rechtlichen Schritten drohen sollte er das Geld nicht zurückzahlen da es sich eindeutig um Betrug mit arglistiger Täuschung handel.

2te schritt dafür sorgen das die tochter sich von diesem Betrüger trennt

Kommentar von Simple_avatar9smallszuki am 20. September 2009 16:24

hat sie ja gemacht und ich glaube das ich deswegen in der Schei...sitze.

Kommentar von C2074b9e868347e2264c0b2d0fa39d94smalltreulose am 20. September 2009 16:28

Lange Rede kurzer Sinn du wirst nicht drum zum Anwalt zu gehen und deine Rechte geltend zu machen. Der wird auch zuerst beraten und bei Erfolgsaussichten den Fall machen . Aber Erfolg ist sicher

Kommentar von Simple_avatar9smallszuki am 20. September 2009 16:35

das schlimmste ist aber das ich ihm auch noch meinen alten micra abgetreten habe.Den Papierkram dafür hat er auch erledigt,ging ganz flott.

Kommentar von C2074b9e868347e2264c0b2d0fa39d94smalltreulose am 20. September 2009 16:38

Ja dafür wird der anwalt schon sorgen, er wird den Listenpreis zurückfordern


anonym
beantwortet von luba33 am 20. September 2009 16:00
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Ich glaube das ist strafbar aber ich bin mir nicht sicher.


klarakarlson
beantwortet von klarakarlson am 20. September 2009 16:01
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War jemand mit bei,der den Kauf des Nachts bezeugen kann???Oder der sonst von euren Vereinbahrungen was mitbekommen hat?

Kommentar von Simple_avatar9smallszuki am 20. September 2009 16:28

ja,mein Mitbewohner war auch da.

Kommentar von 7c1ed376d68715bc4f858cabcad3bd34smallklarakarlson am 20. September 2009 16:43

Dann hat sich das schon gegessen für den araber..Nu mußte nur flink sein,sonst hat der dein Geld schon ausgegeben..trete am besten schriftl. von dem vertrag zurück und begründe haargenau warum....


mel13b
beantwortet von mel13b am 20. September 2009 16:01
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tja, ohne Quittung und ohne Kaufvertrag, ich würde sagen, Pech gehabt

Kommentar von 7c1ed376d68715bc4f858cabcad3bd34smallklarakarlson am 20. September 2009 16:04

Nee-nee-nee,wenn er nen Zeugen hat...Außerdem kann man von jedem Kaufvertrag,ob schriftl.oder mündl.innerhalb von 14Tage zurücktreten...Außerdem muß der Wagen in Ordnung sein...wenn ich mir ne Hose kaufe,die kaputt ist,bring ich die auch zurück...


klarakarlson
beantwortet von klarakarlson am 20. September 2009 16:02
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Du hast das Auto schon umgemeldet,obwohl du es noch nicht mal gesehen hattest???

Kommentar von A75399c3647c31d10430a48307eb5770smallmel13b am 20. September 2009 16:03

ich schmeiß mich wech lach

Kommentar von 7c1ed376d68715bc4f858cabcad3bd34smallklarakarlson am 20. September 2009 16:05

Ich frag nur,weil es mir nicht einleuchtet..Ich geh doch och nicht zum Finanzamt,und meld nen Hund an,wenn ich vorhab mir einen zu kaufen...

Kommentar von Simple_avatar9smallszuki am 20. September 2009 16:26

hatte eben Vertrauen zu Ihm.Muß allerdings sagen das es ein Araber war.

Kommentar von 7c1ed376d68715bc4f858cabcad3bd34smallklarakarlson am 20. September 2009 16:28

Ich würd ihn direkt fragen,ob er freiwillig das Auto und eure Vereinbahrungen zurücknimmt,oder ob du deinen Anwalt aufsuchen sollst?!Arglistige Täuschung,damit kriegst du ihn...


angie760
beantwortet von angie760 am 20. September 2009 16:06
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Ich geh mal davon aus, dass Dir so etwas nicht noch einmal passiert. Es heißt ja so schön: Aus Fehlern wird man klug. Daran ändern kannst Du nichts mehr, hast ja keine Belege/Beweise.

Kommentar von Simple_avatar9smallszuki am 20. September 2009 16:27

den Kaufvertrag wollte er ja mit mir noch machen.


anonym
beantwortet von justiziasgolem am 20. September 2009 16:45
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>Einen Kaufvertrag haben wir noch nicht gemacht.< Selbstverständlich habt Ihr einen Kaufvertrag. Ihr habt euch über den Kaufgegenstand (den PKW) und den Verkaufspreis geeinigt. Du hast den PKW bezahlt, der Verkäufer hat Ihn dir übergeben. Ein Kaufvertrag ist überhaupt nicht an die Schriftform gebunden! Da auch kein Gewährleistungsausschluss vereinbart wurde, ist der Verkäufer für alle Mängel die bei Übergabe des Fahrzeugs vorlagen haftbar. Ich würde hier SCHRIFTLICH, also per Einschreiben/Rückschein vom Verkäufer die Behebung der Mängel unter Fristsetzung verlangen. Kommt es zu keiner Einigung, würde ich die Angelegenheit von einem Anwalt prüfen lassen. Die Sache ist vollkommen klar, es ergeben sich aber ein paar Beweislastfragen, die nur bei voller Kenntnis der Sachlage beurtilt werden können, was hier nicht möglich ist. Die Kosten hat dafür hat dann der Verkäufer zu tragen.


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